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genau jetzt ...

... ist der richtige Zeitpunkt für alle, die irgendwann mal eine Patientenverfügung unterschreiben wollten, das jetzt zu tun ... sonst kann es sein, dass man jahrelang irgendwo liegt, nicht am Leben teilnehmen kann, aber gefüttert wird und das noch jahrelang.

Engelbert 19.02.2020, 21.37

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Kommentare zu diesem Beitrag

23. von owl

@Kathi

Obacht: Patientenverfügung und Organspendeausweis können kollidieren - in der PV regel ich, dass und wie ich sterben darf, bei der Organspende wird der Spender künstlich am Leben gehalten, bis die Organe entnommen worden sind.
Daher muss in der PV angekreuzt werden, wenn man einen Spenderausweis hat, was vorrangig greifen soll!

@ixi

Guter Hinweis: Vermögen und Immobilien müssen auf jeden Fall über einen Notar (testamentarisch) geregelt werden. Die VV ist davon aber unberührt, diese kann definitiv ohne einen Anwalt/Notar gemacht werden!

vom 21.02.2020, 12.06
22. von Kathi

Vielen lieben Dank für den „Reminder“, lieber Engelbert! Unterlagen sind schon ausgedruckt und auch der Organspendeausweis ist aktualisiert.

vom 21.02.2020, 09.15
21. von lieschen

ich habe schon seit Jahrzehnten eine, meine Kinder auch, meine Mutter hatte auch eine, als sie mit Herzinfarkt, und Gehirnbluten so da lag, mußte/durfte ich selber die Maschinen abstellen, alleine mit ihr auf intensiv, das war ihr Wunsch den ich ihr erfüllen konnte, ein gutes Gefühl

vom 20.02.2020, 20.51
20. von Engelbert

@ Ixi: ich kopiere Deinen Kommentar von dort mal hier rein:

Vorige Woche war ich zu einem Volkshochschul- Vortrag eines Rechtsanwaltes und Notars. Es ging um die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Dazu wollte ich folgenden Hinweis an Euch weitergeben und schreibe es jetzt so wie ich es verstanden habe: natürlich gibt es hier in Seelenfarben keine Rechtsberatung - für die Richtigkeit müsst ihr einen Rechtsanwalt/Notar befragen

Als Ehepaar mit Grund und Boden-Besitz und/oder Immobilienbesitz:

Vorsorgevollmacht in dem Fall beim Notar machen (Wichtig)

Und eine Patientenverfügung (diese dann umzusetzen - dafür ist der Vorsorgebevollmächtigte dann zuständig)

.... ohne notarielle Vorsorgevollmacht bei Besitz von Haus und Grund bei Ehepaaren *kann es passieren* dass ein Betreuer eingesetzt wird.

Das gleiche gilt genauso bei einer Einzelperson mit Haus und Grundbesitz.

Es geht immer um die Situation die eintritt, wenn einer der Partner nicht mehr handlungsfähig ist.

Ich habe das wegen Ehepaaren mit Grund und Hausbesitz geschrieben weil ohne eine Vorsorgevollmacht niemals ein Ehepartner für den anderen irgendetwas entscheiden darf.

Was ich auch ganz wichtig fand bei den Ausführungen des Referenten für unsere Kinder dürfen wir entscheiden und Sorgen bis sie 18 werden von dem Moment an sollte jeder Mensch eine Vorsorgevollmacht unterschreiben und eine Patientenverfügung. Angehörige auch Eltern dürfen keine Entscheidungen treffen für ihre Kinder die volljährig sind.

vom 20.02.2020, 15.06
19. von ixi

@owl und alle

Unter Tipps habe ich gerade vorgestern geschrieben was ich in der vergangenen Woche bei einem Vortrag eines Notars in der Volkshochschule zu diesem Thema gehört habe nur punktuell habe ich das mitgeteilt da steht auch das ein oder andere dabei was OWL hier mitteilt.

vom 20.02.2020, 13.55
18. von Katrin

Dem kann ich nur zustimmen!
Wir haben das als Ehepaar hinter uns gebracht, genau letztes Jahr an Karfreitag!
Und meinem Vater bin ich heute noch dankbar, dass er immer daruf bestanden hat, er ist vor zwei Jahren verstorben und ich habe seine PV wirklich dringend gebraucht1 Danke Vati!!

