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fehlender aschenbecher

Weil der bestellte Aschenbecher fehlte, muss eine Händlerin einen 135.000-Euro-Neuwagen zurücknehmen (siehe hier) ... aber selbstverständlich das ... sehe ich auch als Nichtraucher so ... ein Neuwagen muss genau so sein wie die Bestellung gelautet hat.

Engelbert 16.03.2015, 20.57

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Kommentare zu diesem Beitrag

13. von Gerlinde

Was in dem Spiegel-Artikel nicht steht, aber in unserer SZ zu lesen ist: dem Käufer ist nach 44 000 km (in Worten VierundvierzigTAUSEND Kilometern) das Fehlen des blinkenden / leuchtenden Aschenbechers aufgefallen. Und deswegen mußte der Kunde auf 18 000 Euro vom ursprünglichen Preis verzichten. Da haben wohl zwei Menschen nicht aufgepaßt, aber der eine hatte den besseren Anwalt. - Was würden unsere Gerichte machen, wenn es weniger Streitsucht gäbe und dafür mehr Bereitschaft, gangbare Kompromisse zu finden? - Allerdings meine ich schon, dass Verträge geschlossen werden, um sie einzuhalten - und zwar von beiden Seiten.

vom 19.03.2015, 07.08
12. von Marnie

Mir ist es egal, ob jemand in seinem Auto raucht, solange ich nicht daneben sitzen muss. Wenn ein Neuwagen aber mit Raucherpaket bestellt wird, sollte das gelieferte Fahrzeug auch der Bestellung entsprechen. Bei 135.000 € wäre ich auch zu keinem Kompromiss bereit. Das Urteil finde ich völlig ok.

vom 17.03.2015, 17.38
11. von DER Horst

Ich schließe mich der Meineung von "doro" an!!!

vom 17.03.2015, 14.50
10. von Juttinchen

Recht muß Recht bleiben, auch wenn ich das als Nichtraucherin anders sehe.


vom 17.03.2015, 13.33
9. von DieLoewin

ja - Vereinbarungen müssen eingehalten werden - unabhängig vom Preis - u bei höheren Summen sieht man es noch weniger ein, denk ich, wenn es dann nicht entspricht. Die Reklamation ist berechtigt, auch wenn es noch s hart f d Händlerin ist. Dass es dfür eine zweite Instanz gebraucht hat, ist verwunderlich.
Und das ganz unabhängig davon, wie man zu Luxuskarossen und Rauchen steht!

vom 17.03.2015, 13.30
8. von Guido

Laut dem Lexus Konfigurator, gibt es gar kein bestellbares Raucherpaket für den LS600H. Das finde ich zwar erstaunlich, aber es ist so. Hier hat der Händler wohl vollmundig Versprechungen gemacht, die er nicht halten konnte. Im Normalfall ist so ein Raucherpaket nämlich ganz problemlos nachrüstbar. (Tausch der 12V Steckdose durch einen Zigarettenanzünder + Einsetzten eines Aschenbechers, wo ansonsten ein Ablagefach verbaut wird.) Das dauert keine 30 Minuten... Dumm gelaufen!

vom 17.03.2015, 09.26
7. von doro

christine b
raucher schauen nicht auf die zigarette die sie rauchen oder anzünden.
raucher können dennoch konzentriert fahren!
da müsste das navi auch verboten werden, denn da schauen auch nichtraucher drauf für kleine monente, und würden auch nicht konzentriert fahren können.
oder dann dürfte man oder frau auch mit einer freisprechanlage nicht telefonieren dürfen oder gar mit dem beifahrer sprechen, denn da wäre der fahrer/in auch abgelenkt.
ich bin übrigends nichtraucherin.

vom 17.03.2015, 09.02
6. von Konstantin

Völlig korrekte Entscheidung. Erstaunlich, dass der gerichtliche Entscheid erst in zweiter Instanz erfolgte.
Was nicht geschrieben wurde, aber anzunehmen ist: Die Händlerin hat diesen Kundenwunsch nicht an den Hersteller weitergegeben, schlicht gesagt, vergessen. Ansonsten wäre es auch für sie ohne Weiteres möglich gewesen, beim Hersteller zu reklamieren.
Pech gehabt.

vom 17.03.2015, 07.53
5. von christine b

ich gebe der kundin recht, was sie bestellt hat muß geliefert werden. würde mir aber wünschen, dass das rauchen im auto verboten wird, weil die raucher doch nicht zu 100% konzentriert fahren. die zigarette anzünden und dabei auf die zigarette schauen anstatt die strasse.
unser neues auto hat auch keinen aschenbecher, fällt mir jetzt erst auf. aber wir sind beide nichtraucher. :-)

vom 17.03.2015, 07.40
4. von Gerda

Bei diesem Preis kann man sich schon erwarten, daß geliefert wird, was bestellt wurde, zumal nicht nachgerüstet werden kann. Die Kundin hat Recht.

vom 17.03.2015, 06.18
3. von ResiE, Nähe Köln

Ich bin chronische Nichtraucherin,
aber mit ihren Argumenten hat die Käuferin recht.

vom 17.03.2015, 05.01
2. von Birgit W.

.... zumal hier ein "Raucherpaket" verkauft wurde, das nicht nachgerüstet werden kann.

vom 17.03.2015, 00.12
1. von Lina

Ich würde bei einer Bestellung auch erwarten dass die Lieferung dem Versprochenen auch entspricht.

Aber ich denke... der fehlende Aschenbecher würde mir als Nichtraucher gar nicht auffallen.Ich würde auch nicht wollen, dass im Auto geraucht wird.

vom 17.03.2015, 00.04
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