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nachgemalt

Wenn jemand aus dem Ei gepellte Kinder von Anne Geddes nachmalt, dann ist das ein Copyrightverstoß ?
 

Engelbert 26.04.2006, 22.24

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Kommentare zu diesem Beitrag

10. von Ein Abmahnopfer

Wer das nötige Kleingeld hat, kann jeden abmahnen und sei es noch so ein hinterfotziger Grund. Solange die Politik nicht reagiert, haben die Leute mit Kohle eine zusätzliche
Einnahmequelle. Aber warum sollten diese reagieren? Erst einmal sind diese beschäftigt die Arbeitslosenzahlen zu schönigen und dann kassieren die bei jeder bezahlten Abmahnung fleißig mit !!!
Mal ein aktueller Fall für Abzocke …

Zum Sachverhalt : Ich habe bei einer Haushaltsauflösung die CD : RTL Die grössten Oldies erworben . ( Es handelt sich hier um die Original über RTL verkaufte und im TV beworbene CD !! ) Nun habe ich diese bei Ebay angeboten und den Preis von 4,50 Euro erhalten . Nun kam die Abmahnung mit der Begründung : Der Schlagzeuger der Gruppe Sweet - fühlt sich geschädigt , da dieser mit 2 Titeln auf der CD angegeben wurde , diese aber nicht Original gespielt hat ..... Kosten der Abmahnung nun 750,00 Euro .... ohne wenn und aber ist nun auch schon die Dringlichkeitsklage bei mir eingetroffen !!!
Wenn ich eine CD normal erwerbe --so kann ich doch nichts für den Inhalt ... Ist hier nicht RTL verantwortlich !?!? --- Wenn diese Abmahnung erfolgt haben sollte ... dann sind wir alle gefährdet -- denn jeder wird mal seine nicht benötigte CD verkaufen wollen und ist schon fast bei einer Abmahnung ... Was kann ich nur tun ???? Gibt es einen Anwalt oder eine Rechtsberatung für mich ??? HILFE !!!!!!!!!!! Danke und Grüsse


vom 29.04.2006, 23.25
9. von Elisabeth (himmelblau)

Hallo, schön, dass ihr meine Antwort brauchbar findet. Nur auf die Schnelle zu einem Missverständnis, das auftauchte - Texte sind keineswegs weniger streng geschützt - im Gegenteil: Wenn an die Texte geringere Anforderungen gestellt werden, um eine ausreichende geistige Schöpfungshöhe (aus der sich die Schutzwürdigkeit ergibt) anzunehmen, heißt das, dass ein Text recht bald dieses Kriterium erfüllt. Fast alles, was jemand niederschreibt, ob nun Tagebucheintrag, Gedicht, Brief etc. unterliegt dem Urheberrecht.
Bei Texten ist es ja auch sehr leicht durch Vergleich zweier "materieller Werke" festzustellen, ob hier abgekupfert (im Sinn von abgeschrieben) wurde oder nicht.
Hingegen würde, wenn man dieselben Regeln völlig analog für Bilder verwenden würde, das in der Praxis kaum je zielführend sein, sondern in endlose Streitereien ausarten, die auch nicht wirklich mit vertretbarem Aufwand nachprüfbar sind (wenn überhaupt).

Und noch etwas zu @Bix: Falls du wirklich so etwas vorhast (nämlich Bilder, die dem Urheberrecht unterliegen, in irgendeienr Form zu "kopieren" oder verwenden, versuche bitte vorher das Einverständnis der betreffenden Künstlerin zu erlangen, oder kläre das mit einem Urheberrechtsexperten ab. Als Laie kann man die Situation nämlich oft nicht beurteilen, und falls ein Künstler etwas dagegen hat, kann es durchaus auch den Fall geben, dass dir dieser gutgemeinte Verweis auf ihn dann eher schadet als nützt. Ohne den Verweis hätte er dein nachgemachtes Bild vieleicht gar nicht gefunden. Du musst bei diesen Sachen immer bedenken, dass die rein rechtliche Seite nicht ident mit der rein menschlichen ist. Und wenn du auf jemanden stößt, der ausschließlich auf der rechtlichen Seite unterwegs ist - was gerade bei Anwälten, Managern etc. recht bald mal der Fall ist, könntest du dich da schwer in ein Schlamassel hineinreiten.

vom 28.04.2006, 01.05
8. von arive

Elisabeth hat wohl den Nagel auf den Kopf getroffen.

