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samstag morgen, kurz nach dem frühstück ...

... habe ich mein Testament geschrieben. Beate ihres auch. Sollte man ja irgendwie noch zu Lebzeiten tun. Möge das Papier stark vergilbt sein, bis es mal wichtig wird.

Interessantes rund um das Testament:

- man muss volljährig sein
- Zeit und Ort sollen angegeben werden
- alle Worte eigenhändig schreiben und unterschreiben
- ein Testament ist auch dann gültig, wenn es in einer fremden Sprache geschrieben wird (ich hätte also pfälzisch schreiben können *gg*).
- auch ein in Stenographie geschriebenes T. ist gültig, wenn man die Zeilen zum ehemals Lebenden zuordnen kann
- sogar eine Unterzeichnung mit "dein Schatz" oder "dein ehemaliges Mausebärchen" ist möglich, wenn die Identität des Unterzeichners gesichert ist
- statistisch gesehen werden 50 % der Testamente angefochten. Nur 30 % sind am Ende voll wirksam und nur 3 % sind nach Juristenmeinung vollkommen korrekt.

Die häufigsten Gründe der Unkorrektheit sind: maschinengeschrieben, ohne Datum, nicht unterschrieben, es exististiert ein anderes, jüngeres Testament.

Nun, bei uns ist es recht einfach, weil ich weder Eltern, Geschwister noch Kinder habe, Beate bis auf einen Bruder auch niemanden.

Ist irgendwie beruhigend, dass das jetzt auch mal erledigt ist.
 

Engelbert 04.02.2006, 13.51

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Kommentare zu diesem Beitrag

25. von



vom 19.02.2006, 20.07
24. von Vodia

zum Thema Patientenverfügung:

Da diese es wirklich nicht garantiert, dass sich die Ärzte auch daran halten, empfiehlt es sich eine Person des Vertrauens als Bevollmächtigten zu bestimmen, dieser Person eine Kopie der Patientenverfügung auszuhändigen und mit ihr alle Wünsche im Fall des Falles abzusprechen. Naürlich sollte diese Person dann als "im Falle eines Unfalls o.ä. verständigen sie bitte:..." in den Papieren genannt sein.
Wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist seine Interessen zu vertreten, kann dieser Bevollmächtigte dann alle auch rechtliche Schritte unternehmen um den Willen des Patienten durchzusetzen.

Dabei sollte man alle Punkte einer patientenverfügugn mit ihm genau bespreche. Auch ob und welche Organe man spenden möchte. Welche Behandlungen man ablehnt und welche durchgeführt werden dürfen.

Das ist wirklich ein hartes Stück Arbeit! Praktisch und emotional.

Mögen wir alle nie in die Situation kommen!!!

LG
Vodia

vom 05.02.2006, 22.20
23. von Jürgen

@ Tina:
Ja, ich glaube, wir haben da ähnliche Ansichten und sind einer Meinung.
Ich denke, es wird Zeit, das sich Deutschland da mal am Ausland orientiert. (Machen sie ja sonst auch...)
Klar sind wir noch jung ;-), dennoch kann dieses Thema jeden Tag aktuell werden. Auch bei jungen Menschen.

Liebe Grüße und Dir einen schönen Sonntag
Jürgen


vom 05.02.2006, 15.40
22. von Tina

@Jürgen
Du siehst das genauso wie ich.
Auch ich bin sehr frustriert darüber, daß die Entscheidung des Arztes über die persönlich verfasste Patientenverfügung gestellt wird.

Und noch ein Wehrmutstropfen:
Nicht genug damit, daß der deutsche Staat es "nicht gerne sieht" wenn Du den Zeitpunkt Deines Ablebens selbst bestimmen willst; sollte Dir der Versuch mißlingen sind die Sanitäter dazu verpflichtet (trotz Patientenverfügung und einem Abschiedsbrief in dem in dicken Lettern steht, daß Du nicht mehr leben willst) Dich zu retten, da Du Dich in einem "psychischen Ausnahmezustand" befindest. (Selbst wenn die lebensrettenden Maßnahmen damit verbunden sind, daß Dein Weiterleben danach im Koma oder Rolli stattfindet).

Ich mußte das jetzt nochmal schreiben, weil es mich einfach selbst noch nicht zufrieden stellt und selbst ankratzt, da es sich nicht mit meinem Rechtsempfinden deckt.

