
Ausgewählter Beitrag
die p-pumpe
Ein Richter befriedigt sich während eines Mordprozesses mit einer Penispumpe (siehe diese Nachricht). Ist eine Schande und dürfte der Wahrheitsfindung wenig dienen ... Entlassung als Richter ist da obligatorisch. Aber deswegen 4 Jahre ins Gefängnis, das ist für mich nicht nachvollziehbar.
Engelbert 20.08.2006, 14.08
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Kommentare zu diesem Beitrag
15.
von Marianne
Wenn ich es mir recht überlege, dann muß der Richter ja eine enorme Körperbeherrschung gehabt haben.
Keine Miene zu verziehen und so..
vom 20.08.2006, 23.26
Wenn ich es mir recht überlege, dann muß der Richter ja eine enorme Körperbeherrschung gehabt haben.
Keine Miene zu verziehen und so..
vom 20.08.2006, 23.26
14.
von Strandsteine
@hallo Chatty,
...filmisch pumpenmäßig bilden...
ist bei mir überflüssig.....
in der SHG werden diese Pumpen real gezeigt und erklärt.
die doch etwas lachenden Steine
vom 20.08.2006, 21.40
@hallo Chatty,
...filmisch pumpenmäßig bilden...
ist bei mir überflüssig.....
in der SHG werden diese Pumpen real gezeigt und erklärt.
die doch etwas lachenden Steine
vom 20.08.2006, 21.40
13.
von Christian
Ich sagte doch gar nichts von "lebenslänglich"? Nun, Geständnisse mildern bekanntlich das Strafmaß!
vom 20.08.2006, 21.09
Ich sagte doch gar nichts von "lebenslänglich"? Nun, Geständnisse mildern bekanntlich das Strafmaß!
vom 20.08.2006, 21.09
12.
von Vivienne
Wieder mal ein krasser Auswuchs der fragwürdigen amerikanischen Rechtssprechung: Kündigung - ja, Haftstrafe - völlig überzogen! Ich war vor einem jahr als Laienschöffin bei einem Betrugspozess: der Mann hat etwas über drei Jahre bekommen! Das kann man doch nicht annähernd vergleichen!
lg Silvia
vom 20.08.2006, 20.47
Wieder mal ein krasser Auswuchs der fragwürdigen amerikanischen Rechtssprechung: Kündigung - ja, Haftstrafe - völlig überzogen! Ich war vor einem jahr als Laienschöffin bei einem Betrugspozess: der Mann hat etwas über drei Jahre bekommen! Das kann man doch nicht annähernd vergleichen!
lg Silvia
vom 20.08.2006, 20.47
11.
von Chatty
Ja - Frau Strandsteine - so isses - aber erst mal muß das Teil ja stehen wie eine eins - und dann zieht er es aus und macht weiter - was meinste denn, warum man den Teppich usw. nach Sperma untersuchen konnte - weils eben daneben geht und nicht in die Pumpe ...
Was für ein Thema ... man sollte sich mal filmisch pumpenmässig bilden!!
Chatty
vom 20.08.2006, 19.26
Ja - Frau Strandsteine - so isses - aber erst mal muß das Teil ja stehen wie eine eins - und dann zieht er es aus und macht weiter - was meinste denn, warum man den Teppich usw. nach Sperma untersuchen konnte - weils eben daneben geht und nicht in die Pumpe ...
Was für ein Thema ... man sollte sich mal filmisch pumpenmässig bilden!!
Chatty
vom 20.08.2006, 19.26
10.
von Strandsteine
Komisch.....
so wie ich den Gebrauch der Pumpe kenne,
dient sie nur der Versteifung des Gliedes.
Der Erguß kann damit doch nicht erreicht werden.....
Da muß der Richter schon selber Hand angelegt haben.
Nur als Hinweis gedacht....die Steine
vom 20.08.2006, 19.12
Komisch.....
so wie ich den Gebrauch der Pumpe kenne,
dient sie nur der Versteifung des Gliedes.
Der Erguß kann damit doch nicht erreicht werden.....
Da muß der Richter schon selber Hand angelegt haben.
Nur als Hinweis gedacht....die Steine
vom 20.08.2006, 19.12
9.
von Birgit
nee, eigentlich fehlten mir nicht die Worte *gg*
Ich habe gesagt, daß masturbieren angeblich gegen Migräne hilft. Wer weiß, vielleicht hatte der Richter Kopfweh??? Im Zweifel für den Angeklagten, oder nicht??
