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urheberrecht screenshot winamp-visualisierung

Das hab ich mir gedacht, dass ich auch in einem Fachforum keine Antwort auf meine Frage kriege. Ich kopiere meinen Beitrag von dort mal hier rein:

Bei Winamp (einer Musikabspielsoftware) gibt es auch die Möglichkeit, die Musik visuell zu untermalen. Das geht auch im Vollbildmodus, so dass diese Farben und Formen theoretisch interessante Wallpaper wären.

Im Prinzip sind diese Visualisierungen programmiert, die Darstellung ist aber abhängig von der Musik, die gerade gespielt wird.

Hat da nun der Programmierer ein Urheberrecht auf den Screenshot einer Visualisierung ? Das Bild selbst hat er ja nicht gemacht, es ist entstanden unter Mithilfe einer anderen Datei.

Konkrete Frage: darf ein Webmaster diese im Prinzip auf Zufall basierenden Visualisierungen als Wallpaper anbieten ?

Keine Antwort bisher und auch auf eine andere ähnliche Frage gabs keine Antwort. Ist oft so, wenn "ich" mal eine Frage habe, kann sie keiner beantworten ;)).
 

Engelbert 16.01.2009, 11.20

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Kommentare zu diesem Beitrag

8. von Aenny

Man darf wohl nur das kostenlose Winamp weiterverteilen, aber keine Änderungen daran vornehmen und keine daraus abgeleiteten Dateien weitergeben. Ich nehme an, dass die Screenshots der Visualisierungen darunter fallen.

vom 26.01.2009, 05.26
7. von angela

Ich habe den Eindruck, es ist alles erlaubt, bis jemand kommt und sagt, das darfst du nicht. Und langsam bin ich sicher, irgendwann kommt immer jemand.

vom 18.01.2009, 16.24
6. von irgendlink

Einfach ausprobieren und sich verklagen lassen ;-) dann können die Juristen das klären.
Oder den Linux Totem benutzen, der steht unter GPL.
Ehrlichgesagt glaube ich nicht, dass es Probleme geben wird: wer sollte beweisen können, dass Lied x von Band y zur z-ten Sekunde genau das Bild erzeugt? Und überhaupt: wer hat bei dem Bild alles seine Hände im Spiel: der Player, das Lied selbst, wobei es wieder Unterschiede machen könnte, ob es als wav oder mp3 gespielt wird. Weiters spielen die Grafikkarte und die Akustikkarte eine Rolle, und sicher wird das Bild auch, kaum zu sehen, von der Monitorgröße mitbestimmt.

vom 18.01.2009, 11.11
5. von Laura

Am Programm hat der/die Programmierer/in definitiv das Recht und da das (wenn auch zufaellig) generierte Bild ein Resultates des Programms ist, wuerde ich sagen, es gehoert zusammen. Wenn der WinAmp nun im Zentrum fuer Kunst und Medien stehen wuerde, waere es auf alle Faelle geschuetzte Kunst.
Auf der anderen Seite waere es mir als Programmiererin an dieser Stelle wurscht!
Kannst du den/die Programmierer/in nicht direkt fragen? ;-)

vom 16.01.2009, 20.31
4. von Zitante Christa

Na, Du hast doch die Frage erst gestern Abend um 20h33 gestellt, vielleicht tut sich ja noch was ;-)

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß diese zufällig generierten Bilder einem Rechtsschutz unterliegen, zumal wenn Du sie nicht kommerziell anbietest.

Aber ich würd's auch nicht drauf ankommen lassen, zumindest so lange nicht, bis ich eine begründete, nachvollziehbare Antwort auf meine Frage erhalten hätte.

Viele Zitantengrüße von
Christa


vom 16.01.2009, 12.50
3. von Farbklecks

Ich denke solange Du diese Wallpapers nicht auf CD verkaufst...
Diese Visualisierungen sind ja Freeware, Jeder kann sich ja davon einen Screenshot machen.
Und wenn Du meinst, hey das sieht toll aus...
Na ja, es öffentlich hineinstellen, hm...
Du verkaufst das ja nicht, Du bietest es an, kostenlos, genau wie es dieses Winamp tut.
Wenn Du noch weitergehst und es in ein Bildbearbeitungsprogramm legst, es weiterbearbeitest mit eigenen Fotos zB vermengst und daraus etwas sehr individuelles baust...
es hier kostenlos hereinstellst...
Dann bist Du auf jedenfall auf der sicheren Seite.



vom 16.01.2009, 12.42
2. von minibar

Aaah, ein neuer Header!

Und der ist aus so einem Programm.
Tja, da kenn ich mich auch nicht aus, ob das urheberschutzrechtlich zu hinterfragen ist.

vom 16.01.2009, 12.35
1. von sonja-s

eine Antwort weiß ich darauf auch nicht, kann aber nicht wirklich ein Urheberrecht darauf ableiten *augenroll*

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