Aber es gibt zum Glück Leute, die arbeiten dran, und ein Blick auf Deine Homepage verrät mir: wir sind ja noch jung und werden den Schritt in die richtige Richtung vielleicht noch erleben :-)


vom 05.02.2006, 14.17
21. von Ilona

Hallo Engelbert und Beate,

mit großem Interesse habe ich Euer Tun für den Samstag gelesen.

Und die Kommentare von Euch Seelenfärblern sind für mich sehr informativ. Denn auch bei uns steht dieses Thema (wegen Eigentum und zwei Kindern) schon länger an.

Engelbert, ich werde mir diese Seite mal "mitnehmen" um alles nochmal in Ruhe durchzulesen und sage Danke!

LG an Alle. :-)



vom 05.02.2006, 14.02
20. von Eveline

noch ne RA-angestellte und Notariatsleiterin (im früheren Leben ;))

vorab: habt ihr euch auch Gedanken darüber gemacht, was ist, wenn euch beiden - Gott bewahre - gleichzeitig etwas zustossen sollte...?

Wenn ich daran denke, wie viele "gutgemeinte und richtige" Testamente bei uns wie viel Ärger und unter Umständen jahrelanges Suchen verursacht haben, dann kann ich jedem, nur raten, das Geld für eine Beratung beim Notar anzulegen, vor allem, wenn keine Kinder da sind.
Das Leben geht oft verschlungene Wege...

Auf dass wir es alle noch lange nicht brauchen!

vom 05.02.2006, 12.07
19. von Jürgen

@ Tina:
Auch ich habe mich da schlau gemacht und kenne diese Aussagen, bzw. benutze Staatliche Vorlagen für diese Verfügung. Das sie nicht zu 100 Prozent anerkannt wird, finde ich ein Skandal. Aber ich halte sie dennoch für wichtig, um Angehörigen eventuelle Entscheidungen abzunehmen. Und ich habe klar zum Ausdruck gebracht, das ich lebenserhaltende Maßnahmen durch Maschinen strikt ablehne. Auch behalte ich mir das Recht vor, meinem Leben selbst ein Ende zu setzen, so ich es für angemessen halte. Auch wenn der deutsche Staat das nicht gerne sieht.

Aber hier geht es ja eher um das Testament. Und da denke ich, komme ich ohne aus. Wer nach mir was bekommt und oder nicht ist mir hrlich gesagt.... schnurz.

Gruß
Jürgen


vom 05.02.2006, 11.36
18. von Cordula

@ lucia und
@ eva

gebe mich geschlagen ;-)) wenn es um "Pflichtteilverlangen" geht, ja, danke, habe ich überlesen, Cordula

vom 05.02.2006, 05.01
17. von Karin

Ich persönlich habe mein Testament noch nicht geschrieben. Obwohl ich weiß, dass man mit keinem Alter (also auch nicht mit 22!) vor den täglichen Gefahren des Lebens gefeit ist. Aber ich wüsste auch nicht, wem ich mein Hab und Gut (so wenig es auch sein mag) vermachen sollte. Etwa meinem Vater, der diese höchstwahrscheinlich (rein logisch betrachtet) vor mir verlassen wird (so traurig es auch sein mag)? Oder einfach alles spenden (was zu diesem Zeitpunkt zu beliebig sein würde und somit nicht unbedingt den Zweck erfüllen)?
Außerdem möchte ich, dass mein späterer letzter Wille auch tatsächlich der endgültige ist und dass er nicht durch ein - jüngeres Testament als ungültig erklärt wird, wodurch für die Betroffenen ein unnötiger Rechtsstreit entstehen würde.
Also kann man es mir wohl nicht verübeln, dass ich damit noch etwas warten möchte ;-).
Nochlangenichttestamentarische (!) Grüße von Karin

vom 05.02.2006, 02.24
16. von Eva

@cordula

du kannst mir schon glauben ... ich bin im jetzigen Leben Rechtspflegerin und habe das studiert ... nachzulesen in § 2303 BGB

vom 04.02.2006, 23.57
15. von lucia

@ cordula

eva hat recht, geschwister können keinen pflichtteil verlangen, das steht auch Hier klicken

das hat sich seit meiner ausbildung auch nicht geändert.

