ALLes allTAEGLICH

Ausgewählter Beitrag

sind so gedanken ums schippen

Ich komme gerade mal wieder vom Schippen rein ... und überlege mir, dass es doch einige Menschen gibt, die gar nicht schippen können. Alte Menschen, kranke Menschen. Wenn sie Glück haben, gibts jemanden in der Familie oder Verwandtschaft, der das für sie erledigt.

Was aber z.B. macht jemand wie Gise, die nun wirklich nicht schippen kann. Dürfte sie dann nicht in ein Mietshaus ziehen, in dem Kehrpflicht besteht. Ist jemand, der nicht schippen kann, automatisch befreit oder muss derdiejenige selbst für einen Ersatz sorgen und jemand, wenns sein muss, auch gegen Geld, beauftragen.

Wie viel Rücksicht nimmt eine Mietshausordnung auf die individuellen Möglichkeiten oder Hemmnisse ? Wie viel Rücksicht sollte sie nehmen, wie viel Rücksicht darf sie nehmen ?
 

Engelbert 28.12.2005, 12.50

Kommentare hinzufügen











Kommentare zu diesem Beitrag

24. von D.M.

@silverfuxx

Schon klar, aber der Blog-Inhaber gibt schon sehr gute Tips, ohne eine Rechtsauskunft zu geben.

vom 29.12.2005, 13.58
23. von Strandsteine

Hallo zusammen,
die rechtliche Lage hat @Edith T. sehr gut ausgeführt.In der Streupflicht heißt es, abstumpfende Mittel sind zu benützen. Für unsere Treppe habe ich einen ausgedienten alten "Perser" genommen.Der vollbringt jedesmal bei der Glätte gute Dienste.
Gerade in der Früh für die Zeitungsfrau.

Nun möchte ich Euch von unseren besonders lieben "Engel" berichten.

Da wir im Mietvertrag das Räumen und Fegen verankert haben, stehen wir immer in der Pflicht.
Als mein Mann in den erstem Jahr seiner Erkrankung im Winter wieder zum OP im Krankenhaus lag und ich nach einem heftigen Schneefall am Schippen war,
kam der Hausmeister des angrenzenden Altersheim mit seinem Räumwägelchen zu unserer Auffahrt.
Er sprach mich an :
und sagte: Mädchen, Du hast genug um die Ohren, den Bürgersteig fege ich mit der Maschiene mit, darum kümmere Dich nicht mehr.
Und nachdem ich auch krank wurde, hat er es auch seinen Vertretern aufgetragen. Seitdem wird bei Eis und Schnee der Bürgersteig geräumt und gestreut. Und da auch unser Hauswirt krank ist, ist es eine große Erleichterung für uns alle.

Unser neue "liebenswerter" Nachbar maulte schon, und fragte, was ich dem Mann bezahlen würde.
Da habe ich ihm mit guten Gewissen sagen können, das es noch liebe, hilfsbereite Menschen gibt, die auch ohne, das es etwas kosten muß, helfen.!

Inzwischen habe ich es gelernt mit einem Arm und den Füssen zu räumen und mache es immer besser.Aber es kann sehr schmerzhaft werden.

Obwohl der Gute meine Bemühungen sieht, räumt er weiterhin, auch wenn ich den Bürgersteig schon frei habe, er fegt trotzdem darüber.!!!
Das ist die, für uns zu Herzen gehende Geschichte.
Wünsche Euch, das Ihr auch in der Not einen lieben hilfsbereiten Menschen trefft, die Steine



vom 28.12.2005, 21.18
22. von Anna

@Gabi,

genauso sehe ich es auch. Ich verstehe gar nicht, wie man bei solchen Faellen nicht fuer einander da ist. Und wenn derjenige psychische Probleme hat oder es auch nur vorgibt. Bevor ich mich da aufrege, schippe ich Schnee selbst.


Gruss Anna

vom 28.12.2005, 21.14
21. von Gabi K

hmmmmm.... also ich finde es selbstverständlich, dass man denen, die nicht können, also älteren oder behinderten Nachbarn, hilft. Ich kann mich nicht mehr erinnern, wie das war, während ich mit meinen Eltern zur Miete gewohnt habe. Heute müssen wir ca 20 m freihalten, plus den Hof und die Strasse meiner schwer gehbehinderten Mutter. Aber da springt auch oft wie selbstverständlcih der Nachbar ein.
Und wenn bei uns in der Strasse jemand nicht kann, helfen wir bzw. wenn wir beide arbeiten sind, helfen die Nachbarn.
Bin ich froh, dass das bei uns kein Thema ist.