Wie Karin schreibt hinsichtlich des abkupferns stimmt auch das. Immerhin gibt es Klagen bei Musikern und Schriftstellern. Das neuere Beispiel ist gegen Dan Brown's Sakrileg.

Abkupfen gab es schon immer, was wäre die Welt auch farblos ohne der Verwendung von tollen Ideen.

Ich finde die Babys der Geddes entzückend. Zum einen würde ich keinesfalls eines dieser Babys mit dem Umfeld malen. Es gibt doch soviel schöne Ideen, die man selber zu einem Gesicht oder Körper umsetzen kann.

Plagiat ja, aber so umändern, dass es als das meinige gilt :-))

vom 27.04.2006, 21.50
7. von Karin

Interessant fand ich sowohl die Frage als auch Elisabeths Antwort. Obwohl mir die folgende Tatsache auch wieder Sorgen bereitet: Wenn die Idee an sich nicht geschützt ist, sondern nur das fertige Werk (dafür aber auch das unveröffentlichte, immerhin) könnte praktisch jeder irgendetwas von mir abkupfern und dann in abgewandelter Form selber für seines ausgeben, es verwenden bzw. verschandeln, wie er möchte - und ohne dass ich etwas dagegen tun kann, außer Texte, die ich eventuell noch veröffenlichen möchte, weder in meinen Blog, noch irgendwo sonst der Öffentlichkeit preiszugeben, bevor das Büchlein, in dem es stehen soll, auf dem Markt ist und mir praktisch dann niemand mehr etwas damit anhaben kann. Oder ein dickes Paket mit meinen sämtlichen Werken bei einem Anwalt für Urheberrecht abgeben, um es sichern zu lassen. Problem: Es kommen aber fast täglich Werke dazu - dann müsste ich mich ja schon daranhalten, und so viel Zeit habe ich schließlich auch nicht. Und bei manchen Werken entscheide ich auch erst im Nachhinein, ob ich noch etwas weiteres damit anfange.
Nachdenklich macht mich auch die Tatsache, die in Elisabeths Eintrag steht, dass Bilder offenbar strenger urheberrechtlich geschützt sind als Texte. Ich meine, klar, bei Bildern ist es halt schneller offensichtlich. Aber auch bei Texten ist ein individueller Stil mit einer ganz bestimmten Idee vorhanden, der auf jeden Fall schützenswert ist. Leider kann man es hier nur sehr viel schwerer beweisen (wie auch in dem Beitrag erwähnt wird), und das ist dann der Knackpunkt.
Karin

vom 27.04.2006, 17.23
6. von Susi

Also Elisabeth hat es so fantastisch erklärt, dem hab ich nix mehr zuzufügen.

vom 27.04.2006, 17.04
5. von bix

Würde ich das tun, würde ich in der Beschreibung des nachgemalten Bildes eindeutig angeben: "Nach einem Original (einer Fotografie, ...) der Künstlerin Soundso".

vom 27.04.2006, 17.02
4. von Anke

Hallo Engelbert,
kannst du nicht etwas Leichteres fragen?
Aber interessant war der kommentar von Elisabeth zu lesen.
Ich wünsche dir noch einen schönen Nachmittag.
Liebe Grüße,Anke

vom 27.04.2006, 14.49
3. von Inge aus HH

Keine Ahnung bisher, aber die Elisabeth (himmelblau) klärt und ja gerade fantastisch auf.

