ALLes allTAEGLICH

Ausgewählter Beitrag

folter


Darf man Folter androhen, um auf diesem Wege den Aufenthaltsort eines entführten Jungen zu erfahren ?

Natürlich darf man ... die evtl. Möglichkeit, das Kind noch zu retten, wiegt weitaus höher als die Tatsache, dass Folter verboten ist. Sie wurde ja auch nur angedroht und nicht durchgeführt. Absolut legal, wenn es um ein Menschenleben geht.

Ich fordere: Freispruch für die Polizisten.
 

Engelbert 22.02.2004, 13.59

Kommentare hinzufügen











Kommentare zu diesem Beitrag

10. von birgit

als mutter und mensch denke ich genauso wie du engelbert
ich habe volles verständnis für herrn daschner, dass er in dieser situation so gehandelt hat in der hoffnung das kind retten zu können...
ABER wir haben gesetze die so etwas verbieten und das war herrn daschner bewusst und dass er über sein vorgehen einen ausführlichen vermerk geschrieben hat zeigt dass er für sein verhalten auch die volle verantwortung übernommen hat
ein heutzutage herausragendes verhalten
er ist auch nicht einfach ein polizist
er ist vizepräsident
ein vorgesetzter dessen verhalten vorbildcharakter hat
und er hat bewusst gegen geltende gesetze verstossen gesetze die nicht zuletzt auf dem hintergrund unserer vergangenheit entstanden sind
ich bin sehr gespannt auf die gerichtsverhandlung besonders darauf was herr daschner selbst dabei sagen wird
ich habe grosse hochachtung vor ihm
lg birgit

vom 22.02.2004, 19.10
9. von MissPig

Nein,

man darf in einem Rechtsstaat meiner Meinung nach nicht. Oder anders: Der Rechtsstaat darf es nicht dulden. Siehe die tieferstehenden Kommentare mit der Frage nach der Grenze: Eine rechtliche Grenze muß eindeutig sein, nicht Ermessensfrage, denn wessen moralisches Empfinden ermißt, welches Ermessen gerade noch richtig ist?

Daß es trotzdem in diesem Falle moralisch richtig gewesen sein kann, daß es verständlich wird, daß Betroffene es als richtig ansehen - steht auf einem anderen Blatt.

Ich möchte nicht in einem Staat leben, wo es dem Ermessensspielraum eines Polizisten obliegt, ob er mir Gewalt androhen darf oder nicht.

Wobei ich Sandra zustimme, daß es sinnlos wäre, die Androhung zuzulassen aber die Ausführung zu verbieten. Die, die Gewalttaten tatsächlich begehen, wären vermutlich informiert darüber, was der Polizist darf und was nicht - und würden dann wahrscheinlich nicht reden. Und die, die vor Angst reden (wollen würden, aber worüber?), wären vermutlich die Unschuldigen, die fälschlicherweise in die Mühlen der Justiz geraten.

vom 22.02.2004, 18.41
8. von georg

Die Polizisten haben exakt so gehandelt, wie ich es von Vertretern meines Staates erwarte. Keine Pragraphenreiterei, sondern Abwägung der Interessen zum Schutz der Bürger. Genauso richtig ist es jetzt grundsätzlich das Verhalten zu überprüfen. Allerdings kann es meiner Meinung nach nur einen Freispruch geben. Ansonsten brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn beim nächsten mal unssere Kinder draufgehen, weil Polizisten auf Nummer sicher (für sich) gehen. Die Androhung selbst find ich o.k..Ich persönlich hab auch kein Problem damit, wenn in solchen Fällen dem Bluff einwenig nachgeholfen wird. Wie so häufig, so wird auch jetzt wieder das recht des täters viel intensiver diskutiert, als das recht eines potentiellen Opfers.

vom 22.02.2004, 18.40
7. von Karin

Hi, Engelbert,
ich kann das was du sagst nur unterstreichen!!

vom 22.02.2004, 18.22
6. von Michael

So wie ich es verstanden habe, war in dem betreffenden Fall schon klar, dass die verhaftete Person der Täter war, und es ging den Polizisten darum, den Aufenthaltsort des Kindes herauszubekommen, in der Hoffnung, es wäre noch am Leben.

Was wäre gewesen, wenn man das Kind dadurch hätte retten können? Hätte das etwas an den Konsequenzen für die Polizisten geändert?