LG
Gabi K

vom 28.12.2005, 20.33
20. von Die Sozi-Karin

Eine berechtigte Frage.
Die Antwort ist für mich ganz klar: Bevor jemand auf der Straße landet, bloß weil er wegen irgendeines Handicaps nicht den Schneeschipp-Paragraphen in der Hausordnung einhalten kann (und auch niemanden hat, der das für ihn erledigen könnte), dann hat die soziale Verantwortung vor der Bürokratie zu stehen.
Da kenne ich überhaupt kein Pardon.

Viele Grüße (und danke für den kurzen Morgengruß - auch wenn mein Morgen heute nicht so gut war ;-))
Karin

vom 28.12.2005, 20.26
19. von Anna

Wir schippern hier auch meist das Grundstueck unserer Nachbarin mit (da sie alt und gebrechlich ist) - wir muessen selbst - vom Hauseingang zum Grundstueckeingang, und zur Garage schippen, dann um das Grundstueckherum (2 Seiten da Eckhaus), und zum Briefkasten, sonst gibt es keine Post.

Fallen dann so 20cm sind wir so 3h mit Schippen beschaeftigt. Das machen wir dann im Winter ueber jede Woche mindestens einmal. Mitunter mehr mitunter weniger.

Ist halt so. Ich liebe Winter und Schnee und mich wegen 10m Schippen zu streiten und aufzuregen, finde ich peinlich.

Gruss Anna

vom 28.12.2005, 19.43
18. von Inge K

Hallo,
also in dem Haus, in dem ich wohne, ist reihum jeder Mieter mal dran - auch mit der Auflage, dass man, wenn man nicht kann, dafür sorgen muss, dass anderweitig Abhilfe geschaffen wird.
Gott sei Dank (zumindest in diesem Punkt....) wohne ich mitten in der Stadt, und durch die Häuser ringsum ist es meist so warm, dass der Schnee eh gar nicht erst liegen bleibt...
In dem Haus, in dem ich aufgewachsen bin, oblag es auch den Erdgeschossbewohnern, Schnee zu schippen. Zum Ausgleich zahlten die dann etwas weniger Miete.
Liebe Grüße,
Inge (momentan im weiß gezuckerten Oberhausen)

vom 28.12.2005, 19.01
17. von Gise

Anne, in diesem Fall verstehe ich Dich! ;) Und gebe Dir Recht. :o))

vom 28.12.2005, 18.45
16. von Anne

@ Gise
jaaaaaaaaa du hast recht,wir gehen den gleichen Weg und darum bin ich ja auch gewillt zu schippen...wenn ich sehe dass es nötig ist,mache ich es ja auch.Und doch ärgern mich die Erdgeschößler,da sie noch nie und nimmer nicht gefegt,geschippt oder gar ihren Mist vor der eigenen Haustür wegräumen.Hach ich bin sonst nicht so kleinlich,aber das regt mich wirklich auf

Sorry @ Engelbert,wenn ich deinen Blog für meinen Ärger hier missbrauche

vom 28.12.2005, 18.20
15. von Edith T.

Hier ist es so, daß bei alten Mietverträgen nur die Erdgeschoßbewohner räumen müssen, jeder, der neu zuzieht, kommt reihum mit dran, egal, welche Etage er wohnt.
Und wer nicht kann, aus welchen Gründen auch immer, muß dafür sorgen, daß irgend jemand anderes diese Arbeit übernimmt. Ob's was kostet oder nicht, spielt keine Rolle.
In Duisburg muß man von 7-20 Uhr räumen, samstags erst ab 8 und sonntags ab 9 Uhr.
Während der Schnee fällt, muß nichts gemacht werden, erst danach.

vom 28.12.2005, 16.42
14. von Ulla M.

