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keine geschenke mehr

Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass die Apotheken keine kleinen Geschenke mehr austeilen dürfen. Gibts/gabs in eurer Apotheke so was ?

Engelbert 30.06.2019, 13.22

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Kommentare zu diesem Beitrag

43. von Eva Maria

Zu 32) Lieber Engelbert, Sabine hat recht. Das höchste deutsche Gericht ist das Bundesverfassungsgericht. Der BGH ist das oberste Gericht für das Privatrecht. Dann gibt es (gleichberechtigt daneben) als oberste Gerichte:Bundessozialgericht (BSG) in Kassel,Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt,Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig,Bundesfinanzhof (BFH) in München.Art. 95 Grundgesetz (Schlaumeiermodus aus)

vom 02.07.2019, 00.42
42. von Althea

Neben der guten Beratung in unserer Stammapotheke werden auch die Zuzahlungen für mich gesammelt und zum Jahresende ausgedruckt. Wenn ich das möchte. Als Stammkunde habe ich dafür eine Apothekenbonuskarte. Wenn ich diese vorlege erhalte ich bei freiverkäuflichen Artikeln 3 % Rabatt. Für jedes Rezept gibt es einen Apothekentaler. Sollte mal mein Medikament nicht vorrätig sein, wird es für mich bestellt. Na klar. Hole ich es aber selbst ab und lasse es mir nicht durch den Boten liefern, gibt es auch hier Taler.
Mir ist durchaus bewusst, dass mit diesem Talersystem eine Kundenbindung aufgebaut wird. Aber das ist für mich ok. Halt ein geben und nehmen. Die Taler kann ich dann für Prämien einlösen. Und das sind hochwertige. Meine letzte Prämie: ein Eierkocher für 1 Ei von WMF. Hab ich mir aus dem Prämienheft das immer ein halbes Jahr gültig ist selbst ausgesucht. Sagt mir da nicht zu, sammel ich einfach weiter. Ist ja kein Zwang.

vom 01.07.2019, 17.35
41. von Chispeante

Also wenn ich den in Beitrag Nr. 11 verlinkten Artikel richtig verstehe, gilt das Urteil eh erstmal nur solange, bis es wegen Preisdumping durch EU-Versandapotheken sowieso keine flächendeckend Apotheken mehr gibt und dann wird das Thema neu evaluier.

vom 01.07.2019, 13.16
40. von Gisa

@ Malu, Nr.36
Apotheken sind eben keine reinen Handelsgeschäfte, oder mit Werkstätten gleichzusetzen....

" In der Ausübung seiner Tätigkeit ist der Apotheker als Heilberufler auch dem Allgemeinwohl verpflichtet, d. h. die Tätigkeit soll nicht nur nach kaufmännischen Gesichtspunkten erfolgen."

"Einerseits sind Apotheken strengstens reguliert, um höchstmöglichen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Andererseits besteht in Deutschland Niederlassungsfreiheit. Die Apotheken stehen dabei im Qualitätswettbewerb miteinander. Falsch verstandener Preiswettbewerb kann allerdings nicht nur unfair und gesetzeswidrig sein, sondern auch das Gesundheitsschutzziel gefährden."



vom 01.07.2019, 12.33
39. von Lieserl

Bisher gabs immer mindestens ein Packerl Papiertaschentücher. Manchmal Zahnpflegekaugummi, oder Mini-Proben. Weihnachten immer Handcreme oder Kerzerl. Und zu besonderen Anlässen ein paar mal ein Mini-Tascherl: Weihnachten mal ein Rotes, zum Jubiläum ein blaues, und zur WM in Deutschland eins in Schwarz-Rot-Gold. Ich hab die alle noch.
Schade, dass sich der BGH mit solchen Dingen auseinandersetzen muss. Arme Bürokratie.


vom 01.07.2019, 09.22
38. von Monika aus Köln

Ja immer. Ostern Kerze, Weihnachten Teelicht, bei Rezepten immer Tempo oder Hustenbonbons etc.
Haben die am Bundesgerichtshof keine anderen Probleme? So ein Schwachsinn.

vom 01.07.2019, 09.11
37. von Lina

Wenn ich etwas medizinisches brauche kaufe ich es immer in der Apotheke... hab aber noch nie ein Geschenk bekommen.

