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zurück rufen ?

Können eigentlich Überweisungen wieder zurückgerufen werden ?

ANne sagt "man kann" und ich hab das auch in Erinnerung. Was machen wir, wenn irgendwann ein Spaßbieter auftaucht, der dann "ätschibätsch" sagt und die Überweisung zurückruft ?
 

Engelbert 24.07.2005, 21.49

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Kommentare zu diesem Beitrag

19. von Strandsteine

Hallo zusammen,
entschuldige mich für meine Ungläubigkeit!
nach einer Bankinfo kann ein Betrag, welcher auf dem Kontoauszug sichtbar !!!ist, nicht zurückgebucht werden.
Nur davor in einer kleinen Spanne ist es evtl. unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Da war ich nicht richtig informiert,
die sich entschuldigenden Steine

vom 26.07.2005, 14.21
18. von Inge K

Hallo,
also ich vertraue mal darauf, dass diese Aktion (erfreulichweise) einen solchen Wirbel macht, dass sich niemand trauen wird, das Geld am Ende nicht zu überweisen.
Wir würden doch gemeinsam dafür sorgen, das so jemand (und man bekommt ja am Ende der Auktion die Daten des Käufers) sich nirgends mehr sehen lassen könnte?
Oder?? ;-)
Aber, erstmal positiv denken --- um alles andere können wir uns Gedanken machen, wenn das Geld wirklich nicht eintreffen sollte...
Grüße,
Inge K

vom 25.07.2005, 11.36
17. von Wörmchen/Sandra

Ich war ja jetzt das ganze WE nicht da und hab eben nicht schlecht gestaunt, als ich in die Auktion geschaut habe... nicht schlecht :))

Ich schicke dir übrigens auch noch was auf's Seelenfarben-Konto, weil mitbieten kann ich da jetzt leider nicht mehr...

@nana
ebay hilft da normalerweise, weil ebay hat eine Rechtsabteilung. Die Frage ist nur, wie weit... Man kann ja schlecht jemandem die Pistole auf die Brust setzen und zur Zahlung zwingen. Das hat andere Konsequenzen, die einem Bieter mit 0 Bewertungspunkten aber wahrscheinlich nicht sehr weh tun...

Liebe Grüße
Sandra

vom 25.07.2005, 09.46
16. von Gute Waldfee

Huch...mal wieder doppelt...ich hasse es ..... was mach ich nur falsch???
Ach neee...wie soll ich denn diese Auktion gewinnen können?
Bis ich irgend etwas richtig eingetipppt hab, ist alles vorbei
Es grüßt herzlich die gute Waldfee





vom 25.07.2005, 00.57
15. von GuteWaldFee

Mich hast du überprüft!! Hast du auch "gutsestobbe " oder "guzzestobbe" überprüft?
Grüße von der Guten Waldfee

vom 25.07.2005, 00.41
14. von GutewaldFee

Auch ich wurde von dir überprüftt. Hast du Kontakt mit diesem Anbieter aufgenommen?
Ich grüße......

vom 25.07.2005, 00.22
13. von nana

....also :-( stuzig macht mich die ganze Sache schon :-((((

Der höchstbietende ist "guzzestobbe"(ich weiß nicht, ob ich,s jetzt richtig geschrieben habe )
.....und dieser guzzestobbe ist völlig neu beu Ebay. ERSTANMELDUNG AM 22. 7. 05.
mit 0 Punkten.......... sowas ist immer ein bisschen zweideutig :-(((((
hoffentlich geht alles gur :-)
Wie könnte man denn diese sogenannten Spassbieter dingfest machen?
Groooooooooooooße Frage???????????
Hilft Ebay da selbst mit?
HOFFENTLICH!!!!
mit ziemlich sorgenvollen Falten sinniert nana

vom 24.07.2005, 23.23
12. von Sonja

Bei einem Dauerauftrag geht das aber bei einer Überweisung, soviel ich weiß, nicht. Aber ich denke mal, daß ein Spaßbieter gar nicht erst überweisen würde. Aber selbst wenn er es tut und das Geld dann wieder zurück holt (was eigentlich nicht gehen dürfte), steht ihm eine ganze Menge Ärger bevor. Aber ich hoffe mal, daß das alles ernst gemeinte Gebote sind, obwohl ich schon ziemlich erstaunt bin, in welcher Gebotshöhe sich das Ganze bereits befindet. Mit soviel hätte ich nie im Leben gerechnet. Naja, wird schon alles gut gehen.
LG, Sonja

vom 24.07.2005, 22.44
11. von CeKaDo

Ausgeführte Überweisungen auf ein anderes Konto können nicht wieder rückgängig gemacht werden. Dazu bedarf es der Einverständniserklärung des Empfängers. Beispielsweise bei Irrtum.