Hallo Engelbert,

wir wohnen ja in einer Eigentumswohnung mit 7 Parteien in einem Aufgang, da ist man also alle 7 Wochen mal dran mit Schnee schippen, wenn es denn sein muss. Und in dieser Woche sind wir dran. Bei uns wohnen aber auch ein paar alte Frauen, denen wird schon geholfen, da schippen dann die beiden Männer oder auch wir Frauen. Wir wollten das von einem Hausmeisterdienst erledigen lassen, die kamen und haben die m² ausgerechnet und wollten das einmal am Tag machen und nicht bei Notwendigkeit. Da hätten wir uns arm dran bezahlt und wären trotzdem im Schnee stecken geblieben.
Aber ich weiß, wenn Mieter in einer Wohnung sind, die nicht in der Lage sind zum Schnee schippen, kann das im Mietvertrag gleich vereinbart werden. Der Vermieter setzt dann jemand dafür ein und berechnet das mit bei den Nebenkosten. Da hat der Mieter Glück, wenn er selbst jemand findet.
Ich versteh ehrlich nicht, wieso sich alle Leute Schnee gewünscht haben, ich bräuchte keinen - bibber.

Liebe Grüße aus Gernrode

Ulla

vom 28.12.2005, 16.23
13. von Gise

Ich bin doch noch gar nicht fertig mit dem Thema... *ggg*

Das mit der Räumpflichtbefreiung kann zweischneidig werden. Bei mir im Haus wohnt ein alleinstehender Mann, der psychisch sehr labil ist und unter einem Sauberkeitswahn leidet. Finge er zu schippen an, könnte er bei Dauerschneefall wie heute gar nicht mehr aufhören. Und wenn es nicht schneit, dann hätte er das Gefühl, dass es nicht sauber genug ist.

Die anderen Mieter hier im Haus meinen, er solle sich zusammenreissen... er sei doch nur faul, alles faule Ausrede. Wer will nun prüfen, wer sich nur auf Kosten anderer ausruhen will oder wer tatsächlich gebrechlich ist.

Übrigens dachte ich als Studentin tatsächlich, dass ich wohl eher NICHT zu den Gebrechlichen zähle, denn immerhin könnte ich mir die Schaufel zwischen Kinn und Schulter klemmen und so schippen. Zum Glück hatte ich damals keinen Räumdienst!!! ;o)

vom 28.12.2005, 16.00
12. von Gise

Anne, ist es den Erdgeschosslern gegenüber nicht unfair, wenn die alleine den Schnee räumen müssen? Ihr, die Ihr drüber wohnt, lauft nie den gleichen Weg wie die Erdgeschossler? Eure Wege sind und bleiben vom Schnee verschont, oder? ;-))

vom 28.12.2005, 15.52
11. von Anne

Hallo Engelbert...laut Mietvertrag muß der Erdgeschössler hier in unserem Wohnhaus schippen...schippen...schippen.Dennoch ärgere ich mich immer wieder darüber,wie ignorant unsere Erdgeschössler hierauf reagieren....beide Parteien sind noch frisch.
Ärgelich ist es natürlich für denjenigen,wenn er es nicht mehr kann.In diesem Fall würde ich den Vermieter um Befreiung bitten.
Ich selbst würde diese Arbeit einem gebrechlichen Menschen abnehmen wollen.

Allerdings hat hier hin und wieder ein Mensch von der Verwaltung Erbamen und befreit unseren Gehweg manchmal mit einem Schneeschieber


LG Anne

vom 28.12.2005, 15.24
10. von silverfuxx

@ D.M.
Der law blog ist ein Blog und keine Rechtsauskunft.

Wie schon gesagt, Räumpflicht muß erfüllt werden, oder ein Ersatz gestellt werden.
Da unser Häuschen ein Echhaus ist darf ich 350 m räumen, zum Glück schneit es nicht :-)

vom 28.12.2005, 15.24
9. von Gabi

Wir brauchen nicht schippen - mangels Bürgersteig. Vor unserem Grundstück fängt gleich die Straße an.
Ganz bürgersteiglos ist unser Sträßchen aber nicht, er ist gegenüber. Dahinter steht ein Wochenend- und Ferienhaus. Weil die Eigentümer (ein altes Ehepaar) im Winter selten da sind, schippen wir dann für sie den Bürgersteig. Dafür dürfen wir deren Carport nutzen, wenn sie nicht da sind.