vom 01.07.2019, 01.01
36. von MaLu

@ 34. von geli
Natürlich kaufe ich die Medikamente, ich kenne keine Apotheke, die mir diese kostenlos zur Verfügung stellt. Ich zahle jeden Monat meine Versicherungsbeiträge. Wenn ich meine Autoversicherung in Anspruch nehme, und meine Autowerkstatt das Geld von der Versicherung bekommt, bin ich im Autohaus auch Kunde.


vom 30.06.2019, 21.20
35. von MaLu

@ 22. von geli:
Kleinkariert?
Mit meinem Rezept KAUFE ich meine Medizin. Bei Kassenpatienten ist das Rezept das Gleiche wie ein Barscheck und die Krankenkasse löst ihn ein. Beim Privatrezept bekommt die Apotheke das Geld gleich von mir. Ich darf mir nicht nur die Medizin in der Apotheke abholen, es ist mein gutes Recht.
Ich bin in der Apotheke genau so Kundin wie in jedem anderen Geschäft auch.


vom 30.06.2019, 20.53
34. von geli

bevor ich mich aus dieser Diskussion verabschiede:

@engelbert: meine letzte anmerkung aus kommentar 22 war nicht angebracht. die veraergerung ueber manche ignoranz hat die pferde durchgehen lassen.

nichtsdestotrotz stimmt auch die formulierung "so eine art kauf" nicht. die medikamente werden von der krankenkasse (!) bezahlt. was heisst: auch für ein medikament, das z.b. 1.000 eur kostet (weil die pharmaunternehmen sich letztendlich auch die forschungs-, entwicklungs-, erprobungskosten erstatten lassen muessen!), entrichtest du "nur" die rezeptgebuehr. hast du schon mal versucht, dir ein rezeptpflichtiges medikament bei der apotheke ohne verordnung zu "kaufen"? falls ja und du hast es bekommen, hast sowohl du wie auch die apotheke gegen recht und gesetz verstossen.

und bevor wir uns falsch verstehen: ich bin absolut kein freund der pharmaindustrie, dass sie aber ihre kosten decken muessen, daran zweifelt wohl keiner. zumal diese, bis es zu einer zulassung eines medikamentes kommt, gerade hier in deutschland enorm hoch sind. ich will jetzt nicht darueber diskutieren, ob das ge-"recht"-fertigt ist oder nicht...

und auch noch: eine ueberschrift, wie du sie zu diesem posting verfasst hast (und auch noch in einem deiner kommentare verteidigst), geht mir ueber die hutschnur. einen oder mehrere artikel im internet lesen und sie dann unvollstaendig zitieren, das gehoert zu diesem unleidigen "fake journalismus", ueber den letzterzeit so oft berichtet wird und den ich eher in einem boulevardblatt der uebelsten sorte erwarte als hier...

@friedrich: danke fuer deinen kommentar 23. es stimmt, wir sind alle nur menschen und menschen unterlaufen fehler. gerade dazu ist ja der bgh da: die maengel in diesem dschungel an gesetzen und verordnungen aufzudecken und die politiker dazu zu bewegen, sie transparenter und gerechter zu formulieren. so lange es aber einen gesetzestext gibt, wird dieser vom bgh ausgelegt und danach geurteilt. und, wie in diesem expliziten fall: mit den beduerfnissen von patienten duerfen keine anderen profite gemacht werden. da gibt es fuer mich – und bestimmt auch fuer alle anderen, die sich das mal genau ueberlegen – keine ausnahmen zu gestatten.

@ursi: genau umgekehrt. wenn man privat etwas kauft, so wie man es in einem super- oder drogeriemarkt auch macht, duerfen werbegeschenke verteilt werden, so wie die anderen maerkte es ja auch machen. nur dann, wenn du als kassenpatient ein fuer deine gesundheit verordnetes medikament abholst, duerfen die apotheken keine werbegeschenke abgeben.

@christie: der bgh ist dazu da, die gesetze auszulegen und fuer rechtssicherheit zu sorgen. fuer ihn gibt es nichts wichtigeres, und wir sollten froh sein, dass es eine solche instanz in unserem rechtsstaat gibt.


vom 30.06.2019, 20.30
33. von Ursi

Oh, es ist genau anders herum. Bei Rezepten darf nichts mehr gegeben werden.

