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abmalen gestattet ?

Wie ist das eigentlich mit dem Copyright, wenn jemand ein Bild abmalen will ? Das Originalbild ist ja als "Foto" geschützt und das entstehende Werk ein "Gemälde". Dürfen Bilder eines Kalenders z.B. abgemalt werden und es wird dann ein eigenes künstlerisches Werk entstehen ? Oder darf man nur von copyrightfreien Vorlagen abmalen ?
 

Engelbert 10.02.2006, 21.36

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Kommentare zu diesem Beitrag

8. von ANne

Die Gedanken sind frei - wer kann sie erraten?

Wer kann erraten, welches Bild als Vorlage gedient hat, wenn etwas gemalt wird/eine Szene gesucht wird, die einem Bild wie van Goghs Sonnenblumen oder Cafe in der Straße gleicht?! Eigentlich finde ich es müßig, mir Gedanken machen zu müssen, ob das Motiv/Bild jetzt irgendwo schon mal als Gemälde vorgekommen ist, so genau kann sich niemand auskennen.
Was ist mit den vielen Malbüchern für Kiddies, mit Mogli z.B. und anderen Zeichentrickmotiven? Die werden doch auch zu Hunderten abgemalt.
Wenn ich ein Gemälde, von Dali z.B. die fließenden Uhren, in ein Mosaik aus den kleinen Fotos umsetze, kann ich auch nicht behaupten, dass es meins ist - bzw. mach ich nicht, ist mir viel zu riskant. Für mich zu Hause kein Problem, aber z.B. Ausstellung damit ist nicht möglich. Wenn ich deine Uhr, Engelbert, mitnehmen würde in die Ausstellung, hinge ein Etikett dran: Foto: E.Schinkel und dann eben mein (C) dazu.
Das ist ein so umfangreiches Thema, viel zu viel Zündstoff drin. Vor Jahren gab es mal einen Artikel in einer Fotozeitschrift, dass die Betreiber von Eiffelturm, Louvre etc. Leute mit großen Kameras verscheuchen bzw. sich schriftlich geben lassen, dass die Fotos nicht veröffentlicht werden - die Werke (Bauwerke!) seien Eigentum des Staates und nicht allgemein zugängliches Kulturgut. Leider habe ich den Artikel nur gelesen, das Heft aber nicht gekauft...
So, genug zu dem Thema. Gute N8 und lG ANne

vom 11.02.2006, 23.13
7. von arive

Der ausgewählte Beitrag ist viel zu komplex um von Laien hieb- und stichfest darzulegen.
Ich selbst male sehr viel und verwende Fotos als Malvorlage, wenn meist nur in Teilen.
Was ist auf dem "geschützten" Foto dargestellt. Ist es eine Idee, Landschaft, Tiere und Gebäude. Sie können sicher nicht als geschützt gelten, da sie als Allgemeingut gelten.
Wissenschaftlich ist bekannt, dass alte Meister bereits Malvorlagen hatten, genauso wie alte Meister kopiert wurden.
Im kopieren, ich nenne es bewußt nicht abmalen, wurden diese Vorlagen erarbeitet.
Meine derzeitige Lehrerin sagt immer, ihr dürft kopieren, das ist durchaus üblich als künstlerische Darstellung. Als Titel muss dabei stehen ....nach xyz. Das ist für mich plausibel. Besser ist natürlich mit dem eigenen Werk eine neue Idee zu kreieren.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf den sicher bekannten, vielleicht auch in Vergessenheit geratenen Fälscher Konrad Kujau. Zuerst verkaufte er Fälschungen als echt und dann verkaufte er echte Fälschungen.

Was macht eine Malerin, deren Bilder fotografiert, vergrößert und als solche an die Wand gehängt werden :-)))
In Umkehrfunktion, sind meine Bilder auch geschützt vor Fotografen ?


vom 11.02.2006, 22.28
Antwort von Engelbert:

Kann sein, dass es einen Unterschied gibt, je nachdem wie viel "künstlerischer Wert" ein Foto hat. Ist das Foto nur ein Abbild einer Landschaft oder ist es ein gestelltes Stilleben ?