LG
Birgit
vom 20.08.2006, 18.30
nee, eigentlich fehlten mir nicht die Worte *gg*
Ich habe gesagt, daß masturbieren angeblich gegen Migräne hilft. Wer weiß, vielleicht hatte der Richter Kopfweh??? Im Zweifel für den Angeklagten, oder nicht??
LG
Birgit
vom 20.08.2006, 18.30
8.
von Christian
Kleiner Nachtrag:
Was stört dich an den 4 Jahren Gefängnis? Dass der Richter nun mal ausprobieren darf, wohin er viele andere geschickt hat, ist doch mal ganz amüsant. Oder denkst du daran, wie viele Jahre du vielleicht ...
*duckundweg* ;))
vom 20.08.2006, 18.02
Antwort von Engelbert:
Sorry, ich habe nie eine Penispumpe von meinem besten Freund geschenkt bekommen ... womit Dein Antrag auf "lebenslänglich" ad acta gelegt werden kann *gg*. Aber ich warte mal ab, was Mariechen so rausfindet beim gurgeln ;)).
Kleiner Nachtrag:
Was stört dich an den 4 Jahren Gefängnis? Dass der Richter nun mal ausprobieren darf, wohin er viele andere geschickt hat, ist doch mal ganz amüsant. Oder denkst du daran, wie viele Jahre du vielleicht ...
*duckundweg* ;))
vom 20.08.2006, 18.02
Sorry, ich habe nie eine Penispumpe von meinem besten Freund geschenkt bekommen ... womit Dein Antrag auf "lebenslänglich" ad acta gelegt werden kann *gg*. Aber ich warte mal ab, was Mariechen so rausfindet beim gurgeln ;)).
7.
von Mariechen
Wenn ich mir vorstelle als Angeklagte vor einem Richter zu stehn, (wir haben ja alle unsere Leichen im Keller)würde ich mir schon wünschen, daß er mir mehr Aufmerksamkeit schenkt als seiner Onaniermachine.
Seine nicht gerade knapp bemessene Vergütung, die schließlich der Steuergeschröpfte zahlt, kriegt er fürs *Rechtsprechen*
Für seine Entspannung sollte er doch schon in seiner Freizeit sorgen.
Um eine Wissenslücke zu schließen googel ich nun mal nach "Penispumpe" ..... gggg
vom 20.08.2006, 17.57
Wenn ich mir vorstelle als Angeklagte vor einem Richter zu stehn, (wir haben ja alle unsere Leichen im Keller)würde ich mir schon wünschen, daß er mir mehr Aufmerksamkeit schenkt als seiner Onaniermachine.
Seine nicht gerade knapp bemessene Vergütung, die schließlich der Steuergeschröpfte zahlt, kriegt er fürs *Rechtsprechen*
Für seine Entspannung sollte er doch schon in seiner Freizeit sorgen.
Um eine Wissenslücke zu schließen googel ich nun mal nach "Penispumpe" ..... gggg
vom 20.08.2006, 17.57
6.
von Elise-Christina
Chatty, die Gerichte sind überlastet - dieser Richter zusätzlich überfordert - deshalb wohl der "Aderlass."
vom 20.08.2006, 17.44
Chatty, die Gerichte sind überlastet - dieser Richter zusätzlich überfordert - deshalb wohl der "Aderlass."
vom 20.08.2006, 17.44
5.
von Chatty
Sicher war das Thema des Prozesses so langweilig, dass der Richter wußte, nur wenn Du mit der Pumpe spielst, bleibst Du wach ... *g
Bei Otto Normalverbraucher (darin die Richter eingeschlossen) dürften dererlei Praktiken sicher nicht zum alltäglichen Arbeitspensum gehören, die Strafe finde ich irgendwie überzogen. Wieviele Kerle onanieren an ganz anderen Plätzen und spielen "Taschenbillard" ... wollte man da jeden Mann bestrafen wären unsere Gerichte überbelastet und es gäbe sicherlich spezielle Onaniegerichte .. *g
Und sicher gibt es in dieser Sparte der Onanierer auch Frauen ... wetten daß??
Wenn ich allerdings die Akribie lese, mit der man versucht hat, Spermaspuren zu finden und diese schön als Beweismaterial zu dokumentieren, dieser Personalaufwand und die Kosten stehen doch in keinem Verhältnis zu der "Tat" ...
Und nun sitzt der arme Pumpenheini im Gefängnis - hoffentlich durfte er das Teil mitnehmen ... und sich nun 4 Jahre damit ohne gestört zu werden, vergnügen!!