Mensch, mit was für`m Pipifax sich Gerichte beschäftigen müssen. Bekloppt!

vom 30.06.2019, 20.18
32. von Engelbert

@ Sabine: das stimmt nicht, der Bundesgerichtshof ist das oberste Gericht.

vom 30.06.2019, 20.13
31. von Ursi

Ja, ich habe erst vorgestern wieder ein Päckchen Taschentücher bekommen.
2 Rezepte für 4 verschiedene Medikamente gingen über den Tresen.

Wenn ich das richtig verstanden hatte, dann dürfen die Apotheken nur nichts rausgeben, wenn man privat was kauft (???).

vom 30.06.2019, 19.48
30. von sabine

Kann es sein , daß manche gar nicht wissen, daß Deutschland 6 oberste Gerichtshöfe mit verschiedenen Aufgabengebieten hat? Der BGH ist also nicht der oberste. Und was sind wichtigere Themen eigentlich. Vielleicht sind dafür ja andere Gerichtshöfe zuständig.

vom 30.06.2019, 19.17
29. von christie

es gab hin und wieder eine Kleinigkeit. Was der Bundesgerichtshof mit so einem lächerlichen Verbot bezweckt. Da gäbe es doch bestimmt wichtigeres.

vom 30.06.2019, 19.03
28. von Friedrich

@sabine

Alles gut. Niemand ist vollkommen. ;-)

vom 30.06.2019, 19.00
27. von Friedrich

Hmmmm... Aus meiner Ausbildung zum Bankfachwirt (IHK) von 1988 bis 1990 habe ich u. a. noch dieses in Erinnerung:

Wenn ein Mensch tot ist, fällt er unter das Sachenrecht.

Versuche das mal seinen Hinterbliebenen, die jetzt einen großen Trauerschmerz verspüren, zu erklären.

Ich hoffe, dass dies ein bissel hilft zu verstehen, warum sich hier die Geister scheiden.

Es geht eben nicht ums Gefühl, sondern ausschließlich um die Sachlichkeit bei Gesetzen und Urteilen.

vom 30.06.2019, 18.56
26. von philomena

Ich finde unser "höchstes" Gericht mit solchen Spitzfindigkeiten von Wesentlichem abhalten einfach nur schräg.

@ geli
Mir sind viele Gänge der Bürokratie bekannt, die Schlange frisst sich selber auf. Wenn es dein Rechtsempfinden bestärkt, freu dich. Mich nervt sowas.


vom 30.06.2019, 18.47
25. von sabine

@geli
Danke für deine Ausdauer uns die Sachlage erklären zu wollen. Ich verstehe eigentlich gar nicht was es hier so groß zu diskutieren gibt, spüre nur, daß mir so sachte det Hut hoch geht

vom 30.06.2019, 18.46
24. von Engelbert

@ geli: ich werte deine Ansicht nicht, ich nenne dich weder klein- noch großkariert und ich wünsche mir auch für mich und die anderen Kommentierenden diese Toleranz. Wir dürfen durchaus eine von dir abweichende Meinung zu haben ohne kleinkariert genannt zu werden.

Da ich für Medikamente bezahlen muss, ist das schon eine Art Kauf.

vom 30.06.2019, 18.21
23. von Friedrich

Fakt 1: Menschen sind unvollkommen und machen daher Fehler bzw. sind beeinflussbar.

Fakt 2: Gesetze werden von Menschen gemacht.

Fakt 3: Deshalb sind sie unvollkommen und motivieren Menschen (Einzelpersonen, Firmen, Interessenvertreter etc.) Lücken zu finden, um im Falle einer Klage das Urteil zu ihrem persönlichen Vorteil ausfallen zu lassen.

Fakt 4: Vor Gericht wird ausschließlich Recht gesprochen, jedoch keine Gerechtigkeit vollzogen.

Fakt 5: Wer gegen geltendes Recht verstößt wird verurteilt, sofern vorher Klage erhoben wurde.

Fakt 6: Gegen Urteile wird in viel zu vielen Fällen Widerspruch erhoben, statt sie anzunehmen. Deshalb erklimmen manche den Berg bis zum BGH bzw. EuGH.

Für mich gehört in jedes Gesetz, jede Verordnung usw. eine Präambel, z. B. Es geht um xyz. Erreicht werden soll zyx.

