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blindenhund
Mail von heute Morgen:
"Lieber Engelbert, gestern Abend meldete sich ein Kollege mit der Nachricht, dass in seinem Wohnort ein Hund mit Ausbildung zum Blindenhund wegen eines Todesfalls abzugeben ist. Es handelt sich um einen Labrador. Noch nicht ganz gesichert ist das Alter, mein Kollege meint, er sei drei Jahre alt. Da das etwas besonderes ist, wollte ich mal über dich anfragen".
"Lieber Engelbert, gestern Abend meldete sich ein Kollege mit der Nachricht, dass in seinem Wohnort ein Hund mit Ausbildung zum Blindenhund wegen eines Todesfalls abzugeben ist. Es handelt sich um einen Labrador. Noch nicht ganz gesichert ist das Alter, mein Kollege meint, er sei drei Jahre alt. Da das etwas besonderes ist, wollte ich mal über dich anfragen".
Engelbert 27.02.2016, 10.29
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Kommentare zu diesem Beitrag
5.
von lamarmotte
Auch in Frankeich (ähnlich wie in der Schweiz, Kommentar Nr. 3)kann man einen Blindenhund, dessen Ausbildung sehr teuer ist und sehr lange dauert, nicht per Anzeige erwerben/vermitteln.
Sehbehinderte und Hund müssen zuerst miteinander üben.
Also den Rat von @Irène (Nr.3) befolgen, was den ersten Ansprechpartner betrifft.
vom 27.02.2016, 19.19
Auch in Frankeich (ähnlich wie in der Schweiz, Kommentar Nr. 3)kann man einen Blindenhund, dessen Ausbildung sehr teuer ist und sehr lange dauert, nicht per Anzeige erwerben/vermitteln.
Sehbehinderte und Hund müssen zuerst miteinander üben.
Also den Rat von @Irène (Nr.3) befolgen, was den ersten Ansprechpartner betrifft.
vom 27.02.2016, 19.19
4.
von Ellen
Der darf ganz sicher nicht privat verkauft oder vermittelt werden, denn auch die blinden Hundeführer müssen eine Prüfung dafür ablegen.
vom 27.02.2016, 15.52
Der darf ganz sicher nicht privat verkauft oder vermittelt werden, denn auch die blinden Hundeführer müssen eine Prüfung dafür ablegen.
vom 27.02.2016, 15.52
3.
von Irène
Ich weiss nicht, wie es in Deutschland gehandhabt wird. In der Schweiz bleibt ein Blindenführhund Eigentum des Ausbildungsstätte (es gibt davon drei anerkannte in der Schweiz). Sobald ein Hund umplatziert werden muss, ist die Ausbildungsstätte einzige Ansprechpartnerin. Die ausgebildeten Blindenführhunde drüfen nicht privat vermittelt werden.
Also ist wahrscheinlich auch in Deutschland erste Ansprechpartnerin die Ausbildungs- und/oder Zuchtsätte.
vom 27.02.2016, 15.16
Ich weiss nicht, wie es in Deutschland gehandhabt wird. In der Schweiz bleibt ein Blindenführhund Eigentum des Ausbildungsstätte (es gibt davon drei anerkannte in der Schweiz). Sobald ein Hund umplatziert werden muss, ist die Ausbildungsstätte einzige Ansprechpartnerin. Die ausgebildeten Blindenführhunde drüfen nicht privat vermittelt werden.
Also ist wahrscheinlich auch in Deutschland erste Ansprechpartnerin die Ausbildungs- und/oder Zuchtsätte.
vom 27.02.2016, 15.16
2.
von ulrike berger
Meine Freundin hat auch einen Blindenhund, die Ausbildung geht über lange zeit und für mich wäre in so einem Fall zunächst der Ausbilder/Vermittler des Hundes ein Ansprechpartner. Der weiß auch oft, wo ein Hund gebraucht wird und hat Verbindung zu dem Verband, der zu so einem Fall bestimmt Auskunft geben kann. Meist haben die Besitzer des Hundes auch Kontakt mit dem Ausbilder, so ist es jedenfalls bei meiner Freundin.
vom 27.02.2016, 11.53
Meine Freundin hat auch einen Blindenhund, die Ausbildung geht über lange zeit und für mich wäre in so einem Fall zunächst der Ausbilder/Vermittler des Hundes ein Ansprechpartner. Der weiß auch oft, wo ein Hund gebraucht wird und hat Verbindung zu dem Verband, der zu so einem Fall bestimmt Auskunft geben kann. Meist haben die Besitzer des Hundes auch Kontakt mit dem Ausbilder, so ist es jedenfalls bei meiner Freundin.
vom 27.02.2016, 11.53
1.
von Barbara P. aus C.
Da in Deutschland der Blindenführhund als Hilfsmittel - wie z.B. ein Rollstuhl oder spezielles Krankenbett - im Sinne des Krankenversicherungsrechts gilt und alle Kosten bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen von den Krankenkassen übernommen werden, ist die zuständige Krankenkasse unbedingt der erste Ansprechpartner, so dass ein privater Verkauf rechtlich nicht gestattet ist.
Sollte der Blindenführhund privat finanziert worden sein, gilt Obiges natürlich nicht.
vom 27.02.2016, 11.10
Da in Deutschland der Blindenführhund als Hilfsmittel - wie z.B. ein Rollstuhl oder spezielles Krankenbett - im Sinne des Krankenversicherungsrechts gilt und alle Kosten bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen von den Krankenkassen übernommen werden, ist die zuständige Krankenkasse unbedingt der erste Ansprechpartner, so dass ein privater Verkauf rechtlich nicht gestattet ist.
Sollte der Blindenführhund privat finanziert worden sein, gilt Obiges natürlich nicht.
vom 27.02.2016, 11.10
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Schade das mein Freund nicht den Mut für einen Blindenhund hat. Er wird 75 Jahren und ist seit ca. 50 Jahren blind. Da er aber nie Kontakt zu Tieren hatte kann er sich das nicht vorstellen. Ich halte aber ganz fest die Daumen das es eine gute Lösung geben wird.
vom 28.02.2016, 18.02