Es hat schon mancher bitter einen Tippfehler bereut, wenn der Empänger sich geweigert hat, das Geld rauszurücken und erst verklagt werden mußte.

Verwechselt die Überweisung bitte NICHT mit der Einzugsermächtigung. Die kann nämlich immer widerrufen werden.

Außerdem wird ein Spaßbieter keine Überweisung tätigen. Und Schecks gelten erst als bezahlt, wenn sie nach 10 Tagen positiv bestätigt sind.

Sollten wir einen Spinner als Meistbietenden haben, so wird er schnell enttarnt sein und der Zweit- oder Drittbietende angeschrieben.

Versteigerungen sind ein rechtsverbindliches Geschäft und der Meistbietende bekommt ein strafrechtliches Riesenproblem, wenn er zickt.

Abgesehen davon: Morgen früh um 9 Uhr öffnet Deine Bank. Frag doch mal so ganz allgemein. Das gibt Ruhe!

vom 24.07.2005, 22.38
10. von Sandy

Danke Birgit! ;o)

vom 24.07.2005, 22.36
9. von Birgit

hi,
überweisungen können NICHT zurückgerufen werden. ich arbeite im finanzbereich und weiß es.
zurückgerufen werden können lediglich lastschriften, d.h. bankeinzug.
viele grüße
birgit

vom 24.07.2005, 22.34
8. von Viola

Mach Dir nicht zu viel Sorgen!
Ich bin überzeugt, dass sooo schlecht KEIN Mensch sein wird!
Nicht zuletzt würde es Bärenherz treffen! Sooo schlecht kann die Welt, einschliesslich der Menschen nicht sein! Ich weigere mich, das zu glauben!
Entspann Dich, sei zuversichtlich!

vom 24.07.2005, 22.28
7. von Sandy

Hallo Ihr Steine,

eben - weil es ein EINGABEFEHLER der BANK war ;o)
Die heben sich ja eingereichte Überweisungen auf und können das nachvollziehen.

Lieben Gruß
Sandy

vom 24.07.2005, 22.27
6. von Strandsteine

Hallo Engelbert,
durch einen Eingabefehler der Bank wurde von meinen Konto 402€ anstelle 4,02€ überwiesen.Ich bemerkte es erst nach Tagen an dem Kontoauszug.
Das Geld wurde nach über eine Woche noch zurückgefordert.
Und ich habe es auch wieder erhalten.
nur eine Info,die steine


vom 24.07.2005, 22.24
5. von Sandy

Guten Abend Engelbert,
hier ist das Töchterchen eines Bankkaufmanns: Überweisungen können grundsätzlich nicht zurückgeholt werden. Es gäbe evtl. die Möglichkeit, wenn das Geld die Bank des Zahlenden noch nicht verlassen hätte. Wird eine Überweisung online getätigt, wird sofort verbucht.
Man kann theoretisch die Bank auffordern, das Geld zurückzuholen. D. h. aber, dass er Empfänger erst eine Meldung bekommt, dass Antrag auf Rückerstattung erfolgen soll. Sagst Du als Begünstigter dann "nein" hat der Zahlende Pech gehabt.

Die 6 Wochen gehen nur beim Lastschriftverfahren!

Lieben Gruß
Sandy

vom 24.07.2005, 22.11
Antwort von Engelbert:

beruhigende Auskunft von einer Fachfrau, danke :).
4. von Strandsteine

Dann mußt Du das Geld erstmal vorstrecken und dann wirds langwierig.
Spreche mit der Bank und handhabe es bei Bedenken sofort anders !
Und zwar stehenden Fußes.(siehe unten)
die hellsichtigen Steine

vom 24.07.2005, 22.05
3. von Strandsteine

Lieber Engelbert,
Wenn es im Zusammenhang mit der Aktion ist, dann lasse alles nur noch direkt unter Code zu Bärenherz schicken.
die schon diese Erfahrung hinter sich habenden Steine


vom 24.07.2005, 22.01
2. von erowyinn

Sicher bin ich mir nicht. Aber da ebay ein rechtsgültiger Kaufvertrag ist, kann man auch rechtliche Schritte ergreifen. Unangenehm und wird hoffentlich nicht passieren ... vielleicht zur Sicherheit und Abschreckung in die Auktion schreiben und nochmals deutlich darauf hinweisen, dass es KEINE Spaßauktion ist, sondern dass es wirklich ernst ist, wo witzig die Sache mit den Socken auch klingen mag ...

vom 24.07.2005, 21.58
1. von ANne

Selbstverständlich, innerhalb weniger Tage nach der Überweisung geht das, ich glaube sogar 6 Wochen lang. Bei Lastschriften auf alle Felle, wenn du sie selbst überwiesen hast geht es auch, du kannst dich ja vertan haben...
Gutes N8li ANne

vom 24.07.2005, 21.50
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