Liebe Grüße,
Gabi

vom 28.12.2005, 14.59
8. von Gise

Ja, Engelbert, ich wohne leider in so einem Block, wo ich selber schippen muß. Und wenn ich es nicht kann, dann muß ich jemanden fragen, der mir das abnimmt. Da habe ich auch einen netten Nachbarn dafür. Aber ich bzw. er muß nur alle 6 Wochen eine Woche lang ran. Schneeschippen fällt mit der großen Kehrwoche zusammen.
Dabei habe ich damals, als ich mich bei der Wohnungsgesellschaft beworben habe, extra angegeben, dass ich eine Wohnung ohne Kehrwochen- und Schneeräumpflicht brauche. Da haben die keine Rücksicht darauf genommen. Nun, ich hätte ja diese Wohnung ablehnen können, aber ich brauchte damals dringendst eine Wohnung...

vom 28.12.2005, 14.38
7. von claudia

Man muss schippen
und wer nicht kann muss dafür sorgen das geschippt wird. da gilt keine ausrede*s*

und machen wir uns nix vor. Wenn ich mir ein Bein breche weil jemand nicht gekehrt hat , den würd ich auch verklagen, da wäre mir grad egal ob der kann oder nicht, ist mein Schaden den ich im Zeifelsfall ersetzt haben will.

Würde von mir auch jeder verlangen

Claudia

vom 28.12.2005, 14.06
6. von Frau Waldspecht

Schneeräumpflicht gilt in der Zeit von 7.00 - 22.00.(Ich glaub, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) Eigentlich können wir schippen, aber meistens ist unser Nachbar schneller als wir und räumt den Weg im Bereich von 3 Häusern frei. Frau Nachbarin und ich wissen aber, wie wir uns bei unserem Michael bedanken ;-)).
Nur bis jetzt mußte bei uns noch nicht geschippt werden. Ich versteh das nicht, 10 Km östlich, westlich, nördlich und südlich gibt´s Schnee, nur bei uns nicht...
Grüße von der schneeerwartenden Anette

vom 28.12.2005, 14.04
5. von D.M.

Frag doch mal den Kollegen Udo Vetter Hier klicken

vom 28.12.2005, 13.51
4. von Gerhard aus Bayern

Meine Schwiegermutter ist über 90 und wohnt in einem Block. Sie hat aber nette Mitbewohner die für sie schippen, Tonne rausstellen...


vom 28.12.2005, 13.37
3. von abira

gehöre ja zu den leuten die nicht schippen können - und so muss ich das bei der wohnungssuche berücksichtigen - manche mietshäuser haben dafür eine art hausmeister, bei manchen sind schwerbehinderte von der kehrpflicht befreit. doch das muss ich tatsächlich vorher immer abklären und wohnungen entsprechend assuchen, damit es damit keine probleme gibt - weil man nie weiss wie die nachbarschaftshilfe wirklich ist und ob man da dann jemand findet.

liebe grüsse
abira

vom 28.12.2005, 13.34
2. von Tirilli

Engelbert, deine Seite lädt furchtbar langsam, was issn da los? Du hast doch gar nicht so viel da stehen? Ob das an meinem PC liegt?

vom 28.12.2005, 13.23
1. von Tirilli

In Österreich muss man, man hat ja die Verantwortung wenn jemand ausrutschen sollte. Notfalls muss man dann jemanden beauftragen. Was nicht immer leicht ist wenn man arm ist und keinen kennt. Früher, als mein Vater noch lebte muste ich ihm den Weg bis zur Haustür freischaufeln. Das waren etwa 14 Autolängen und eine steile Kurve abwärts. Und da er gesundheitlich gefährdet war immer sofort, damit notfalls die Rettung durchkommt. Das war fürchterlich, ich hasste Schnee. Hilfe war so gut wie nicht aufzutreiben und oft genug hatte ich danach Hexenschuss und musste in Krankenstand.
So ist das eben am Land...
lg. Tirilli

vom 28.12.2005, 13.21
RSS 2.0 RDF 1.0 Atom 0.3
2024
<<< April >>>
Mo Di Mi Do Fr Sa So
01020304050607
08091011121314
15161718192021
22232425262728
2930     
Letzte Kommentare:
Moni:
Wow, das sollte ich für die Heimfahrt einpla
...mehr

Rita:
Herzlichen Glückwunsch lieber Engelbert.Dank
...mehr

IngridG:
@ Gertrud, das sage ich auch immer. Ich verbi
...mehr

Lina:
Ich finde das super, dass du dir dein Lieblin
...mehr

Lina:
Herrlich ... da werde ich heute im Schlaf mei
...mehr

IngridG:
Meinen kleinen Buchsbaum konnte ich vor 2 Jah
...mehr

IngridG:
Diese Art von Videos schaue ich mir sehr oft
...mehr

IngridG:
Das geht mir auch so. Ich kann mir meinen Geb
...mehr

Winterfrau :
Herzlichen Glückwunsch!Das Essen kenne ich g
...mehr

julia:
Herzlichen Glückwunsch lieber Engelbert zu d
...mehr