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Kommentare zu diesem Beitrag
17.
von Christiane
Bei Gericht bekommt man kein Recht, sondern ein Urteil.
vom 31.10.2007, 23.18
Bei Gericht bekommt man kein Recht, sondern ein Urteil.
vom 31.10.2007, 23.18
16.
von Brigitte
Wir haben eine merkwürdige Rechtsprechung, man muss also immer und überall auf der Hut sein. Denn plötzlich ist man schuld und weiß gar nicht warum.
vom 31.10.2007, 16.46
Wir haben eine merkwürdige Rechtsprechung, man muss also immer und überall auf der Hut sein. Denn plötzlich ist man schuld und weiß gar nicht warum.
vom 31.10.2007, 16.46
15.
von Wu-Lan-Tong
Ja alles klar...
Was ist eigentlich, wenn ein Fußgänger einen Radfahrer zu Fall bringt, weil er plötzlich ins Rad rennt?
Geht dann vom Radfahrer die größere Betriebsgefahr aus?
Und wenn ein Fahrrad in einem Fahrradständer steht, der Fußgänger in das Fahrrad baselt?
Dann muss ja der Radfahrer auch eine Teilschuld bekommen?
Fragen über Fragen :-(
vom 31.10.2007, 16.06
Ja alles klar...
Was ist eigentlich, wenn ein Fußgänger einen Radfahrer zu Fall bringt, weil er plötzlich ins Rad rennt?
Geht dann vom Radfahrer die größere Betriebsgefahr aus?
Und wenn ein Fahrrad in einem Fahrradständer steht, der Fußgänger in das Fahrrad baselt?
Dann muss ja der Radfahrer auch eine Teilschuld bekommen?
Fragen über Fragen :-(
vom 31.10.2007, 16.06
14.
von Flocke von Kroetengruen
Kann man hier noch von "Rechtsprechung" reden? Dieses Urteil ist ein Skandal, das meinem (gesunden?) Menschenverstand aufs ärgste widerspricht!
Da nützt es auch nicht, das die Radfahrerin 2/3 der Schuld zugesprochen bekam.
Unabhängig davon ist es doch unverantwortlich, sich selbst und seinen Mitmenschen gegenüber, sich in der beschriebenen Art und Weise mit dem Rad zu bewegen. Und das sage ich als Radfahrerin...
vom 31.10.2007, 14.31
Kann man hier noch von "Rechtsprechung" reden? Dieses Urteil ist ein Skandal, das meinem (gesunden?) Menschenverstand aufs ärgste widerspricht!
Da nützt es auch nicht, das die Radfahrerin 2/3 der Schuld zugesprochen bekam.
Unabhängig davon ist es doch unverantwortlich, sich selbst und seinen Mitmenschen gegenüber, sich in der beschriebenen Art und Weise mit dem Rad zu bewegen. Und das sage ich als Radfahrerin...
vom 31.10.2007, 14.31
13.
von Guido
Diese Rechtsprechung ist krank und pervers!
Wenn ich also Streit mit jemandem habe, setzt ich mich ab sofort aufs Fahrrad und fahr ihm mal nach Gutsherrenart ins Auto, wenn er gerade einsteigen möchte.
Dann veklage ich ihn noch lecker auf Schmerzensgeld und dreh ne lange Nase...
Geht doch so - oder?
LG: Guido
vom 31.10.2007, 13.09
Diese Rechtsprechung ist krank und pervers!
Wenn ich also Streit mit jemandem habe, setzt ich mich ab sofort aufs Fahrrad und fahr ihm mal nach Gutsherrenart ins Auto, wenn er gerade einsteigen möchte.
Dann veklage ich ihn noch lecker auf Schmerzensgeld und dreh ne lange Nase...
Geht doch so - oder?
