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kachelmann (2)

Für mich ist das kein "Freispruch zweiter Klasse" ... wie sollte er denn beweisen können, dass er unschuldig war ... solange sie bei ihren Aussagen bleibt, kann dabei nur ein "mangels Beweisen" rauskommen. Er ist das, was wir an seiner Stelle auch sein wollten: nicht schuldig, im Zweifel für den Angeklagten.
 

Engelbert 31.05.2011, 17.29

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Kommentare zu diesem Beitrag

28. von Sommerzeitlose

Verdrehte Welt, denn an das Opfer denkt kein Mensch.

Es muß heißen: Im Zweifel für das Opfer und gegen den angeklagten Täter.

Damit Ihr lernt, was Ungerechtigkeit ist, solltet Ihr Alle opfer werden und kein Recht bekommen. Und dann zusehen dürfen, die die Täter Euch verhöhnen und dann feiern gehen.

Der Kater lässt das mausen nicht. Auch dieser Täter wird wieder auffällig werden.

vom 03.06.2011, 02.02
27. von marianne

@Justine44

Warum gehen wir dann nicht auch gleich dazu über es bei anderen Verbrechen auch nicht so eng zu sehen, kopfschüttel.

vom 01.06.2011, 22.51
26. von monika

Also Justine44 bei Deinem Kommentar bekomme ich ne Krise ... das soll doch wohl ein Scherz sein oder???? Einfach das Gesetz abschaffen, das Vergewaltigung unter Strafe stellt, weil die Urteilsfindung nicht immer ganz leicht ist??? Ehrlich bei so einer Denke verschlägt es mir die Sprache!!!

vom 01.06.2011, 18.51
25. von doris

Echte Sachbeweise gegen Kachelmann gab es bei diesem Prozess wohl keine. Dass das angebliche Opfer in einigen Punkten gelogen hat, wurde festgestellt.

Eine andere Möglichkeit als einen Freispruch aus Mangel an Beweisen gab es ja gar nicht. Denn hätte das Gericht Kachelmann ohne Zweifel für schuldig befunden, hätte der Prozess mit einer Verurteilung enden müssen.
Wäre es zu der Überzeugung gekommen, dass er unschuldig ist, hätte es einen "echten" Freispruch geben müssen. Dann aber hätte das Gericht zwangsläufig ein Verfahren gegen das "Opfer" wegen falscher Verdächtigung einleiten müssen. Das wäre die logische Folge gewesen und der ganze Prozess hätte wieder von vorne begonnen. Aber die Beweislage hätte sich immer noch nicht geändert.

vom 01.06.2011, 16.42
24. von Elisa

@ Annemone

Du hast das mit deinen Worten sehr gut ausgedrückt .. ich kann mich dir nur anschließen.

Alles Liebe,
Elisa

vom 01.06.2011, 14.27
23. von Justine44

Da ich davon ausgehe, dass solche Freisprüche zukünftig eher die Regel sein werden - eben, weil solche Übergriffe selten in Anwesenheit von Zeugen stattfinden - sehe ich keinerlei Vorteile für betroffene Opfer (und Täter) und würde für die ersatzlose Abschaffung des §§ 177 StGB plädieren.

Es wird in einem solchen Prozess auch keine Gewinner geben mit Ausnahme der beteiligten Anwälte und der Presse - wurde hier schon genannt.

vom 01.06.2011, 14.07
22. von Inge-Lore

Maxxie`s Kommentar ist auch meine Ein-
schätzung. Ich bin ausserdem der Meinung
wenn man diese Sexpraktiken als Frau mit
macht, muss man vielleicht damit rechnen
dass es in Gewalt umschägt...
Dieser Prozess ist so fragwürdig, wie er
ausgegangen ist. Die Wahrheit wissen nur
die beiden Betroffenen.

vom 01.06.2011, 12.03
21. von Klaus Ender

Wenn man den Fall insgesamt betrachtet, ist diese Einschätzug ziemlich punktgenau: "Ich liebe Dich" ist der schönste Satz der welt: Kachelmann hat ihn vergewaltigt! J.F. Wagner-BILD
Wer dieses Dutzend verarschter Frauen mit einbezieht und Kachelmann noch immer hochjubelt, sollte sich mal vorstellen, seine eigene Tochter wäre ein Opfer dieses "Heiratsschwindlers!"

vom 01.06.2011, 11.58
20. von Gerhard aus Bayern

Der Richter traut sie was, spricht jemand frei den die Bild doch schon verurteilt hatte. Werde nie verstehen wie jemand dieser Zeitung noch glauben kann.

