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hiobsbotschaft

Patty hat mir gerade über's Handy gemailt:

Arge hat alle Anträge Komplett abgelehnt ... keine Übernahme der Miete etc ... ALG 2 für Flo eingestellt, weil Pattys Einkünfte reichen würden, um aller Personen Lebensunterhalt zu decken.

Ich dachte, die Beiden wären eine Bedarfsgemeinschaft und ihr Geld dürfe bei ihm nicht angerechnet werden ? Leider kenne ich mich mit diesen Regeln nicht gut genug aus.

Falls jemand von Euch Tipps hat oder einfach nur nette Worte, diese bitte mir ins Kontaktformular schreiben, ich drucke sie aus und bringe sie am Wochenende der Patty vorbei.
 

Engelbert 16.09.2005, 19.15

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Kommentare zu diesem Beitrag

15. von



vom 24.03.2006, 10.21
14. von kathrin20_1

Guten Tag
Bin froh endlich etwas online gefunden zu haben, wo ich Rat und Hilfe bekomme,
da ich schon seit 2 Tagen im Internet nach brauchbaren Informationen suche.
Bin total verzweifelt und weis nicht mehr was richtig oder falsch ist und womit ich
Besser dran bin. Folgender Sachverhalt:
Ich bin HarzIV Empfänger mit 2 Kindern (alleinerziehend),die Höhe meiner monl. Leistungen
beträgt 435,43 €. Davon zahle ich 347,68 € Miete und Rentenv.78,-€, so das ich eine Restzahlung von 87,75€ auf mein Konto bekomme. Seit 01.01.2006 bekomme ich nur noch
67,75€ auf Grund des Gerichtl. Festgel. Ehegattenunterhalts meines Exmannes in Hohe von 50,-€ .
Das heißt, zu den 67,75€ kommt das eigene Einkommen von 446,-€ Kindesunterhalt für
beide Kinder sowie das Kindergeld von308,-€ für beide Kinder hinzu.
Somit bleiben mir und meinen 2 Kindern 871,75€ zu wirtschaften, wovon alg. Abgaben
wie Versicherung-Strom-Essengeld (Schule)-Telefon-Kleidund-Essen usw. abgehen.
Das zum Sachverhalt was mich betrifft.
Nun komme ich zum nächsten:
Ich habe einen Freund, mit dem ich im Juli 4 Jahre zusammen bin.
Er ist Single und besitzt ebenfalls eine eigene Wohnung und ist Arbeitnehmer(inMontage)und hat ein Einkommen von ca.900,- bis1000,-€ Netto (schwankend) ohne Auslöse gerechnet.
Nun möchten wir endlich zusammenziehen, um eine Familie zu werden und das man sich frei bewegen kann, ohne Einschränkungen und miteinander.
Nun die Fragen:
Habe ich dann immer noch einen Anspruch auf HarzIV, und wenn ja um wie viel könnte es sich da handeln. Kann mir nicht vorstellen, das es noch so viel werden kann, da ich ja jetzt schon nur noch
67,-€ ausgezahlt bekomme und die Wohnung wird ja auch nicht kleiner sondern größer (Miete):
Wer darf im Mietvertrag stehen?
Und dann wäre noch Die Fragestellung, ob wir gemeinsam besser wegkommen würden wenn wir
Heiraten und zusammenziehen. (Auf Grund der Steuerklassen und Kinderfreibeträge),hatten wir für irgendwann sowieso geplant.
Außerdem kann man dann auch einen geringfügigen Jop annehmen, ohne das mir einer was abziehen kann.
Laut eines guten Freundes der selbst Anwalt ist und sich mit HarzIV befast, wurde uns prinzipiell davon abgeraten unter diesen obigen Sachverhalten der Einkünfte usw.,zusammen zuziehen und rät
uns Heiraten-Wohnung. Damit würden wir untern Strich besser wegkommen,weil ich mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nichts bekomme von HarzIV.
Nur mein Freund kann sich das nicht so recht vorstellen und geht davon aus das ich ja doch noch soviel HarzIV rausbekommen könnte, damit es für die Miete der gemeinsamen Wohnung reichen könnte und sein Geld zu wirtschaften bleibt.

Wer kann mir helfen, das richtige zu Tun????????????

Ich wäre Euch sehr dankbar denn es eilt und alles geht in die Brüche.
Ihr könnt mir auch eine persönliche Email senden 017622881244@o2online.de


vom 19.01.2006, 14.05
13. von



vom 17.01.2006, 09.13
12. von



vom 05.12.2005, 10.50
11. von Eismaus

@silverfuxx:
**nickezustimmend** hmmm- schon klar, so hab ich das ja auch gemeint. Ich kann ja nur aus unserer Erfahrung sprechen.
Mein Mann hat keinen 1 € Job, er hat sich selber um eine Arbeit bemüht. Der Verdienst aus diesem Job wird prozentual nach Abzug der Aufwendungen angerechnet. Seine zuständige Sachbearbeiterin empfängt ihn alle viertel Jahr mit den Worten - schön das sie da sind - Arbeit haben wir keine für sie, bleiben sie in ihrer geringfügigen Beschäftigung. Viielleicht werden sie ja **MAL** fest eingestellt.
Soviel zu den Bemühungen .... aber wo keine Arbeit ist kann auch keine vermittelt werden! Fördern und fordern - ja aber dann auf beiden Seiten!