liebe grüße
lucia
im früheren leben notarfachangestellte ;-)

vom 04.02.2006, 23.27
14. von Cordula

@ eva

wenn Du Dich da nur nicht täuscht



bei Hier klicken

kann man sich die entsprechenden Formulare bzgl. Betreuungs-, Patientenverfügung usw. herunterladen, hinterlegen kann man dieselbigen beim Amtsgericht und Kosten berechnen die vorerst keine, erst wenns mal soweit sein sollte, zumindest hier in Bayern,
Cordula

vom 04.02.2006, 23.20
13. von

ergänzung zu 17:

Bayrische Patientenverfügung - hier der direktlink

Hier klicken

vom 04.02.2006, 22.24
12. von Eva

@anne

der Bruder ist nicht pflichtteilsberechtigt. Pflichtteilsberechtigt sind nur Eltern (auch nur wenn keine Kinder da sind), Ehegatten und Kinder.

vom 04.02.2006, 22.09
11. von urgewalt

ich habe zwar 4 kinder aber nichtz zu vererben. meine kleider passen niemanden, geld habe ich nicht. nur um den pc könnten sie sich kloppen.ansonsten hhoffe ich noch lange gesund zu leben

vom 04.02.2006, 21.02
10. von Tina

@Jürgen
Um Illusionen vorzubeugen:

Am 05. September 2005 habe ich die Informationsveranstaltung: *Die Patientenverfügung - ein Instrument der Selbstbestimmung?* in Mainz besucht.

Enttäuscht war ich darüber, daß die Patientenverfügung nur *ein wichtiges und sinnvolles Instrument, dass dem Arzt als Richtschnur dienen kann, den Willen eines Patienten, der sich nicht mehr selbst äußern kann, zu ermitteln* ist.
Mehr nicht.

Sollte der zuständige Arzt der Meinung sein, das Leben des Patienten müsse weiterhin erhalten werden machste gar nichts!Trotz Patientenverfügung!

Zitat:*Die Patientenverfügung nimmt dem Arzt nicht den eigenen Entscheidungsspielraum. Auch bei Vorhandensein einer Patientenverfügung bleibe es Aufgabe des Arztes, die Verfügung zu interpretieren, da nicht alle möglichen medizinischen Konstellationen im Voraus erfasst werden könnten. Schockenhoff wies auch darauf hin, dass die Erfahrung gezeigt habe, dass sich auch die emotionale Befindlichkeit von Menschen anders entwickeln könne, als bei Abfassung einer Patientenverfügung angenommen.

Hier nachzulesen:
Hier klicken

Aber wenn man eine ausfüllt, um der Verwandschaft die Entscheidung abzunehmen, wird empfohlen die Patientenverfügung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz zu nehmen.
(Hier klicken)

vom 04.02.2006, 18.55
9. von Gabi K

ja, da "kauen" wir jetzt auch schon eine Weile drauf rum... Der Entwurf ist fertig, aber irgendwie noch nicht ganz so, wie ich es will... mal sehen und mit dem Notar reden. Da wir 3 Kinder haben, ist seine Erfahrung recht hilfreich.
Im Stammbuch aufbewahren ist eine gute Idee. Und man kann ja eine Kopie beim Amtsgericht hinterlegen, damit kein Schindluder getrieben wird.

AUf das Ihr es noch lange nicht braucht!
LG
Gabi K

vom 04.02.2006, 17.47
8. von Anne/LE

noch mal nachgedacht... Solltest du Engelbert, Beate überleben, Bruder hat als leiblicher Überlebender immer Pflichteilsanspruch, an Geldwert, an in Geldeswert darstellbarem Eigentum.
Man sollte aber auch Verfügungen treffen, dass z. B. die Plattensammlung nur "diesen Menschen" zugedacht wird oder alles andere Material nur durch..xyz... verwertet und genutzt werden darf. Ganz wichtig, diese Vermächtnisse und ausserhalb des eigentlichen Erbvorgangs. Habe ich so gelernt!

vom 04.02.2006, 17.22
7. von Anne/LE

auch mit Testament kann Beates Bruder miterben, ein Pflichteilsanspruch ist immer herausklagbar. Das spielt allerdings dann erst eine Rolle, wenn Beate die "Überlebende" ist und Engelberts Teile durch ein ggf. errichtetes Berliner Testament auf Beate übergegangen sind.
Zur Patienten- und Betreuungsverfügung muß man sich vielleicht doch Rat eines Wissenden hinzuziehen, das ist sehr kompliziert. Es gibt aber auch eine innerhalb Deutschlands von den Krankenhäusern abrufbare Datenbank, wo man seine diesbezüglichen Verfügungen hinterlassen kann.