LG: Guido
vom 31.10.2007, 13.09
12.
von Schwarzmaler
Das ist so absurd, das man es zweimal lesen muß. Konsequent angewendet könnten interessante Urteile dabei herauskommen. So wäre man als Mann als Opfer einer Gewalttat schon mal grundsätzlich zu einem Drittel schuldig, weil Männer, wie man ja weiß, grundsätzlich zu Gewalt neigen. Es geht von ihnen sozusagen eine Betriebsgefahr aus.
vom 31.10.2007, 11.06
Das ist so absurd, das man es zweimal lesen muß. Konsequent angewendet könnten interessante Urteile dabei herauskommen. So wäre man als Mann als Opfer einer Gewalttat schon mal grundsätzlich zu einem Drittel schuldig, weil Männer, wie man ja weiß, grundsätzlich zu Gewalt neigen. Es geht von ihnen sozusagen eine Betriebsgefahr aus.
vom 31.10.2007, 11.06
11.
von Stefan aus Norden
Witziger Weise stand in unserer Zeitung der Artikel bei gleichem sachlichen Inhalt mit genau gegenteiliger Aussage. Dort emfand man es nicht als Frechheit, dass der Autofahrer 1/3 zahlen muss, sondern sah es als große Revolution in der Rechtsprechung, dass er nur noch 1/3 bezahlen muss. Bisher zahlten Autofahrer in solchen Fällen 2/3 der Kosten. Also ein echter Fortschritt. Und mal ganz ehrlich, wer ohne in beide Richtungen zu schauen aus der Garage fährt, ist auch nicht völlig schuldlos. Für mich geht das Urteil somit in Ordnung.
vom 31.10.2007, 10.55
Witziger Weise stand in unserer Zeitung der Artikel bei gleichem sachlichen Inhalt mit genau gegenteiliger Aussage. Dort emfand man es nicht als Frechheit, dass der Autofahrer 1/3 zahlen muss, sondern sah es als große Revolution in der Rechtsprechung, dass er nur noch 1/3 bezahlen muss. Bisher zahlten Autofahrer in solchen Fällen 2/3 der Kosten. Also ein echter Fortschritt. Und mal ganz ehrlich, wer ohne in beide Richtungen zu schauen aus der Garage fährt, ist auch nicht völlig schuldlos. Für mich geht das Urteil somit in Ordnung.
vom 31.10.2007, 10.55
10.
von Karin v.N.
Gise, Du hast Recht! Ich werde auch mehr Fahrrad fahren müssen....
vom 31.10.2007, 09.33
Gise, Du hast Recht! Ich werde auch mehr Fahrrad fahren müssen....
vom 31.10.2007, 09.33
9.
von Flourish
Hallo Engelbert,
laaang ist es her, dass ich dich mal gelese habe. Werd mich gleich mal bisschen umsehen. Was macht das ADD?
Liebe Gruesse, Sonja aus Bottrop
vom 31.10.2007, 09.19
Antwort von Engelbert:
Ja ... ein Name der ersten Stunde oder so ;)) ... welcome back :)) ... und das ADD ? Das lebt ...
Hallo Engelbert,
laaang ist es her, dass ich dich mal gelese habe. Werd mich gleich mal bisschen umsehen. Was macht das ADD?
Liebe Gruesse, Sonja aus Bottrop
vom 31.10.2007, 09.19
Ja ... ein Name der ersten Stunde oder so ;)) ... welcome back :)) ... und das ADD ? Das lebt ...
8.
von MartinaK
Mir ist vor ca. 13 Jahren ähnliches passiert, nur dass es in der Mittagspause geschah, aber es war auch eine Radfahrerin entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehsteig.... Moral von der Geschicht: selbst wenn Dir in der Einbahnstraße ein UFO entgegen kommt und Du rammst es, trifft Dich als Autofahrer Mitschuld - die hast Du grundsätzlich schon wenn Du den Motor anläßt!
vom 31.10.2007, 07.34
Mir ist vor ca. 13 Jahren ähnliches passiert, nur dass es in der Mittagspause geschah, aber es war auch eine Radfahrerin entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehsteig.... Moral von der Geschicht: selbst wenn Dir in der Einbahnstraße ein UFO entgegen kommt und Du rammst es, trifft Dich als Autofahrer Mitschuld - die hast Du grundsätzlich schon wenn Du den Motor anläßt!
