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berliner testament

Wir haben in der letzten Woche ein Berliner Testament beim Amtsgericht hinterlegt:

Zitat: "Wer sichergehen möchte, dass dem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner nach dem eigenen Ableben das gesamte Erbe zukommt, kann ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen. Dieses sogenannte Berliner Testament stellt rechtlich sicher, dass der Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt wird. Gleichzeitig werden alle anderen von der Erbfolge ausgeschlossen. Erst beim Tod des letzten Ehegatten kann in diesem Rahmen das Erbe an einen Dritten fallen."

Damit z.B. nicht passieren kann, dass Kinder oder andere Pflichterben nach dem Tod eines Elternteils schon Ansprüche aufs Pflichtteil geltend machen und die/der Witwe/r diese auszahlen muss.

Engelbert 20.08.2023, 21.54

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Kommentare zu diesem Beitrag

24. von TuppiSchleife

zu Posting 22: jederzeit nicht. Auch dafür gibt es Fristen. Mir schwirren da gerade irgendwie 3 Jahre im Kopf rum. Das ist aber eine Ausschlussfrist, d.h. muss man erst Auskunft einholen, sollte dies rechtzeitig passieren.
Aber ja, wenn es keine Pflichtteilsstrafklausel gibt, können Kinder nach dem Erst- und anschließend nach dem Letzversterbenden ihren Pflichtteil fordern.
Besser fahren sie damit selten, der Pflichtteil beträgt nämlich nur die Hälfte des ges. Erbteil.
In einigen Kreisen nennt man das Berliner Testament auch das James-Dean-Testament (denn sie wissen nicht, was sie tun).
Diese Art des wechselbezüglichen Testaments ist für Laien sehr schwer zu verstehen.
Ich habe - trotz Ehe - ein Einzeltestament. Da kann man viel konkreter Dinge regeln.

vom 01.09.2023, 14.26
23. von ayon

@ Engelbert: wir haben hier eine Menge persönliche Meinungen und Erfahrungsberichte rund ums Berliner Testament gelesen.
Du und Beate habt euch bestimmt vorab rechtlich beraten lassen - es wäre spannend zu wissen was in dieser Beratung als Vor- und Nachteil genannt wurde. Dies wäre eine professionelle Auskunft - ergänzend zu den hier genannten persönlichen Erfahrungen.
Die Info dieser Beratung würde - in meinen Augen - das Bild sehr gut ergänzen. Selbstverständlich nur, wenn das für dich und Beate in Ordnung ist!

vom 22.08.2023, 11.11
22. von Kathy

Kinder können jederzeit ihren Pflichtteil beanspruchen. Bei einem Berliner Testament kommen sie sogar noch besser weg, weil sie den Pflichtteil vom ALLEM ( beiden Ehepartnern) bekommen und nicht nur von der Hälfte des verstorbenen Partners. Tja.

vom 21.08.2023, 23.21
21. von Aring

Wie schon viele geschrieben haben: Das Berliner Testament schützt NICHT davor, dass im Erbfall der Pflichtteil eingefordert werden kann.
Und zum anderen: JA, - der überlebende Ehegatte kann später das Testament nur noch ändern, wenn bereits beim Notar eine solche Änderungsklausel vorab festgelegt wurde...

vom 21.08.2023, 18.37
20. von Elisabeth

Wir haben eine Vorsorgevollmacht für uns zu Hause unterschrieben (Formular aus dem Internet). Das war für uns großes Glück, mein Mann hatte vor 2 Jahren von jetzt auf gleich eine Gehirnblutung, konnte einige Zeit nicht sprechen und ist halbseitig gelähmt. Da gab es jede Menge Entscheidungen zu treffen für ihn. Er musste in ein Heim für vollstationäre Ganztagspflege. Wir haben dann zu Hause das Bad umgebaut und ihn nach Hause geholt Im Heim hat er sich gebessert, kann wieder etwas gehen und selbstständig essen, sprechen geht auch , lesen leider gar nicht.
Ohne die Vollmacht hätte ein Vormund bestellt werden müssen.
Mein Mann war vorher total fit, brauchte keine Medikamente.


vom 21.08.2023, 15.26
19. von Hanna

Wir waren beim Notar und haben uns beraten lassen,gleichzeitig haben wir uns auch für eine Vorsorgevollmacht entschieden! Alles Niet-und nagelfest!

