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copyrightfrage

Darf ein Betreiber einer Sängerseite Songtexte per Mail verschicken, wenn jemand darum bittet ?
 

Engelbert 20.10.2005, 00.21

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Kommentare zu diesem Beitrag

7. von DerKleineDude

Nein. Hab da mal was gelesen. Sobald eine vertragliche Bindung im Spiel ist, darf er sein (also der Künstler) Gedankengut nur mit Einverständnis des Vertragspartners (...Label z.B.) verbreiten...oder habe ich dich da jetzt falsch verstanden...?

vom 21.10.2005, 00.32
6. von anabel

Ich hätte jetzt auch sofort erst mal NEIN gesagt.
Im Prinzip würde ich jedem HP-Bauer nur noch empfehlen, grundsätzlich nur eigene Gedanken, Liedgut, Bilder etc. pp. zu veröffentlichen.
Und auch noch was zu Deinem Header. Mit viel Mühe und Fantasie (dauerte schon mal ne Zeit bis ich auf Steno gekommen bin *gg*) habe ich auch an ICH LIEBE DICH gedacht :-)
Lernt man Steno heute überhaupt noch? In Zeiten von Diktiergeräten in der Zuckerdose? :-))

LG anabel

vom 20.10.2005, 18.18
5. von Inge K

Danke Engelbert... ;-)
Nun ja, ich habe es bisher immer so gehalten, dass ich anfragende Leute an die Seite des Verlages verwiesen habe...
Christa, das mit der Genehmigung habe ich auch schon probiert - leider sind bei "meinem" Künstler erstens unzählige Verlage mit im Spiel und zweitens ist es unmöglich, eine pauschale Genehmigung zu bekommen. Ich müsste für jeden Text, jede Anfrage wieder eine neue Genehmigung anfordern.
Das ist leider nicht praktikabel...
Schade, ich hätte diesen "Service" gern geboten, aber was ich nicht darf, darf ich nicht... ;-)
Liebe Grüße,
Inge K

vom 20.10.2005, 09.14
4. von Edith T.

Nein, darf er nicht, solange er sich nicht die ausdrückliche Genehmigung bei dem Rechte-Inhaber geholt hat!

vom 20.10.2005, 08.57
3. von Zitante Christa

Ich sage: "eindeutig NEIN" - auf alle Fälle würde ich es nicht machen, solange mir ein Fachanwalt nicht definitiv bestätigt hat, daß es erlaubt ist.

Bezogen auf meine Situation hieße das nämlich, ich dürfte die Texte von allen auf meiner HP veröffentlichten (neuzeitlichen) AutorInnen (von denen mir die Genehmigungen vorliegen, es dort auch zu tun, und auch von Zeit zu Zeit einen ihrer Texte im Newsletter zu stellen) auf Anfrage eines Lesers alle mir vorliegenden und freigegebenen Texte per Mail zu schicken. Da würden mir die AutorInnen aber (berechtigterweise) auf's Dach steigen.

Mein Tip wäre: Recherche nach Person/Musikverlag, der die Rechte zu den Songs hat, und dort sich die Genehmigung einholen. Ich weiß aus eigener Erfahrung wie langwierig und zeitaufwendig das ist (gerade erhielt ich die Erlaubnis eines Autors, den ich schon seit 3 Jahren beknetet habe!); einen anderen Weg sehe ich jedoch nicht.

Liebe Grüße von
Zitante Christa


vom 20.10.2005, 08.16
2. von Biggi

Deine Copyrightfrage kann ich leider nicht beantworten, aber ich möchte mal eben was zu deinem aktuellen Headerfoto sagen.
Mit einem Schmunzeln hab ich mich dran erinnert, dass zu meiner kaufm. Ausbildung auch das Erlernen von Steno gehörte. Heute hab ich fast alles davon vergessen - nicht aber die Worte ..ich liebe dich ... - siehe oben :-))

vom 20.10.2005, 07.57
1. von Michael

Songtexte stehen auch unter Urheberrecht. Ich würde denken, wenn die Seite die Texte auflisten *darf*, kann man sie auch per Mail schicken. Aber – nicht alle Seiten, die in der Vergangenheit solche Texte hatten, waren auch im Besitz der entsprechenden Rechte.

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