@CeKaDo:

nochmal **nickezustimmend**
in der Praxis siehts aber ein bissla anders aus - als Arbeitsloser mußt schon selber immer und immer wieder nachfragen - die Sachbearbeiter sind einfach überfordert. Wiederum unsere Erfahrung.Die haben dort zu wenig Leute die sich wirklich gut auskennen. Selbstverständlich kann man nicht nur einem Bearbeiter glauben.

Schönen Sonntag wünscht euch allen Eismaus :-D

vom 18.09.2005, 10.15
10. von CeKaDo

Ich zitiere aus dem Sozialgesetzbuch:

"SGB I § 13 Aufklärung

Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären."

Diesen Text ausdrucken, lamieren und dem Sachbearbeiter vorlegen. Den Hinweis, eine Fehl- oder Mangelinformation sofort anzuzeigen, nicht vergessen.

Die Ausrede "das habe ich vergessen" oder "das habe ich nicht gewußt" zählt nciht. Jeder Sachbearbeiter hat den Ratsuchenden VOLLSTÄNDIG und UNAUFGEFORDERT über SÄMTLICHE Leistungen aufzuklären, die er im Einzelfalle in Anspruch nehmen kann. Auch ohne vorherigen Antrag!

Sachbearbeiter, die aufgrund dienslticher Anweisunge oder aus persönlichen Gründen oder Zeitmangel auf die rückhaltlose Aufklärung verzichten, machen der Dienstpflichtsverletzung schuldig und können dafür bitteren Ärger bekommen. Vorgesetzte, die dieses nicht wissen oder dulden, können per Dienstaufsichtbeschwerde zur Räson gebracht werden.

Wer so großzügig ist und einem einzelnen Sachbearbeiter glaubt, "es gäbe nichts", der ist selbst schuld!


vom 17.09.2005, 14.01
9. von silverfuxx

@ Eismaus
Ehe hier verwirrende Diskussionen enstehen, der "Verdienst" aus den sogenannten Ein-Euro-Jobs wird NICHT vom Alg II abgezogen.
Denn die Ein-Euro-Jobs stützen sich auf den im Sozialgesetzbuch Zweites Buch so bezeichneten "Arbeitsgelegenheiten". Darunter ist eine Verrichtung von Arbeit gemeint, die eine Arbeitszeit zwischen drei und acht Stunden pro Tag umfassen.
Dem Erwerbslosen bleibt bei Aufnahme eines Ein-Euro-Jobs nur zu hoffen, daß die Agentur für Arbeit zwischenzeitlich eine geeignetere Arbeit für ihn findet, da der Erwerbslose keine Initiative ergreifen kann eine ihm entsprechende Arbeit zu finden. Schließlich ist er damit beschäftigt, den Ein-Euro-Job auszufüllen.
Zwar hat derArbeitssuchende laut Gesetz die Pflicht eine "zumutbare" Arbeit aufzunehmen auch wenn sie nicht dem früheren Beruf oder der Ausbildung entspricht oder die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind, weil beispielsweise unterhalb des Tariflohns bzw. unter dem üblichen Durchschnittniveau verdient wird.
Hier stellt sich natürlich die Frage der Schwerpunktsetzung der Behörde.
Das Prinzip Fordern und Fördern darf nicht lediglich auf die Komponente des Forderns reduziert werden.

vom 17.09.2005, 13.01
8. von witha

Ich habe leider keinerlei Tipps, was Hartz IV betrifft; ich kann nur sprachloserweise ein paar liebe Grüße für Patty hierlassen......

vom 17.09.2005, 12.15
7. von Eismaus

Richtig CeKaDo, 1 € Jobs werden bis zu der Höhe von 165 € nicht angerechnet, auch bei **Normalen** Jobs wird nur ein Prozentsatz angerechnet - aber das ist Ermessenssache vom jeweiligen Sachbearbeiter, bzw hängt von der jeweiligen Situation des ALG 2 Empfängers ab. Das ist wirklich Einzelfall abhängig und MUß ich betone **muß** wirklich vom Sachbearbeiter berücksichtigt werden. Meine Erfahrung: immer extra und schriftlich drauf hinweisen. Je nach Sonderaufwendungen die durch den Job entstehn kann es auch mehr als 100 € im Monat sein die man zuverdienen darf. Ich sprech da von Benzinkosten, Aufwendungen fürs Auto ect.ect.
Heizkosten werden auch pauschaliert angerechnet, oder Müll, Kaminkehrer, Risterrente, Versicherungen... usw usw immer so viele Unterlagen und Belege mitnehmen wie man hat, immer alles belegen können.
Kinderbetreuungskosten werden gegebenfalls auch übernommen - aber nicht vom Arbeitsamt, sondern von dem zuständigen Jugendamt - natürlich nicht ohne extra Antrag und wieder allen Belegen....
Alles versuchen - nix unversucht lassen, fragen fragen fragen - die Sachbearbeiter müssen Auskunft geben und haben einen gewissen Spielraum ! ! !
Immer nett, höfllich aber selbstbewust auftreten, das funktioniert schon.
Gruß Eismaus