vom 21.08.2023, 14.38
18. von Gudrun

Ein Testament zu verfassen und zu hinterlegen ist eine gute Entscheidung.
Optimal ist es sich vorher gut beraten zu lassen, was ich mal annehme.

vom 21.08.2023, 11.02
17. von lieschen

es ist gut, wenn man bei Zeiten schon alles regelt, aber ein BerlinerTestament, nein danke, würde ich nie jemanden empfehlen. Bin bei meiner Tante aufgewachsen, die unseren Bauernhof geerbt hatte, selber keine Kinder, so sollte ich alles mal erben. Stand im handschriftlichen Testament. Dann hat der Mann sich durchgesestzt und ein Berlinertestament wurde gemacht. Tante starb viel früher, er gleich wieder geheiratet, da hat die Neue in unter Druck gesetzt, nun verstarb er, und die Neue kam dann an die Stelle meiner Tante als Erbin, denn ein Berlinertestament kann man nie mehr ändern. Ich als echte Erbin ging total leer aus. Also gut infomieren, besser finde ich ein gegenseitiges testament, wo dann derjenige der alleine bleibt doch noch was selber entscheiden kann, ein sehr kompliziertes umfangreiches Thema, wünsche euch gute Beratung, finde gut das ihr es jetzt in Angriff nehmt.




vom 21.08.2023, 10.58
16. von Pusteblume

Wir sind verheiratet und haben keine Kinder und haben das auch überlegt. Haben uns dann aber dagegen entschieden, denn der überlebende Partner kann das Testament später nur sehr schwer, wenn überhaupt ändern.
Pflichtteilsberechtigt sind ja nur direkte Nachkommen oder falls solche nicht vorhanden die Eltern. Aber berechtigt sind sie soweit ich weiß auch beim Berliner Testament. Auch da könnten sie ihn beim Tod des ersten Elternteils einfordern, beim zweiten dann aber nicht mehr.
Wir haben ein normales Testament gemacht und uns gegenseitig als Alleinerben eingesetzt.

vom 21.08.2023, 09.58
15. von ayon

hmm wir alle kennen nicht die Details der Konstellation von Beate und Engelbert und es geht die Welt ja auch nicht wirklich etwas an ob die beiden einen Ehevertrag haben, ob es eine Gütergemeinschaft ist, eine Zugewinnsgemeinschaft oder oder oder.

Das Posting von Engelbert zeigt jedoch auf, wie wichtig es ist sich zeitgerecht Gedanken darüber zu machen und fundierte rechtliche Beratung einzuholen.


vom 21.08.2023, 09.43
14. von Therese

Auch mein Mann und ich haben seit vielen Jahren ein Berliner Testament, genauso, wie meine Eltern auch hatten. Nach dem Tod meines Vaters, 1999, hätten theoretisch meine Schwester und ich unsere Pflichtteile von meiner Mutter fordern können, dann hätte das alte Einfamilienhaus verkauft werden müssen, denn sie hätte natürlich uns beide nicht auszahlen können sonst. Bei uns kein Thema, in einer auch nur halbwegs funktionierenden Familie sollte selbstverständlich der Tod des überlebenden Elternteils abgewartet werden, bevor es ans Erben geht. Seinen eigenen "Wohlstand" sollte sich jeder selbst erarbeiten. Und ich bin sicher, später läuft es auch bei meinen Söhnen so ab.

vom 21.08.2023, 09.23
13. von Defne

Ein Berliner Testament finde ich nicht so sinnvoll. Geschwister haben kein Recht etwas zu erben, nur wenn im Testament nichts geregelt ist erben sie falls keine Kinder oder Eltern vorhanden sind.
Einfacher wäre es gewesen den Lebensparner als Alleinerbe einzusetzen und zugleich als Testamentsvollstrecker, dann hat dieser schon mal die Hand drauf.
Andere Zuwendungen können als Vermächtnis (sei es Geld oder Sachen) vererbt werden.

vom 21.08.2023, 09.13
12. von Webschmetterling

Wir haben ein Berliner Testament.
Wenn man jedoch von Konny liest, kann einem ganz anders werden.

vom 21.08.2023, 08.27
11. von KarinF

ich kann nur jedem empfehlen, sich diesbezüglich gut beraten zu lesen....der Pflichtteil der Kinder ist hier sofort bei Ableben fällig...... kann nur über einen Erbverzicht dieser ausgeschlossen werden.....

vom 21.08.2023, 08.20
10. von ReginaE

Margareta, in Deutschland lebt man ebenfalls in Gütergemeinschaft, es sei denn es gibt einen Ehevertrag oder es wurde ausdrücklich vertraglich etwas anderes vereinbart.