Andererseits ... schweig still Chatty!!!
vom 20.08.2006, 17.24
Antwort von Engelbert:
Die Idee, dass er das Teil mitnehmen könnte, geisterte auch in meinem Kopf rum ;)) ... Sodom und Gomorrha ...
Sicher war das Thema des Prozesses so langweilig, dass der Richter wußte, nur wenn Du mit der Pumpe spielst, bleibst Du wach ... *g
Bei Otto Normalverbraucher (darin die Richter eingeschlossen) dürften dererlei Praktiken sicher nicht zum alltäglichen Arbeitspensum gehören, die Strafe finde ich irgendwie überzogen. Wieviele Kerle onanieren an ganz anderen Plätzen und spielen "Taschenbillard" ... wollte man da jeden Mann bestrafen wären unsere Gerichte überbelastet und es gäbe sicherlich spezielle Onaniegerichte .. *g
Und sicher gibt es in dieser Sparte der Onanierer auch Frauen ... wetten daß??
Wenn ich allerdings die Akribie lese, mit der man versucht hat, Spermaspuren zu finden und diese schön als Beweismaterial zu dokumentieren, dieser Personalaufwand und die Kosten stehen doch in keinem Verhältnis zu der "Tat" ...
Und nun sitzt der arme Pumpenheini im Gefängnis - hoffentlich durfte er das Teil mitnehmen ... und sich nun 4 Jahre damit ohne gestört zu werden, vergnügen!!
Andererseits ... schweig still Chatty!!!
vom 20.08.2006, 17.24
Die Idee, dass er das Teil mitnehmen könnte, geisterte auch in meinem Kopf rum ;)) ... Sodom und Gomorrha ...
4.
von Juttinchen
Birgit fehlten irgendwie die Worte.
Mich überrascht gar nichts mehr, was über den großen Teich rüberschwappt.
Gott sei Dank übernehmen die Europäer nicht jeden Unfug.
An unserer Rechtsprechung ist zwar auch nicht alles Gold, doch denke ich, dass bei uns der Richter mit einer Geld- bzw. Disziplinarstrafe davongekommen wäre. Gefängnis finde ich hier übertrieben. Aber so sind die Amerikaner. Puritanisch bis ins letzte Glied.
vom 20.08.2006, 16.44
Birgit fehlten irgendwie die Worte.
Mich überrascht gar nichts mehr, was über den großen Teich rüberschwappt.
Gott sei Dank übernehmen die Europäer nicht jeden Unfug.
An unserer Rechtsprechung ist zwar auch nicht alles Gold, doch denke ich, dass bei uns der Richter mit einer Geld- bzw. Disziplinarstrafe davongekommen wäre. Gefängnis finde ich hier übertrieben. Aber so sind die Amerikaner. Puritanisch bis ins letzte Glied.
vom 20.08.2006, 16.44
3.
von Christian
Das erklärt manch merkwürdige Urteile. Die Richter sind halt manchmal nicht recht bei der Sache.
Ich weiß nur nicht, was an Gerichtsprozessen so anregend sein könnte.
vom 20.08.2006, 16.40
Das erklärt manch merkwürdige Urteile. Die Richter sind halt manchmal nicht recht bei der Sache.
Ich weiß nur nicht, was an Gerichtsprozessen so anregend sein könnte.
vom 20.08.2006, 16.40
2.
von moonsilver
Kleine Taten - grosse Strafen - Grosse Taten -kleine Strafen.
vom 20.08.2006, 16.10
Kleine Taten - grosse Strafen - Grosse Taten -kleine Strafen.
vom 20.08.2006, 16.10
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Letzte Kommentare:
Wer weiss denn was es für Fälle waren - wenn er Mordprozesse verhandelt, dann sicher auch Sexualverbrechen. Und wann hat er denn onaniert? Während die Tat beschrieben wurde oder wenn es ihm nicht \"schlimm genug\" war, zu langweilig? Um zu entscheiden ob die vier Jahre übertrieben sind, fehlen mir die nötigen Informationen.
Es ist definitiv ein Missbrauch - was meint ihr wie sich die Opfer oder die Angehörigen der Opfer fühlen, er hat aus der Tat einen Lustgewinn gezogen - das ist ein sexueller Übergriff.
Als Richter - der der entscheidet ob die zu verhandelnde Tat einer Strafe bedarf, der der entscheidet - ist einem Übergriff gleichzusetzen in einem Abhängigkeitsverhältnis.
vom 21.08.2006, 08.20