Das Abfotografieren eines gemalten Bildes ist auf jeden Fall eine Copyrightverletzung. Weil durch das Fotografieren nichts neues künstlerisches entsteht. Umgekehrt schon.

Komplexes Thema, ich hoffe, ich finde mal jemand, der da Licht ins Dunkel bringt.


6. von frank

ich denke, man darf. In wissenschaftlichen weltweitverbreiteten Zeitschriften sind oft Nachzeichnungen/Zeichnungen zu sehen, die nicht mehr auf den Ursprung verweisen und es gab bisher noch keinen "Skandal" dazu.
Wie jeder nette Mensch wuerde ich aber dazuschreiben " Nach einer Vorlage von XYZ".

FF)))

vom 11.02.2006, 05.28
5. von frank

ich denke, man darf. In wissenschaftlichen weltweitverbreiteten Zeitschriften sind oft Nachzeichnungen/Zeichnungen zu sehen, die nicht mehr auf den Ursprung verweisen und es gab bisher noch keinen "Skandal" dazu.
Wie jeder nette Mensch wuerde ich aber dazuschreiben " Nach einer Vorlage von XYZ".

FF)))

vom 11.02.2006, 05.24
4. von Laura

Das Copyright gilt bei uns ueberhaupt nicht, da es ein anglo-amerikanisches Gesetz ist. Wir muessen uns ueber das Urheberrecht Gedanken machen.
Hier klicken
Vielleicht hat jemand die Muse und sucht den entsprechenden Passus raus. Heute abend bin ich zu muede ...

vom 10.02.2006, 23.25
3. von Gabi

Ich weiß es auch nicht und ebenso brennend würde es mich interssieren.

Vor eteas längerer Zeit habe ich mal die Uli-Stein-Maus als Desktop-Icon erstellt und im Rahmen einer Internet/Grafik-Schulung eine Figur aus den "Werner"-Comics nachgezeichnet, Stück für Stück und so originalgetreu, dass das Original kaum von meiner "Fälschung" zu unterscheiden ist...

vom 10.02.2006, 22.56
2. von Ute

Nun, hinter einem handgemalten Bild steckt ja eine Menge persönlicher Einsatz und künstlerische Gestaltung bzw Verfremdung. Daher würde ich vermuten, daß das Gemälde hinterher unabhängig vom Foto ein eigenes Copyright hat. Lasse mich aber gerne eines anderen belehren.

vom 10.02.2006, 22.51
1. von Manfred

Wird sicherlich wieder eine heiße Diskussion um den Copyright geben. Bei der letzten habe ich mal verschiedene Urteile angeschaut. Jeder Fall wird da anderst dargestellt. Der BGH hat hierzu einen Grundsatz festgelegt. Alles, was frei zugänglich ist und von Menschenaugen wahrgenommen werden kann und nicht von Menschenhand gebildet wird ist frei kopierbar. Ein gemaltes Bild ist geschützt, wenn es nicht in der Öffentlichkeit (keine Ausstellung oder Galerie) gezeigt wird. Stellt der Maler sein Bild vor seinen Laden, darf es auch fotografiert oder nachgemalt werden wenn kein entsprechender Verweis darauf steht. Jeder Künstler schützt sein Werk durch senen Namenszug. damit sind die Rechte ausgedrückt. Wird eine Landschaft oder ein Haus naturgetreu abgelichtet oder gemalt, ist dieses auch frei. Wird dieses Haus aber künstlerich umgestaltet, so kann die Copyright gültig sein. Ein Thema, das noch sehr viele Gerichte beschäftigen wird, denn wie am Anfang erwähnt, jeder Fall ist anderst zu handhaben. Die Gesetzestexte hier wiederzugeben ist wegen des zur Verfügung stehenden Platzes nicht möglich. Mal gespannt wie es andere sehen.
Gruß aus dem verschneiten Schwarzwald Manfred

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