vom 01.06.2011, 11.51
19. von Maxxie

Es ging bei dem Prozess ja kaum noch um die (eventuelle!) Tat, sondern um das (private) Sexualleben eines Prominenten, genüsslich ausgebreitet durch bestimmte Medien.
Zur Glaubwürdigkeit des eventuellen (!) Opfers:
Es wurde viel zu wenig berücksichtigt, dass sie z. B. den anonymen Brief einige Zeit vor der "Tat" auf einen USB-Stick gespeichert und außer Haus ausgedruckt hat. Warum wohl, wenn sie nicht plante und wusste, dass ihr Rechner irgendwann untersucht wird? Und dass sie in mehreren Punkten klar gelogen hat steht auch fest.
Alles nicht sehr überzeugend ...

vom 01.06.2011, 11.49
18. von Annemone

Ich finde das ganz unglaublich, wie hier teilweise mit dem hochbrisanten Thema einer Vergewaltigung umgegangen wird. Wie kann man bei dieser ganz außergewöhnlichen Konstellation von dem Bürgermeister (wenn es denn so war) von einem "ähnlichen Fall" sprechen? Wer weiß das denn im Fall K. außer den beiden Beteiligten?

Na klar, auf, zum Frauenarzt, der stellt die Beweise schon sicher! Dass es sich dabei auch um eine ganz massive seelische Verletzung handelt, die viele Frauen davon abhält, überhaupt etwas zu unternehmen, ist ja nicht weiter von Gewicht....

Mit einer solchen Äußerung wird den Frauen im allgemeinen ein ganz schöner Bärendienst erwiesen.

vom 01.06.2011, 11.46
17. von Monika (Sauerland)

Möglicherweise hat er es doch gemacht und möglicher weise hat sie doch die Wahrheit gesagt. Das Wissen haben nur die beiden.

vom 01.06.2011, 10.35
16. von Hella

@moonsilver
Wir hatten bei uns im Land einen ganz ähnlichen Fall. Und dabei gings darum, dass der Mann der Geliebten (die sie seit 10 Jahren war!!!) versprochen hatte, sich nach seiner Wiederwahl als Bürgermeister scheiden zu lassen und sie zu heiraten. Was passierte?- Er hat sich halt nicht dran gehalten - da hat sie eine Vergewaltigung erfunden und er ist ruiniert! Ich denke, die Frauen sind hier eindeutig im Vorteil Und nachweisen kann man das ganz leicht : nach der Tat zum Arzt, einen Vaginalabstrich und Untersuchung auf äußerliche Blessuren und es ist eine klare Sache.
Jede Frau kann jeden Mann zu jeder zeit der Vergewaltigung anklagen,damit ist er ruiniert, denn etwas bleibt immer hängen! Die Frauen, die das aus welchem Kalkül auch immer machen,tun denen, denen das wirklich passiert, einen Bärendienst!!!

vom 01.06.2011, 09.48
15. von moonsilver

Ja, er ist freigesprochen. Toll. Es sind eigentlich nur Männer die vergewaltigen können. Und wie bitte soll die Frau das beweisen können - dass er eben vergewaltigt hat? Und sie es doch so gewollt hat? Aber dass man eigentlich nichts beweisen kann hat man doch vorher schon gewusst. Und dann kam der Tsunami(Medien) und alles wurde zerstört. Der Mensch zerstört zu gerne ohne jemals Verantwortung dafür zu übernehmen.
Aber das Schönste an der Sache ist, dass der Steuerzahler die Kosten für diesen Prozess übernimmt.

vom 01.06.2011, 09.27
14. von Annemone

Verloren haben:
- der Angeklagte (es wird nie mehr so sein, wie es war)
- die Geliebte (ebenfalls)
- das Gericht und die Staatsanwaltschaft, weil sie nicht aufklären konnten
- der Steuerzahler, der für die Kosten der Inhaftierung, des Gerichts, der Zeugen, der Gutachter und nicht zuletzt der Anwälte aufkommen muss

Gewonnen haben:
- die Anwälte
- die Presse

vom 01.06.2011, 09.01
13. von marianne

@Udo
Der Vatertag fällt nicht ins Wasser:))

vom 01.06.2011, 01.17
12. von Udo

ob das Wetter jetzt wieder besser wird ??

vom 01.06.2011, 00.35
11. von amylaya

"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." - Zitat aus dem Film "Justiz" von Hans W. Geissendoerfer nach dem gleichnamigen Roman von Friedrich Duerrenmatt

vom 01.06.2011, 00.28
10. von Farbklecks

Da gibt es auch noch einen weiteren Komentar zu dem Kachelmann Prozess, bzw den Folgen.
Hier klicken
zum Beispiel wegen solcher Komentare
Hier klicken

Was wirklich geschehen ist weiß keiner von uns. Natürlich ist man geneigt dem Prominenten Vertrauen zu schenken, hat man ihn doch so oft lächelnd im TV gesehen. Dem mag man etwas böses gar nicht zutrauen.
Aber Untiefen sind immer unsichtbar.
Allerdings kommen mir beide Seiten recht merkwürdig vor.
Wenn die Indizien nicht ausreichen dann ist das eben so. Das muss ein Rechtsstaat verkraften können, weil das ihn erst stark macht.