Auch ein Berliner Testament hat seine Tücken, trotzdem ist es im großen Rahmen sinnvoll. Wie schon geschrieben können Kinder ihren Pflichtteil geltend machen. Ihr habt euch sicher vorab beraten lassen.

vom 21.08.2023, 07.20
9. von Mira

Kinder können ihren Pflichtteil geltend machen, sind dann aber vom Erbe/Pflichtanteile beim anderen Elternteil ausgeschlossen.
Auch das Sozialamt ... darf das.


vom 21.08.2023, 06.27
8. von Konny

Jetzt mal meine Geschichte zum Berliner Testament und Pflichtteil. Meine Eltern hatten ein Berliner Testament. Als meine Mutter vor 8 Jahren starb, hätte ich meinen Pflichtteil vordern können. Tat ich aber nicht, da mein Vater dann das Grundstück hätte verkaufen können. Mein Vater ist nun vor 3 Wochen verstorben. Durch das Berliner Testament konnte er mich nicht enterben. Was hat er getan, er hat das Grundstück 2020 verkauft mit lebenslangen Wohnrecht. Somit hat er die ganze Familie enterbt. Geld scheint auch keins mehr vorhanden zu sein. Er hatte eine neue Partnerin, wahrscheinlich hat die Familie alles abgegriffen. Ich habe jetzt nur die arbeit, alle Versicherung usw. zu kündigen, den official bin ich ja immer noch Erbin. Die einzige hinterlassenschafft ist sein Auto. Und hätte das Auto auf dem Grundstück gestanden, wäre das noch nicht einmal mein Erbe. Es hätte ja zum Grundstück gehört.

vom 21.08.2023, 06.04
7. von Viola

So viel ich weiss, können Kinder auch beim Berliner Testament ihren Pflichtteil geltend machen. Oder irre ich mich da?

vom 21.08.2023, 05.12
6. von Lieserl

Sobald da noch irgendwelche Verwandten da sind, die evtl. Ansprüche geltend machen ist das sinnvoll.

vom 21.08.2023, 04.59
5. von Lina

Eine gute Idee.

vom 21.08.2023, 01.16
4. von Karen

Das haben wir schon seit vielen Jahren - und unsere drei Söhne sind damit fein. Wir stehen alle auf dem Standpunkt, dass der Ehepartner zuerst kommt, und wenn danach noch was für andere Erben (Geschwister, Kinder, Nichten/Neffen) übrig ist, ist es gut so; aber in unserer Familie sieht niemand ein Recht darauf, von der Lebensleistung eines Verstorbenen zu profitieren.

vom 21.08.2023, 00.17
3. von Margareta

Bei uns in Österreich heißt das Gütergemeinschaft. Meine Ansicht dazu ist gespalten.
Ich finde es gut anwendbar, falls man keine Kinder hat.
Hat man Kinder, finde ich es angebracht, wenn sie Anspruch auf ihren Erbteil geltend machen können. War ein ganz ganz großes Thema bei meiner Mutter, da ihr leiblicher Vater früh starb - und da die Gütergemeinschaft früher üblich war, fiel alles an meine Oma. Diese heiratete wider Willen nach einigen Jahren nochmal (es "musste" ja ein Mann ins Haus...) und weil es so üblich war: wieder Gütergemeinschaft. Meine Mama wurde vom Stiefvater aber nicht adoptiert - wäre also meine Oma vor ihm gestorben, wäre ihr Elternhaus an ihn gefallen und sie hätte nach seinem Tod keinen Anspruch darauf gehabt. Ist dann aber nicht eingetreten, er starb viele Jahre vor meiner Oma.

vom 20.08.2023, 22.22
2. von Engelbert

Beate hat einen Bruder.

vom 20.08.2023, 22.08
1. von ayon

Grossartige Idee!
Ihr habt Kinder/Erben? Wenn meine Neugierge gestattet ist.

vom 20.08.2023, 22.04
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