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um rat gefragt

Ich habe folgene Mail erhalten:

Lieber Engelbert und Seelenfärbler, eigentlich benötigte ich einen juristischen Rat.

Mein Ex-Gatte, Vater meiner Tochter Rebecca, ist vor drei Wochen verstorben. Rebecca hatte sich von Werner vor Jahren getrennt, weil Werner auf Äußerungen seiner Enkelkinder (damals 2 und 4) heftigst reagierte.

Vor einigen Wochen kam ein Anruf von Werner aus dem Krankenhaus, Rebecca möge in doch bitte besuchen. Nun, ich kenne solche Anrufe, es geht nie wirklich um einen Besuchswunsch, sondern um Erledigung irgendwelcher Dinge.

Rebecca hat seine Angelegenheiten erledigt und ihn regelmäßig im Krankenhaus besucht und mit allen Nötigen versorgt. Werner fragte sie dann auch, ob sie sich nicht wieder vertragen sollten und Rebecca war heilfroh.

Niemals hätte ich gedacht, dass ein solcher Satz über Werners Lippen kommt. Und dann ist er plötzlich gestorben, obwohl ihm noch ein knappes Jahr attestiert wurde.

Zwischenzeitlich hat Rebecca Werners Asche ohne Beteiligung irgendwelcher Personen in den Niederlanden - so sein handschriftlich hinterlassener Wille - unter einem Baum verstreuen lassen. Werner hat per Testament verfügt, dass seine Enkelkinder mit dem 25. Lebensjahr seinen Nachlass zu gleichen Teilen erben.

Der Nachlassverwalter wird erst bei der Testamentseröffnung bekannt, das kann aber noch dauern ... und nun drehen sich meine Fragen um die Rechte/Pflichten von Rebecca:

- Darf sie als einziges Kind Verträge (Versicherungen, Telefon usw.) kündigen?
- Darf sie den Hausstand entsorgen?
- Oder darf sie keinerlei Initiative ergreifen und muss die Testamentseröffnung abwarten und der Nachlassverwalter muss sich um solche Dinge kümmern?

Vielleicht weiß ja jemand von Euch Rat bzw. kennt sich da aus.
 

Engelbert 26.02.2011, 21.50

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Kommentare zu diesem Beitrag

21. von Strandsteine

Hallo Mutter von Rebecca,
jetzt habe ich erst von Euren Problemen gelesen.
Nach den Bestimmungen war es früher immer so,
das von den Versicherungen eine bestimmte Frist von der Anzeige des Todes verlangt wurde.
Um dort die Dinge schriftlich zu erledigen,muß Deine Tochter einen ...Totenschein... zusenden.
Dazu braucht es erst mal keinen Erbschein.
Wenn noch eine Lebensversicherung bestand, wird es allerhöchste Zeit dort vorstellig zu werden.
Da meine Eltern beide durch einen Verkehrsunfall um Leben kamen,
waren wir sehr unvorbereitet.
Wir mußten noch Totenscheine zusätzlich beantragen, da wir Papiere gefunden hatten und nicht wußten ob die Versicherungen noch bestanden.
Auch würde ich mit dem Nachlassgericht Kontakt aufnehmen, sie sind bestimmt Auskunftbereit.
Wichtig ist auch festzustellen,
ob es nur ..ein..Testament gibt...

Vielleicht konnte ich jetzt doch noch etwas helfen..?
viel Kraft für alles und
das Ihr hilfreiche Hände erlebt,
wünschen Euch die Steine




vom 03.03.2011, 18.48
20. von Karin Sc

Ohne Erbschein kann nichts gekündgit oder geräumt werden. Das Testament wird schnellstens nach dem Tod des Verstorbenen vom Notar geöffnet, wenn das Testament bei einem Notar hinterlegt wurde. Ich bzw. mein Mann ist gerade in dieser Lage. Meine Schwiegermutter ist verstorben und schon nach 8 Tagen war das Schreiben das Nachlassgerichts mit Kopie des Testaments da. Es muss ein Formular ausgefüllt werden und dedailliert genannt werden, was vorhanden ist, Hausrat, Kleidung, Geld, Sparbücher, Schmuck, Wert der Eigentumswohnung usw. Mein Mann - Haupterbe - wurde vom Nachlassgericht gefragt, ob er als Testamentsvollstrecker wirken will. Dazu haben wir 4 Wochen Zeit. Erst danach wird der Erbschein ausgestellt.