vom 27.04.2006, 13.38
2. von janine

ist das eine frage? :-)))

vom 27.04.2006, 10.52
1. von Elisabeth (himmelblau)

Hallo Engelbert,

beim Urheberrecht kommt es immer auf die "geistige Schöpfungshöhe" des betreffenden Werks des Urhebers an - die muss vorhanden sein, und erst dann greift das Urheberrecht. (Copyright gibt es im deutschsprachigen Raum nicht, der Begriff wird nur der Bequemlichkeit halber und weil es das nette Copyright-Zeichen gibt, aus dem Englischen übernommen. Es ist aber völlig irrelevant, ob ein Urheber seine Werke mit Copyrightzeichen oder ähnlichem versieht, das ist nicht nötig - das Urheberrecht gilt (wenn es denn gilt) bereits für das vollendete, sogar für das noch unveröffentlichte Werk. (Allerdings kann es da zu Beweisschwierigkeiten kommen, weshalb es gut ist, sich von vornherein dagegen abzusichern, dass jemand ein Werk abkupfert und als seines ausgibt.)

Der Begriff "geistige Schöpfungshöhe" ist natürlich auslegungsbedürftig, und wird im Zweifel im Einzelfall auch vor Gericht entschieden. Generell ist die Tendenz dabei so, dass bei Texten eher geringe Ansprüche gestellt werden, um eine ausreichende geistige Schöpfungshöhe anzunehmen, bei Bildern, Zeichnungen usw. werden eher strengere Maßstäbe angelegt.
Für Fotos gibt es dann noch weitere Spezialgesetze (die z.T. gar nicht direkt das Urheberrecht betreffen, aber aus denen sich ein Verbot der Abbildung von Fotos oder veränderten Fotos ergibt.)
Anne Geddes ist nun eine bekannte Künstlerin, und es ist fast zu vermuten, dass sie sich ihre "aus dem Ei gepellten Kinder" quasi als Markenzeichen hat schützen lassen - das hat mit dem Urheberrecht selber nichts zu tun, kann aber ebenfalls zu Forderungen führen, wenn jemand anderer ihr "Markenzeichen" verwendet, insbesondere dann, wenn Verwechslungsgefahr gegeben ist.
Anne Geddes ist Fotografin, und das Abbilden ihrer Fotos würde gegen verschiedene Gesetze, nicht nur gegen das Urheberrecht, verstoßen.
Ich glaube nicht, dass eine realitätsnah angefertigte Nachzeichnung eines Fotos anders behandelt würde - sonst könnte man ja jedes Foto einfach nachzeichnen und so den Fotografen um sein Honorar bringen.
Was jedoch vermutlich (vorsichtige Einschätzung von mir) erlaubt ist, ist, die Ideen "zu klauen" und selbst solche Werke anzufertigen (Ideen darf man immer klauen, sie sind im deutschen Raum nicht geschützt, geschützt ist jeweils nur das konkrete materielle Werk) - allerdings wohl eben nur dann, wenn die Schöpfungshöhe gering ist. Ein Kindergesicht, das aus einem Ei hervorlugt, zu zeichnen (oder auch zu fotografieren) wird erlaubt sein. (Sofern nicht die Vorlage 1:1 offenkundig ist.)
Wenn jedoch z.B. ein Maler eine Figur entwickelt hat wie z.B., sagen wir, "Wickie", kann ich mir vorstellen, dass jemand, der nun selbst beginnt, sehr ähnliche Wickie-Figuren ins Netz zu stellen, vielleicht Schwierigkeiten bekommt.
Das Ganze ist eine hochknifflige, aber spannende Sache. Daher alles oben ohne Gewähr *g* - ich hatte nur mal eine einzige LV Medienrecht, und die ist schon recht lang her.
Wie schwierig die Abgrenzung ist, sieht man an Beispielen wie dem folgenden:
Hier klicken

Alles Liebe,

Elisabeth (himmelblau)

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