vom 31.10.2007, 07.34
7.
von leonilla
@kaeferchen
da heißt es doch immer,eltern haften für ihre kinder.wie kann es dann zu solch einem urteil kommen?
vom 31.10.2007, 07.07
@kaeferchen
da heißt es doch immer,eltern haften für ihre kinder.wie kann es dann zu solch einem urteil kommen?
vom 31.10.2007, 07.07
6.
von Andrea
Ich muss ein wenig schmunzeln. Natürlich klingt auf den 1. Blick jetzt alles verdammt ungerecht. Man liest den 1. Satz: Autofahrer haften grundsätzlich....und regt sich auf. Aber es steht klar im Urteil weiter unten: Die Radfahrerin haftet zu 2/3, denn die Autofahrerin haftet zu 1/3. Es ist halt klar in der StVO und im StVG und BGB geregelt. Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges: auch wenn der Geschädigte den Schaden nicht schuldhaft mitverursacht hat, kann die von seinem Kraftfahrzeug ausgehende Betriebsgefahr zu einer Minderung des Schadens führen.....es geht darin auch noch weiter.
Ja, die Radfahrerin hat da falsch gehandelt: Gehweg (wobei man ja auf manchen Gehwegen fahren darf - ist hier leider nicht ersichtlich und erkennbar), falsche Fahrtrichtung, dunkel. Aber der Autofahrer hat was zu beachten wenn er irgendwo rausfährt?? Insbesondere Ein- und Ausfahrt?? Wohl sich zu vergewissern, dass er keinen anderen Menschen bzw. Verkehrsteilnehmer verletzt. Sicher war da ein Warnblinklicht, aber ist das ein Grund für den Autofahrer einfach so aus der Einfahrt herauszufahren? Nein, trotzdem hat er sich zu vergewissern, dass er unbesorgt da rausfahren kann.
Ich arbeite im übrigen jeden Tag mit solchen Sachen. Das Urteil und ganz andere Sachen sind mir wohlbekannt.
Wie gesagt, die Radfahrerin ist NICHT schuldfrei ausgegangen!!! Sie trägt 2/3 des gesamten Schadens.
vom 31.10.2007, 06.57
Ich muss ein wenig schmunzeln. Natürlich klingt auf den 1. Blick jetzt alles verdammt ungerecht. Man liest den 1. Satz: Autofahrer haften grundsätzlich....und regt sich auf. Aber es steht klar im Urteil weiter unten: Die Radfahrerin haftet zu 2/3, denn die Autofahrerin haftet zu 1/3. Es ist halt klar in der StVO und im StVG und BGB geregelt. Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges: auch wenn der Geschädigte den Schaden nicht schuldhaft mitverursacht hat, kann die von seinem Kraftfahrzeug ausgehende Betriebsgefahr zu einer Minderung des Schadens führen.....es geht darin auch noch weiter.
Ja, die Radfahrerin hat da falsch gehandelt: Gehweg (wobei man ja auf manchen Gehwegen fahren darf - ist hier leider nicht ersichtlich und erkennbar), falsche Fahrtrichtung, dunkel. Aber der Autofahrer hat was zu beachten wenn er irgendwo rausfährt?? Insbesondere Ein- und Ausfahrt?? Wohl sich zu vergewissern, dass er keinen anderen Menschen bzw. Verkehrsteilnehmer verletzt. Sicher war da ein Warnblinklicht, aber ist das ein Grund für den Autofahrer einfach so aus der Einfahrt herauszufahren? Nein, trotzdem hat er sich zu vergewissern, dass er unbesorgt da rausfahren kann.
Ich arbeite im übrigen jeden Tag mit solchen Sachen. Das Urteil und ganz andere Sachen sind mir wohlbekannt.
Wie gesagt, die Radfahrerin ist NICHT schuldfrei ausgegangen!!! Sie trägt 2/3 des gesamten Schadens.
vom 31.10.2007, 06.57
5.
von caro_
Unterliegt die Justiz noch irgendeiner Logik, bzw einem Gerechtigkeitsgefühl? Müssen Regeln nicht auch Ausnahmen haben? Kann es Bestimmungen für jede Eventualität geben?