vom 31.05.2011, 22.49
9. von monika

Ich bin mit unserem Rechtssystem letztlich doch sehr zufrieden und werde mich deswegen nicht selbstgerecht über den Richterspruch stellen, sondern ihn akzeptieren und Kachelmann daher weder als schuldig noch als unschuldig bezeichnen.

vom 31.05.2011, 21.50
8. von Strandsteine

Hallo Engelbert,
ich mag den Kachelmann wirklich nicht,
aber als ich damals von der Geschichte mit den selbsterzeugten blauen Flecken gehört hatte,
kam doch gleich bei mir der Verdacht,
das da jemand sich äußerst sonderbar verhalten hatte.
Eifersucht und Vernichtungswillen kann sehr stark werden.
Nur runiert ist das Leben bei beiden.
Hier klicken

Und auch Frau Schwarzer hat allen Frauen geschadet, auch wenn es mir sehr leid tut, es so zu sehen.


vom 31.05.2011, 21.40
7. von monika

@ Engelbert
Sicherlich konnte das Gericht ihm genug nachweisen, so dass man ihn eben nicht als völlig unschuldig bezeichnen kann, d.h. seine Schuld ist genauso wenig erwiesen, wie seine Unschuld!

vom 31.05.2011, 20.56
Antwort von Engelbert:

Das Gericht konnte ihm nichts nachweisen, sonst hätte es den Herrn für das, was es nachweisen kann, bestraft. Aber von mir aus Ende der Diskussion, für mich ist er nach aktuellem Richterspruch unschuldig.
6. von monika

@ Engelbert
Nicht Herr Kachelmann muß seine Unschuld beweisen - das Gericht ist dazu da, ihm seine Schuld nachzuweisen.
Es steht ja nicht nur Aussage gegen Aussage, sondern gibt auch eine Beweislage, Zeugenaussagen, Gutachten usw., die wir aber alle nicht kennen, aber immerhin wissen wir, dass es durchaus auch so einiges Belastendes gegen Kachelmann gab - wenn das nicht der Fall gewesen wäre, hätte man ihm seine Unschuld bescheinigen müssen. Konnte man aber nicht ...

vom 31.05.2011, 20.18
Antwort von Engelbert:

Und das Gericht konnte die Schuld nicht nachweisen, also ist Herr Kachelmann unschuldig und das nicht zweiter Klasse. Denn die erste-Klasse-Option hatte er nicht.
5. von Christian

@ Elisa
mit deinen Worten: "ist bei Vergewaltigung in meinen Augen kein Freispruch, es ist eine Beleidigung und Bloßstellung und nochmalige Vergewaltigung" implizierst du, dass es doch eine Vergewaltigung gab. Gerade das aber konnte nicht nachgewiesen werden! Solange keiner von beiden sagt:" Sorry ich habe mich vertan es war anders" bleibt er nur ein potentieller Vergewaltiger und sie eine potentielle rachsüchtige Lügnerin. Was tatsächlich geschah, wird wohl verborgen bleiben. Zum Leidwesen für beide.

vom 31.05.2011, 20.07
4. von Elisa

Nur Herr Kachelmann und die Frau können das wissen. Und "nicht schuldig, im Zweifel für den Angeklagten" ist bei Vergewaltigung in meinen Augen kein Freispruch, es ist eine Beleidigung und Bloßstellung und nochmalige Vergewaltigung durch das Rechtssystem für das Opfer, wenn es eine Vergewaltigung war.
Ich denke, dass etwas Wahres an der Sache dran ist, rein intuitiv.

Wie heißt es doch: Recht ist nicht Gerechtigkeit.

Alles Liebe,
Elisa


vom 31.05.2011, 19.54
3. von monika

Sicherlich ist das nur ein Freispruch 2. Klasse, denn schließlich ist er nicht wegen erwiesener Unschuld freigesprochen worden und da sollte man schon noch differenzieren.

vom 31.05.2011, 19.45
Antwort von Engelbert:

Wie sollte denn Herr Kachelmann seine Unschuld beweisen ? Ich differenziere da sehr wohl.
2. von Gerti

Wer schaut hinter die Kulissen, der Mann ist jedenfalls für den Rest seines Leben gezeichnet, ob mit oder ohne Schuld, ich wünsche ihm nur ein reines Gewissen.
Ein Pokerface hat er jedenfalls die ganze Zeit durchgehalten und total stumm, vielleicht hat es ihm die Sprache verschlagen.

vom 31.05.2011, 17.50
1. von carola

er wird trotzdem nie wieder derselbe sein.
weder für sich, noch für uns, die wir ihn nur aus der distanz kennen.
viel zu vieles wurde ausgegraben, breitgetreten.
sein jungenhaftes lächeln, sein herzhaftes lachen, wird uns nie wieder so unbefangen "erreichen" wie vorher. . .

vom 31.05.2011, 17.42
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