vom 01.03.2011, 21.34
19. von Laura

Warum koennt ihr nicht die Testamentseroeffnung abwarten?
Lass deiner Tochter die Zeit und den Raum zu trauern - ohne dass sie sich um irgendwelchen Kram kuemmern muss ... Hier in D. ist das alles so sehr geregelt, dass das meiste von alleine abgewickelt wird ... und manches dauert einfach auch seine Zeit. Das koennt ihr nicht beschleunigen. Da mahlen die Buerokratie-Muehlen in ihrer eigenen Geschwindigkeit.
Wegen ein paar Wochen sind die Grundgebuehren von Telefon oder Versicherung nicht so hoch, dass es ein grosser Verlsut vom Erbe waere ... Wenn man das Geld(?) anschliessend geschickt wieder anlegt, haben die Enkelkinder sicherlich zu ihrem 25. Geburtstag ein schoenes Geschenk ihres Grossvaters.

Uebrigens kann man sich auch ohne Geld Rechtsbeistand holen, sofern man wirklich beduerftig ist. Und manchmal lohnt es sich die Kosten fuer einen Anwalt zu berappen, um keine Fehler zu machen, die noch mehr Geld kosten.

Achja, lass auch dir die Zeit und den Raum, um den Vater deiner Tochter zu trauern! Es gab in deinem Leben eine Zeit, in der der Mann eine Bedeutung hatte ... und ich glaube, dass auch du eine Abloesungszeit brauchst, dich an den Gedanken zu gewoehnen, dass dieser Mann nicht mehr lebt.

P.S.: auch ich spreche aus vielerlei Erfahrung, was Erbe und Tod geliebter und getrennter Menschen angeht.

vom 28.02.2011, 00.00
18. von Christine

Soviel ich weiß, ist die Erbfolge in direkter Linie:
Zuerst erben die Kinder des Verstorbenen. Wenn keine Kinder mehr da sind, dann die Enkelkinder.
Wichtig für euch wäre einfach zu wissen, sind noch andere Kinder des Verstorbenen da.
Rebecca steht auf jeden Fall der Pflichtanteil zu.
Das Nachlassgericht meldet sich normalerweise relativ schnell, da für alle Kündigungen etc. ein Erbschein benötigt wird. Ohne diesen Erbschein kann nichts gekündigt werden.


vom 27.02.2011, 23.18
17. von Eva W.

Nach der gesetzlichen Erbfolge sind Rebecca und evtl. Elternteile von Rebeccas Vater erbberechtigt.
Wenn ein Testament da ist und dort bestimmt ist, dass seine Enkelkinder Erben werden, dann ist Rebecca enterbt.
Sie kann aber die Beerdigung arrangieren. Diese Kosten gehen dann vom Nachlass ab.
Eine Auflösung des Hausstands würde ich abwarten, bis der Termin vor Gericht war, bzw. mit dem Nachlassverwalter abklären.
Wenn sie enterbt ist, dann steht ihr trotzdem ein Pflichtteil zu, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht. Damit wird sie aber nicht Erbin.
Erben übernehmen alle Rechte und Pflichten aus dem Nachlass, also auch evtl. Schulden. Man muss also genau überlegen, ob man die Erbschaft annimmt.
Wenn die Kinder noch minderjährig sind, dann entscheiden dass die Erziehungsberechtigten, also Rebecca (und ihr Mann).

vom 27.02.2011, 22.59
16. von Rebeccas Mutter

@Bea
Danke, auf eine solche Antwort hatte ich gehofft.