Wie war das? "Je mehr Verbote, umso ärmer das Volk." (Laotse)
Je mehr Gesetze, umso ärmer das Volk? Arm = kein Gerechtigkeitssinn? Keine Freiheit, nach dem Gewissen zu urteilen? Ein Dschungel, in dem keiner mehr den "richtigen" Weg kennt?
Nicht, dass es nicht stimme, dass von Autos eine gewisse Betriebsgefahr ausgeht, die Verallgemeinerung ist das gefährliche...
Nachdenkliche Grüße,
caro_
vom 31.10.2007, 00.58
Unterliegt die Justiz noch irgendeiner Logik, bzw einem Gerechtigkeitsgefühl? Müssen Regeln nicht auch Ausnahmen haben? Kann es Bestimmungen für jede Eventualität geben?
Wie war das? "Je mehr Verbote, umso ärmer das Volk." (Laotse)
Je mehr Gesetze, umso ärmer das Volk? Arm = kein Gerechtigkeitssinn? Keine Freiheit, nach dem Gewissen zu urteilen? Ein Dschungel, in dem keiner mehr den "richtigen" Weg kennt?
Nicht, dass es nicht stimme, dass von Autos eine gewisse Betriebsgefahr ausgeht, die Verallgemeinerung ist das gefährliche...
Nachdenkliche Grüße,
caro_
vom 31.10.2007, 00.58
4.
von Gise
Also wenn ich etwas beschädige, muß ich ein Fahrrad bei mir haben, dann gehe ich schuldfrei aus - und bekomme u.U. auch noch Schmetzensgeld!?
Ich brauch ein Fahrrad!
vom 30.10.2007, 22.11
Also wenn ich etwas beschädige, muß ich ein Fahrrad bei mir haben, dann gehe ich schuldfrei aus - und bekomme u.U. auch noch Schmetzensgeld!?
Ich brauch ein Fahrrad!
vom 30.10.2007, 22.11
3.
von susi
... ich fasse es nicht...
:-(((
vom 30.10.2007, 21.12
... ich fasse es nicht...
:-(((
vom 30.10.2007, 21.12
2.
von Ruthie
Ob das alles vielleicht ziemlich ungerecht ist? Müssen Radler sich denn nach gar nix richten??
vom 30.10.2007, 20.37
Ob das alles vielleicht ziemlich ungerecht ist? Müssen Radler sich denn nach gar nix richten??
vom 30.10.2007, 20.37
1.
von kaeferchen
das ist wohl so. mein nachbar hatte ähnlichen ärger. er stand !! auf einer straße als ihm ein kind mit dem fahrrad ins auto fuhr. die versicherung hat die zahlung des schadens abgelehnt, da kinder nicht schuldfähig sind. er ging leer aus, auch wenn er gar nicht fuhr..
vom 30.10.2007, 20.05
das ist wohl so. mein nachbar hatte ähnlichen ärger. er stand !! auf einer straße als ihm ein kind mit dem fahrrad ins auto fuhr. die versicherung hat die zahlung des schadens abgelehnt, da kinder nicht schuldfähig sind. er ging leer aus, auch wenn er gar nicht fuhr..
vom 30.10.2007, 20.05
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Letzte Kommentare:
hier liest man sehr interessante thesen. ich bin ja rad- und autofahrer. aber so, habe ich das noch nie gesehen. im fall des falles also erst mal informieren, und nicht gleich schuld anerkennen. besser es passiert erst gar nichts. ich glaube, da nützt es auch nichts vor dem herausfahren aus der garage nach links und rechts zu schaun. so ein radfahrer in der dunkelheit kommt ja schneller angefahren als ein fußgänger aus der dunkelheit auftaucht. und wo eben noch nichts war, da kracht es dann wohl. aber als radfahrer muss ich doch genauso gefasst sein, dass aus einer einfahrt ein auto rausfährt und wenn ich schon ohne licht fahre, gleich zweimal. recht haben und recht bekommen ist zweierlei.
vom 01.11.2007, 11.55