Der letzte Wille (sofern man ihn noch artikulieren kann) sollte immer handgeschrieben sein, es ist ein Vermächtnis, egal ob mit Geld oder einer Botschaft verbunden!

vom 04.02.2006, 17.09
6. von Strandsteine

Hallo Ihr Beiden Lieben,
dann schreibt eine Betreuungsverfügung gleich dazu. Das ist etwas anderes wie ein Patientenverfügung.
Da bei Euch ein Haus vorhanden ist, wäre diese Vorsorge wichtig für den Betreuenden Partner.( es gibt noch die Vorsorgevollmacht.)
möge die Gesundheit noch lange mit Euch sein, die Steine
Router defekt, darum nicht sorgfältige Nachricht.

vom 04.02.2006, 15.38
5. von Hildegard

Engelbert, wegen des Bruders von Beate war das Testament wichtig. Ohne Testament würde er miterben.

Elisabeth, das Testament kannst Du für eine geringe Gebühr beim Amstsgericht hinterlegen. Ich habe es einfach in mein Familienstammbuch gelegt. Da muss man es finden, wegen der Geburtsurkunde, die sich darin befindet.Da ich es durch eine Schwester schon ein paarmal geändert habe, ist das auch besser, als die Aufbewahrung beim Gericht. Das Gericht hat allerdings den Vorteil, dass es der Finder im Todesfall nicht einfach verschwinden lassen kann, wenn er Bedenken hat, ob er auch bedacht worden ist und das von Gesetzes wegen wäre.

LG Hildegard

vom 04.02.2006, 15.36
4. von zauberhexe

Ja, das schiebe ich auch schon einige Zeit vor mir her! Bisher weiß ich noch nicht so recht, wie ich "den Beutel hängen soll". Man muß auch immer die Unwägbarkeiten des Lebens bedenken. Ich habe auch keine Angst, daß ich dann sterben muß, wenn ich mein Testament gemacht habe. Im Gegenteil, ich wäre eine Sorge los.
Wichtiger ist mir aber die Patientenverfügung und mein Begräbnis zu regeln. Ich habe es vor noch nicht allzu langer Zeit erlebt, daß sich die Angehörigen nicht einig waren über die Art der Bestattung und dies soll bei mir nicht passieren!
LG zauberhexe


vom 04.02.2006, 14.45
3. von Elisabeth (himmelblau)

Muss man das eigentlich bei einem Notar deponieren? Oder wie sorgt man dafür, dass es gefunden wird? Hatte mal mit 15 (?) *g* eins geschrieben, weiß selber nicht mehr, wo das ist. Und wer übernimmt die Kosten, wenn die Aufteilung komplizierter wird?

vom 04.02.2006, 14.34
2. von Helmut

Ein Testament zu schreiben, das hat meiner Meinung nach auch etwas der Auseinandersetzung der Endlichkeit von uns Menschen zu tun. Was macht man, wenn man keine Kinder oder Geschwister hat? Ich habe mir schon überlegt ob mein Erbe nicht an Hamburg Leuchtfeuer gehen soll. Ein Hospiz.

vom 04.02.2006, 14.06
1. von Jürgen

Hallo Engelbert!
Ja, ein Testament ist wichtig. Bei mir(uns) nicht so sehr. Wir haben weder ein Haus, noch sonst ein nennenswertes Vermögen, "nur" eine Tochter.
Wichtiger als ein Testament war für mich eine Patientenverfügung, die regelt, was mit mir wird, wenn ich mal nicht mehr selbst bestimmen kann.
Darüber machen sich nämlich nur die wenigsten Gedanken. Ist aber auch sehr wichtig, weil man festlegen kann, wer einmal über einen bestimmt und in welcher Form. (Möge der Fall nie eintreten)

Liebe Grüße
Jürgen


vom 04.02.2006, 13.59
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