@Rona
Falsch interpretiert, mich hat die Aussöhnung gefreut.

Rebecca leidet unter dem plötzlichen Tod ihres Vaters so kurz nachdem sie sich wieder angenähert hatten. Sie ist kaum fähig, einen klaren Gedanken zu fassen. Mit Mühe und Not hat sie sich mit dem Bestattungsunternehmen arrangieren können.
Mich als Mutter treibt die Sorge um Rebecca, die hoffentlich bald wieder lachen und am täglichen Leben teilnehmen kann.

Es geht mir nicht um den Nachlass, sondern einzig und allein darum, welche Rechte/Pflichten Rebecca bis zur Testamentseröffnung hat.

vom 27.02.2011, 15.25
15. von Rona


Hab mir länger überlegt, ob ich meine Gedanken schreiben soll - oder nicht.

Rebecca ist volljährig und hat - im Umgang mit ihrem Vater - selber entschieden. Ich las heraus, dass Dir das nicht immer so ganz recht war.

Deshalb denke ich mir, dass diese Dinge auch in ihrer Befugnis liegen und Rebecca sehr wohl weiß, was nötig ist und was nicht.

Ich frage mich, was Dich als Mutter diese Frage stellen lässt:
- befürchtest Du, dass Deine Tochter leer ausgehen könnte,
- oder ausgenutzt wird,
- oder in eine Falle tappt und finanziellen Schaden erleiden könnte?

Was sind Deine Beweggründe?
Sorge um Deine Tochter - um die Enkelkinder?

Oder geht es Dir darum, Rebecca zu entlasten? Ihr helfend beizustehen?

Nachdenklich
Rona

vom 27.02.2011, 14.15
14. von Bea

Sie soll sich mal nach einem Rechtspfleger erkundigen, die meines Wissens an jedem Amtsgericht sind. Dort kann man sich juristischen Rat einholen und kosten tut es nichts.

vom 27.02.2011, 13.59
13. von Rebeccas Mutter

@Alle hier zur weiteren Erläuterung:

Für einen Fachanwalt fehlen Rebecca die finanziellen Mittel, deshalb diese Plattform.

Es gibt keinerlei Vollmachten, nur Testament und Beerdigungswunsch.

Das Nachlassgericht hat auf die zukünftige Testamentseröffnung hingewiesen.

Die Nachlass verwaltende Person wird erst bei der Testamentseröffnung bekannt.

Die Enkelkinder sind minderjährig, Rebecca möchte sicher nicht, dass das Vermögen verringert wird. Deshalb auch die Frage nach Kündigung für Versicherungen, Telefon. Alle Kosten laufen ja automatisch weiter, doch monatliche Einnahmen (Rente) eben nicht.

Einen Datenschutz-/Persönlichkeitsschutzverstoß kann ich nicht erkennen.

@Marie
Was Du aus eigener Erfahrung schreibst, hatte ich mir rein intuitiv schon gedacht.

vom 27.02.2011, 13.34
12. von Schwarzmaler

Sei bitte vorsichtig bei der Formulierung der Antwort. Als Laie würde ich grundsätzlich keinen juristischen Rat geben. Das Gebiet ist vermint. Stichwort Rechtsberatunsgesetz bzw. Rechtsdienstleistungsgesetz.

Es könnte eine Falle sein.

vom 27.02.2011, 12.13
Antwort von Engelbert:

Gehts noch ? Ich und Fallen im Tagebuch veröffentlichen ? Bei solchen Mails kenne ich den Absender gut genug, um zu wissen, dass es keine Falle ist ...
11. von Brigida

Ich denke, dass der Nachlassverwalter alles in die Hand nehmen muss.
glg Brigida

vom 27.02.2011, 12.01
10. von Christian

Klar in erster Linie zum Nachlassgericht bzw. Notar oder Rechstanwalt. Gut ist es, wenn die Kinder noch minderjährig sind, denn dann müsste sie ohnehin für der Kinder handeln. Sie darf nur nicht das Vermögen verringern.

vom 27.02.2011, 11.58
9. von G.