vom 20.02.2020, 12.52
17. von Waltraud

Ich bin auch schon ganz lange am Reden, daß ich eine brauche. Jetzt endlich haben wir einen Termin gefunden, an dem auch meine Kinder Zeit haben. Ich möchte gerne, daß sie die zusammen mit mir ausfüllen. Ich habe schon Vordrucke hier zu Hause. Aber jetzt habe ich mir vorgestern beim Justizministerium noch mal Vordrucke bestellt. Gibt es kostenlos.
Hier klicken

vom 20.02.2020, 10.52
16. von owl

zu Beitrag 4. Althea

Nur weil jemand verheiratet ist, darf ihm ohne Vollmacht in Deutschland kein Arzt Auskunft geben, auch z.B. keinen Eltern eines volljährigen Kindes und das ist auch gut so. In der heutigen Zeit gibt es so viele zerrüttete Ehen und kaputte Familien, da wäre es ja fatal, wenn eine verwandtschaftliche Verbindung ausreichen würde, damit jemand Auskunft erhält.
Daher ist gerade eine VV sooo wichtig bei allen Menschen, die volljährig sind. Verunfallt z.B. ein "Kind" an seinem 18. Geburtstag, kann niemand seine "Geschäfte" regeln und über sein Leben entscheiden!
Ab Volljöhrigkeit ist jeder ausschließlich für sich selber verantwortlich, es sei denn, man hat etwas anderes verfügt.

Eine Vollmacht für jemanden zu übernehmen ist eine riesen Verantwortung, mit der Patientenverfügung gebe ich meinem Bevollmächtigten ein Köfferchen mit meinen Wünschen an die Hand. Im Falles des Falle muss dieser dann "nur noch" meinen Willen umsetzen, was schon schwierig genug ist und er muss nicht auch noch überlegen, was ich gerne gewollt hätte - dies noch als Ergänzung zu meinem vorherigen Post. PV braucht übrigens der Patient im Original, die VV im Original benötigt der Bevollmächtigte mit dem anderen Dokument jeweils in Kopie!
Diese Vollmachten sind übrigens Generalvollmachten, die ab Ausstellung gelten. Sollten sich Lebensverhältnisse ändern tut man gut daran ausgeteilte Vollmachten zurückzufordern und zu vernichten, sonst kann, wer einem Böses will, dieses mit der Vollmacht super gut umsetzen!

vom 20.02.2020, 10.17
15. von owl

Hospizvereine sind gute Ansprechpartner für Beratungen zu dem Thema, da kann so viel falsch gemacht werden, dass ich jedem nur empfehle, dieses nicht alleine auszufüllen. Es hat sich in den letzten Jahren übrigens sehr viel geändert, so dass PV, die älteren Datums sind, auf jeden Fall neu gemacht werden sollten! Fast noch wichtiger als die PV ist eine Vorsorgevollmacht, denn nur mit dieser hat man jemanden, der für einen spricht, wenn man selber nicht mehr in der Lage ist! Mit dem Bevollmächtigten sollte man ganz ausführlich seinen Willen besprechen. Eine PV gilt nur für die dort angegebenen Situationen, wenn man sich z.B. schon im Sterbeprozess befindet und dieser unabwendbar ist!
Ist man allerdings "einfach nur" alt und möchte einfach nicht mehr essen, weil man merkt, dass das Leben zuende geht, greift eine PV nicht, dann braucht man einen Bevollmächtigten, der für einen sorgt. Dann muss es aber auch klar sein, dass am Ende des Lebens z.B. Essen u. Trinken nicht mehr so wichtig ist und es muss klar sein, wenn man in einer schwierigen Situation dann den Notarzt ruft, dann muss der Leben retten und erhalten, der wird nie nach einer PV fragen, das ist nicht sein Auftrag.
PV und Vorsorgevollmacht gehören zusammen. Banken erkennen diese Vollmacht nicht an, da bedarf es einer Bankvollmacht. Rechtsanwalt und Notar bedarf es nicht, die verdienen nur richtig viel
Geld damit, auch müssen diese Dokumente nicht in einem Register hinterlegt werden, das kostet auch nur Geld und im Notfall kommt niemand schnell da dran. Eine Betreuungsverfügung benötigt man in der Regel nicht, die würde greifen, wenn der Bevollmächtigte sich z.B. mit dem Arzt nicht einig wird. Wer in dem Fall entscheiden soll, kann auch schon in der VV bestimmt werden!
Für den Umgang mit Sterben und Tod, den wir ja inzwischen sehr verlernt haben, da der Tod nicht mehr zum Leben gehört, weil es kaum noch Mehrgenerationenfamilien gibt, die zusammen wohnen, kann ich euch sehr die "Letzte Hilfe" empfehlen. Das sind Kurse für jedermann, die es seit einiger Zeit äquivalent zu den "Erste Hilfe" Kursen gibt.