vom 17.09.2005, 11.19
6. von CeKaDo

1-€-Jobs werden nicht abgezogen, das ist richtig. Allerdings handelt es sich in meinem Beispiel auch um einen "normalen" Job. Dabei ist jetzt ein Freibetrag für den Einzelfall nicht berücksichtigt. Das können auch mal 86 € sein, wenn nicht mehr an Werbungskosten mitgeteilt wird. Doch wie gesagt: Einzelfall!

Was das pauschale Verklagen vor dem Sozialgericht angeht, so macht das keinen Sinn, wenn keine Begründung dafür vorhanden ist. Pauschal gegen Harzt IV zu klagen bringt einfach nichts und wird auch abgewiesen.

Was etwas Entscheidendes bringen kann, wäre die morgige Wahl. Wer als Arbeitsloser morgen CDU und SPD wählt, der hat selbst schuld. Denn wer es vergessen hat: Die CDU hat die Weichen für die heutigen Probleme in West UND Ost gestellt, die SPD hat die Miseren weitergeführt.

Arbeitslosen bleibt nur wenig Chance, etwas zu verändern. Und das kann nur geschehen, wenn es keine totale Mehrheit der Standard-Parteiriesen mehr gibt. Wir brauchen einfach mal 4 Jahre lang ein Parlament, in denen kleine Parteien zu Koalitionspartnern werden müssen.

vom 17.09.2005, 08.53
5. von Manfred

Kann nur jeden raten der mit Hartz in Berührung kommt, vors Sozialgericht zu gehen. Nur wenn sehr viele diesen Weg gehen, wird dieser Unsinn abgestellt.

vom 17.09.2005, 00.31
4. von zauberhexe

@CeKaDo
Ein-Euro-Jobs werden nicht abgezogen, sondern ganz ausbezahlt. (bei 30 Std. wöchentlich dürfen 165,- Euronen behalten werden!)

Und bei den Kosten zur Unterkunft wird nur der Verbrauch von Kaltwasser bezahlt. Wer warm duschen will, sieht alt aus!

Denkt am Sonntag alle daran, wer uns noch mehr strippen will.
LG zauberhexe

vom 16.09.2005, 23.00
3. von jazznrhythm

Die Aufstellung da unten ist verflixt gut, alle Wetter.

vom 16.09.2005, 20.46
2. von CeKaDo

Bedarfsgemeinschaft sind alle miteinander in einem Haushalt lebenden Personen.

Berechnungsbeispiel ohne Gewähr:

Erwachsener 1 = 345 €
Erwachsener 2 = 311 € (90 %) des vollen Satzes)
Kind 1 unter 14 = 207 €
Kind 2 unter 14 = 207 €
Kosten der Unterkunft maximal warm = 619 € (ohne Strom, ohne Kabel-TV, ohne Garage o.ä.)

Macht zusammen als Bedarf = 1.689 €

Da Alg II nachrangig ist, werden sämtlich Einkünfte abgezogen.

Einkommen Erwachsener 1 = 400 €
Kindergeld Kind 1 = 154 €
Kindergeld Kind 2 = 154 €
Unterhalt Kind 1 = 200 €
Unterhalt Kind 2 = 200 €

Verbleiben als Rest 581 €, die ausgezahlt werden.

Zuzüglich Kranken- und Rentenversicherung, die direkt aufgeschlagen und wieder abgezogen werden.

Wenn eine Wohnung mehr kostet, dann werden nur die angemessenen Kosten für einen 4-Personen-Haushalt gezahlt. Die Differenz ist aus dem verbleibenden Auszahlungsbetrag zu begleichen.

Tatsächlich hat also die Beispielfamilie
ein monatliches Budget von:

Einkommen = 400 €
Kindergeld = 308 €
Unterhalt = 400 €
Alg II = 581 €

Zusammen also = 1.689 €

Fällt z.B. einen Monat das Einkommen weg oder der Unterhalt des Vaters, so erhöht sich AUF ANTRAG das Alg II, so daß das Einkommen immer gleich bleibt.

Eine Familie mit 2 eigenen Kindern erhält also letztendlich das Gleiche.

Kinder über 14 und unter 18 erhalten 276 € als Bedarf.

So kann jeder nachvollziehen, wieviel ihm zusteht. Einkommen ist IMMER abzuziehen, es gibt im wesentlichen KEINE Ausnahmen!

vom 16.09.2005, 20.16
1. von Eismaus

Ja Engelbert, Mail is unterwegs...
Eismaus :-)

vom 16.09.2005, 20.07
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