Das ist ganze ist für mich ein ein Grenzfall. Ich kann durchaus nachvollziehen, dass die Polizisten so weit gegangen sind. Wie weit soll man gehen, um ein Leben zu retten? Ich bin aber auch dafür, dass dieser Fall gründlich untersucht wird, denn einreissen darf diese Praxis auf keinen Fall. Aber wenn die Dinge so liegen, wie ich sie verstanden habe, dann sollte es am Ende einen Freispruch geben.

vom 22.02.2004, 17.46
5. von Heike

Ich schliesse mich an!
Andererseits wird ja nicht nur gedroht, sondern auch heftigst zugeschlagen.

vom 22.02.2004, 17.00
4. von Sandra

Ähm, und wenn du dir als Rechtsstaat auf die Fahnen schreibst, dass Folter nur angedroht werden darf, aber nicht ausgeführt, dann ist das ganze Manöver für die Katz. Weil Androhung tut niemandem weh, vor allem, wenn man weiss, dass nix passieren darf. Folter ist eines Rechtsstaates nicht würdig. Obwohl ich die Dringlichkeit, den Aufenthaltsort des Jungen herauszufinden, verstehe. Aber Folter? Nö.

vom 22.02.2004, 16.36
Antwort von Engelbert:

Wenns hilft, dann ist's doch gut gewesen, wenn der Täter schlauer ist und sagt "ihr dürft mich gar nicht foltern", dann hat man eben Pech gehabt.
3. von Jürgen

Manchmal werden Unschuldige verdächtigt. Die würde man dann vergeblich foltern. Die Verantwortlichen hatten ganz schönes Glück, dass sie sich nicht geirrt haben. Stell Dir mal vor, sie hätten den Falschen erwischt (und gefoltert). Außerdem ist es unmöglich eine Grenze zu ziehen: wenn ein Kind entführt wird darf man foltern, wenn ein Geschäftsmann entführt wird darf man foltern, wenn jemand der Vergewaltigung verdächtigt wird darf man die Wahrheit aus ihm herausprügeln, wenn Tiere gequält, Banken beraubt werden ... Folter verstößt gegen die Menschenrechte und kein Staat der sich zu den Menschenrechten bekennt darf das dulden.

vom 22.02.2004, 15.32
Antwort von Engelbert:

Herrje, es geht in meinem Eintrag um die Androhung von Folter und nur darum. Dass Folter nicht ausgeübt werden soll, versteht sich doch von selbst.
2. von erowyinn

einerseits stimme ich absolut zu, aber ... wo zieht man dann die grenzen? androhung ... von der androhung zum zeigen der folterinstrumente ... oder beim ersten "anritzen", beim ersten schmerz ... wenn einmal eine grenze überschritten ist, dann ist es leicht, noch ein paar schritte weiter zu gehen. dann werden aus der androhung die ersten "leichten" foltern, und aus dem jungen das erste geld oder andere nichtlebende objekt, ...



vom 22.02.2004, 14.51
1. von tarim

die mutter in mir gibt dir natürlich recht, aber wenn man das gesetz "aufweicht" und es zur ermessenssache macht, wann wo wer warum folter angedroht bekommt oder gar gefoltert wird, dann wird es garantiert aus den fugen geraten...wer soll da dann die grenzen ziehen?
es ist schon gut so, dass folter in unserem land tabu ist..zumindest vom gesetzgeber her...wenn auch dieser fall zu emotionalen argumenten verleitet.

vom 22.02.2004, 14.11
RSS 2.0 RDF 1.0 Atom 0.3
2024
<<< April >>>
Mo Di Mi Do Fr Sa So
01020304050607
08091011121314
15161718192021
22232425262728
2930     
Letzte Kommentare:
IngridG:
@ Gertrud, das sage ich auch immer. Ich verbi
...mehr

Lina:
Ich finde das super, dass du dir dein Lieblin
...mehr

Lina:
Herrlich ... da werde ich heute im Schlaf mei
...mehr

IngridG:
Meinen kleinen Buchsbaum konnte ich vor 2 Jah
...mehr

IngridG:
Diese Art von Videos schaue ich mir sehr oft
...mehr

IngridG:
Das geht mir auch so. Ich kann mir meinen Geb
...mehr

Winterfrau :
Herzlichen Glückwunsch!Das Essen kenne ich g
...mehr

julia:
Herzlichen Glückwunsch lieber Engelbert zu d
...mehr

_gerlinde/eifel:
Herzlichen Glückwunsch lieber Engelbert zu d
...mehr

muellerin:
So ein schönes Foto vom Flieder.Unser Fliede
...mehr