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kündigung wirksam ?

Im Bekanntenkreis hat jemand die Kündigung bekommen ... es sollte zum 28.2. sein ... und auf dem Kündigungsschreiben steht jetzt "zum 28.2.2016" ... kleiner Fehler, der gern mal am Jahresanfang passiert ... muss jetzt der Arbeitnehmer vom Schreibfehler ausgehen und hat zu wisssen, das 2017 gemeint ist ... oder ist die Kündigung wegen des falschen Datum einfach unwirksam und die Beschäftigte könnte am 1. März zum Dienst erscheinen, als wenn nichts wäre?

Engelbert 10.01.2017, 21.26

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Kommentare zu diesem Beitrag

14. von mira

... aus meiner Sicht macht der Formfehler die Kündigung zu Nichte, wenn die Person fristgemaß dem AG mitteilt, dass er die Kündigung nicht anerkennt, weil formal nicht fristgemäß gekündigt wurde.
Ich würde dieses Schreiben bereits von einem RA aufsetzen lassen, denn ich fürchte, dass es auch noch andere Fehler (Kündigungsgrund,Frist) gibt, von Seiten des Arbeitgebers.

vom 12.01.2017, 02.01
13. von Webschmetterling

Datum ist Formfehler, ich weiß nicht wie RA`s das sehen.
Rechtsanwälte sind studierte Leute, wir können immer nur fachsimpeln, was natürlich nix bringt.
Ich würde sofort einen Anwalt konsultieren.
Bekäme ich den Termin nicht rasch genug, dann vorher schon mal "Einspruch" zur Firma senden.

vom 11.01.2017, 17.40
12. von Christie

Im Arbeitsrecht war ich während meiner Berufstätigkeit immer auf neuestem Stand. Doch jetzt bin ich zu lange raus und so einen Fall hatte ich nie.
Linas Rat finde ich vernünftig, so würde ich auch vorgehen. Anfragen bei der Arbeiterkammer, da bekommt man immer kompetente Auskunft. Gleich einen Anwalt einzuschalten ist riskant, das kann evtl. teuer werden.

vom 11.01.2017, 17.14
11. von Christiane

die Kündigung ist unwirksam, aber trotzdem würde ich einen Rechtsanwalt einschalten.

vom 11.01.2017, 15.06
10. von Xenophora

Wenn das Datum, an dem die Kündigung ausgeschrieben (also getippt) wurde, ein Tag im Januar 2017 ist, dann ist es doch unlogisch, wenn dem Menschen zum 28.2.2016 gekündigt wurde. Rückwirkend geht ja wohl nicht. Ich denke also, die Kündigung ist wirksam. Aber das ist nur mein Bauchgefühl.

vom 11.01.2017, 12.40
9. von rosenrot

meinem Mann wurde vor einigen Jahren während der Altersteilzeit gekündigt.Beim Arbeitsgerichtsprozess sagte der Richter die Kündigung sei unwirksam,da auch der Altersteilzeitvertrag hätte gekündigt werden müssen.Damit hatte niemand gerechnet...Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand ,ich würde mich auf gar nichts verlassen....
gruss rosenrot

vom 11.01.2017, 11.56
8. von Lina

Ich würde bei der Arbeiterkammer Info einholen.

vom 11.01.2017, 11.06
7. von Barbara P. aus C.

Das Orakel der Juristischen Standard-Antworten ergibt:
"JSA 1.0": Das kommt drauf an.
Hier z.B. darauf, wie die Kündigung insgesamt formuliert wurde.
Denn:
Ein falsches Beendigungsdatum im Kündigungsschreiben ist unschädlich, wenn sich durch Wendungen wie 'fristgemäße Kündigung zum' oder 'hilfsweise Kündigung zum nächstmöglichen Termin' ergibt, dass die ordnungsgemäße Kündigungsfrist eingehalten werden soll.


vom 11.01.2017, 09.55
6. von MaLu

Ich bin kein Rechtsberater, aber ich glaube schon dass, die Kündigung nicht rechtswirksam ist. Ich denke aber nicht, dass man das einfach ignorieren und so tun kann, als hätte man das Schreiben nicht bekommen. Ich denke man muss den Arbeitgeber auf den Fehler hinweisen und der muss dann eine neue kündigung mit neuer Kündigungsfrist ausstellen, es sei denn man findet eine einvernehmliche Lösung.

vom 11.01.2017, 09.33
5. von Schnecke

Da würde ich gerne wissen, wie das in diesem Falle weitergeht - halte uns bitte auf dem Laufenden. Selbst kann ich nichts zu der Rechtslage sagen.

vom 11.01.2017, 06.30
4. von Gerda

Bitte SOFORT zu einem Rechtsanwalt oder (gilt für Österreich)zur Arbeiterkammer gehen und sich dort kompetente Hilfe holen.

vom 11.01.2017, 05.44
3. von Chispeante

Hab mal kurz quergegoogelt:
bei Kündigungen mit falschem Datum oder falsch berechneter Kündigungsfrist kann die Kündigung je nach Fall wirksam sein oder auch nicht.

WICHTIG ist, ob der Arbeitnehmer innerhalb der Dreiwochenfrist Einspruch erhebt.

In manchen Fällen ungültiger Kündigung wird die Kündigung durch den fehlenden Einspruch dann doch wirksam.

Deswegen: unbedingt professionell beraten lassen. Nicht trödeln.

vom 10.01.2017, 22.57
2. von Engelbert

Tippfehler korrigiert ...

vom 10.01.2017, 21.59
1. von Anke

???



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Microsoft-Anrufe hatten wir schon massenhaft.
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gerhard aus bayern:
gute besserung.
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Ingrid S.:
Der Spruch gefällt mit ausserordentlich, nun
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