Das Erbrecht und alles in diesem Zusammenhang kann anhand der hier veröffentlichten Daten nicht richtig behandelt werden. Rebecca sollte dringend mit dem Rechtspfleger des Nachlassgerichts Kontakt aufnehmen und die Fragen aus dem Beitrag und das weitere Procedere dort klären. Vielleicht ist wegen Dringlichkeit ein früherer Termin zur Testamentseröffnung und Bekanntgabe des Nachverwalters möglich. Ansonsten würde ich aus Datenschutz- und Persönlichkeitsschutzgründen in einem Forum solche Fragen nicht behandeln.

vom 27.02.2011, 11.13
8. von TK

Ist ein Forum für so eine wichtige Frage die richtige Plattform ?
10 Antworten - 10 Meinungen.
Hilfreich wird das sicherlich nicht.
Was soll die Tochter mit den Meinungen anfangen???
Bevor der falsche, evtl. teuere Schritt getan wird, bitte einen Fachmann (Anwalt, Notar, Nachlassverwalter) fragen. Kostet zwar Geld, ist aber verbindlich.
Auch mein Tip: einfach mal beim Nachlassgericht nachfragen.

vom 27.02.2011, 10.55
7. von Mauve

Die Frage ist leicht zu beantworten.
Sie sollte diese Frage dem Nachlassverwalter stellen, ob irgend etwas dagegen sprechen würde.
Ansonsten, da sie das einzige Kind ist, hat sie das Recht dazu.

vom 27.02.2011, 10.01
6. von Marie

Beim Tod meiner Mutter war ein Nachlassverwalter bestellt, der sich um alles gekümmert hat, Auflösung des Haushaltes, Kündigung der Verträge usw ... und dafür wurde aus dem Erbe bezahlt. Ich durfte überhaupt nichts machen, ausser ein paar Andenken aus dem Haushalt mit zu nehmen und auch das nur mit der Erlaubnis der Testamentvollstreckerin, die meine Schwester war.

vom 27.02.2011, 07.25
5. von amylaya

Meine Empfehlung: Direkt beim Nachlassgericht persönlich vorsprechen und nachfragen ob und was sie tun darf und was in den Zuständigkeitsbereich des Nachlassverwalters fällt um unnötige Kosten zu vermeiden.Am Besten,wenn sie schon etwas erledigen darf,schriftlich bestätigen lassen.
Hausstand entsorgen wird sie wohl nicht dürfen,da eine Nachlassbestandsaufnahme vom Nachlassverwalter angefertigt werden muß.
Einen Anwalt würde ich vorläufig noch nicht einschalten,der kostet richtig gutes Geld.
Dies ist kein juristischer Rat,nur meine private Empfehlung.
Mein Mitgefühl für alle Angehörigen.
Es ist schön,dass sie noch zu Lebzeiten miteinander Frieden schließen durften.

vom 27.02.2011, 01.25
4. von Erika (Heide)

bitte mal hier schauen: Hier klicken

...oder selber mal googeln.....

vom 27.02.2011, 00.51
3. von Lumi

Frag mal da an:

Hier klicken

da werden öfter solche und ähnliche Umstände angefragt.

vom 26.02.2011, 22.52
2. von Herkimer

Es stellt sich die Frage, ob Werner Vollmachten zur Vertragesabwicklung erteilt hat. Ansonsten kann ich auch nur die Beratung durch einen Fachanwalt empfehlen.

vom 26.02.2011, 22.42
1. von Ulla M.


Rebecca sollte schnellstmöglichst zu einem Anwalt gehen, der im Erbrecht versiert ist.

Ulla

vom 26.02.2011, 21.58
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