Wer sich jetzt fragt, warum ich das alles so schreibe, ich bin Sekretärin im Hospizverein und das Thema ist unser Alltag. Beratungen zu PV und VV gehört zu unserem Aufgabengebiet, für dieser erheben wir übrigens keine Gebühren!


vom 20.02.2020, 10.07
14. von Lisalea

Wir haben schon sehr lange Jahre diese Formulare ausgefüllt. Auch meine Mutter hatte diese. Dadurch konnten wir sie nach dem 3. Schlaganfall ohne Anschluss an Maschinen loslassen. Es ist schwer gewesen.

vom 20.02.2020, 10.04
13. von Carina

"Genau jetzt", gut getroffen, denn ich weiss so sehr darum und habe erst einen Teil gemacht. Es geschieht so rasch, in diese Situation zu kommen. Im Alter rechnet Mensch mehr damit, doch es ist wichtig für jede Altersstufe. Wer beschäftigt sich jedoch gerne mit seiner Vergänglichkeit. Da bin ich keine Ausnahme.

vom 20.02.2020, 09.07
12. von Gitti

Ich hatte meine Patientenverfügung vor 10 Jahren gemacht, nachdem ich nach einer Katheteruntersuchung des Herzens sofort in die Charité gebracht wurde und am gleichen Tag noch operiert wurde. Auch für meinen Mann haben wir gleich eine Verfügung gemacht und anschließend beide Verfügungen mit der Familie abgesprochen.

vom 20.02.2020, 09.02
11. von Leonie, 1949

Ich weiß wie wichtig das ist und bekomme es nicht geregelt ...

vom 20.02.2020, 08.44
10. von SilkeP

Ich habe in einem Krankenhaus gearbeitet - als Sekretärin. Vor vielen Jahren hatten wir mal auf der Intensiv-Station einen Patienten, der war an alle möglichen Geräte angeschlossen: Dialyse, Herz-Lungen-Maschine... Ich bin dann abends heim und habe mir sofort eine Patientenverfügung aus dem Internet runtergeladen. Und zu jedem Jahresbeginn unterschreibe ich neu, dass sich meine Einstellung zu dem Geschriebenen nicht geändert hat.

vom 20.02.2020, 08.40
9. von philomena

Ich/ wir haben seit 9 Jahren ein notarielles Testament (hinterlegt), jeweils eine notarielle Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Das kostet Geld, erspart aber den Erben den Erbschein und ist nicht anfechtbar.

vom 20.02.2020, 08.25
8. von Hanna

@rosiE,die Formulare bekommst du bei deinem Hausarzt und bei der Krankenkasse,

vom 20.02.2020, 08.25
7. von rosiE

frage: wo bekomme ich diese papiere, drucker habe ich nicht

vom 20.02.2020, 07.51
6. von Defne

Heute habe ich einen Termin um für meine Nachbarin ihre Unterlagen zu aktualisieren. Leider ist sie spät dran mit 85 weil sie auch schon sehr gebrechlich ist und neulich gefallen ist mit Folgen.
Meine Dokumente habe ich Ende 2019 aktualisiert. Mit neuer Unterschrift versehen muß nicht sein aber es ändert sich ständig was und so habe ich mir selbst ein Dokument geschrieben das ich immer wieder überarbeite (auf Rat einer Rechtsanwältin). In den alten Vordrucken fehlt z.B. die Rubrik mit den Antibiotika, für mich ganz wichtig weil ich nicht so lange mit Schmerzen am Leben bleiben will.

vom 20.02.2020, 05.35
5. von Lina

Ich habe zwar schon vor einer Zeit, alles für mein Begräbnis bei der Bestattung hinterlegt... und für meinen Sohn und meinen Schatz kopiert... aber an eine Patientenverfügung hatte ich noch nicht gedacht.

vom 20.02.2020, 00.57
4. von Althea

Auch ich bitte euch: kümmert euch rechtzeitig um eure Dokumente. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und beim Geldinstitut eine Generalvollmacht über den Tod hinaus.

Bei unseren Eltern waren diese Dokumente wichtig. Und als mein Mann jetzt kurz nacheinander Herzinfarkt und Schlaganfall hatte, wurde ich als Erstes nach einer Vorsorgevollmacht und dann erst nach der Patientenverfügung von den Ärzten auf der Intensivstation gefragt. Und gefragt ist immer ein Original. Das sollte alle 2 Jahre mit aktuellem Datum und einer Unterschrift versehen werden.

Selbst bei unserer Hausärztin würden wir nach einer Vorsorgevollmacht gefragt. Mir wurde keine Auskunft zu seinen Laborwerten gegeben. Und das als Ehefrau. Den neuen Datenschutzbestimmungen muss da Rechnung getragen werden.

vom 20.02.2020, 00.22
3. von Hanna

Das ist so wichtig!Im Freundeskreis haben wir es schon erlebt,welche Probleme es geben kann,wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist! Wir haben schon seit Jahren eine bei unseren Unterlagen und unsere Kinder wissen auch Bescheid!Meine Mutter hatte auch eine und sie uns viele entscheidende Dinge erleichtert!

vom 19.02.2020, 22.54
2. von MartinaK

Das schiebe ich schon viel zu lange vor mir her...


vom 19.02.2020, 22.38
1. von ErikaX

Du hast ja so recht. Ich habe seit ca. 2 Wochen ausgefüllt eine auf meinem Schreibtisch liegen. Muss sie nur noch kopieren und dann unterschreiben für meine beiden Kinder.

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