Aber immer auch, dass derjenige, der natürlich vorhandene Lücken zu seinem persönlichen Vorteil einbringt, die gegenläufig zur Präambel stehen, in jedem Fall den Prozess verliert und mit einer Freiheitsstrafe rechnen darf. Denn dieser ist für mich kriminell. Er könnte ja einsehen, dass man nicht alle Eventualitäten in einem Gesetzestext aufführen kann.

Hiermit meine ich in erster Linie die Anwälte, denn kaum einer wird sich selber verteidigen wollen oder können. Also ganz klar gegen den Lobbyismus, der sich seit Jahren wie ein Krebsgeschwür ausbreitet. Beispiel: VW Dieselaffäre.

Was für mich absolut unverständlich ist:
Richter sind auch Menschen. Menschen, denen ich ebenso in die Wiege lege, dass sie den Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit kennen. Wie schaffen sie es, diese Ungerechtigkeit als „gegeben“ anzusehen?

Für mich ist folgendes das oberste Ziel jedes Gesetzes:
Es orientiert sich daran, dass die maximale Gerechtigkeit für alle erreicht wird.

Das schließt mit ein, dass es eine Grenze zwischen Einzelinteresse und Gemeininteresse gibt. Denn die Gesetze gibt es ja nur deshalb, um in einem Gemeinwesen für Ordnung zu sorgen.

Des Weiteren erwarte ich von Richtern, dass sie bei ihren Urteilen immer auch die Gerechtigkeit mit einfließen lassen müssen. Das bedeutet konkret, dass sie das Gesetz beanstanden und zur Verbesserung an die Gesetzgeber zurückgeben. Ihr Urteil ist somit nur vorläufig...

Klar: Hier habe ich einen Vorstellung, die ins Reich der Fantasie gehört. Aber für mich ist Gerechtigkeit sehr sehr wichtig.

Damit will ich meine Facette zum Thema beenden.



vom 30.06.2019, 18.06
22. von geli

sorry, engelbert, in einer apotheke "kauft" man keine rezeptpflichtige medikamente. die apotheken stellen die medikamente zur verfuegung, die aerzte verordnen sie und der patient darf sie gegen eine rezeptgebuehr dort abholen.

es ist auch nicht massgeblich, ob viele oder wenige von einem paeckchen papiertaschentuecher profitieren oder nicht. es geht ums prinzip: mit der verordnung von medikamenten duerfen keine nebengeschaefte gemacht werden. und das ist gut so!

entschuldigung, was ist das denn teilweise fuer eine kleinkarierte ansicht hier?


vom 30.06.2019, 17.52
21. von geli

nein, engelbert und alemayo, es geht nicht um konkurrenzneid. es geht um r-e-c-h-t.

die gruende, weshalb ein rechtsstreit angezettelt wird, sind absolut irrelevant. was fuer den einen als "konkurrenzneid" daherkommt, ist fuer den anderen moeglicherweise ueberlebenswichtig. und wenn letzterer sich in seinem wettbewerbsrecht verletzt sieht, hat er einen anspruch auf klaerung der rechtslage.

das steht jedem zu und sollte von allen respektiert werden.


vom 30.06.2019, 17.44
20. von Engelbert

Ich selbst kaufe in der Apotheke fast nur rezeptpflichtige Medikamente, alles andere via Internet oder DM ... das dürfte bei vielen anderen auch so sein, die nun nix mehr kriegen dürfen. Die Ausnahme "wenn Privatrezept oder andere Ware, dann ja" trifft für viele nicht zu.

vom 30.06.2019, 17.37
19. von Engelbert

Ja, Alemayo, es geht um Konkurrenzneid ... damit keine Apotheke durch ihre Geschenke mehr Kunden hat als die andere, die keine verteilt.

vom 30.06.2019, 17.35
18. von Alemayo

Wer hat denn einen Rechtsstreit angezettelt? Wem passen die kleinen Geschenke nicht? Konkurenzneid?
Müssen wir demnächst für die Hauslieferungen bezahlen?

vom 30.06.2019, 16.54
17. von Elisabeth

Wir bekamen mehrere Jahre einen schönen Kalender mit Bildern aus dem Ort. Inzwischen gibts nur noch Taschentücher.

vom 30.06.2019, 16.53
16. von Barbara

@14. geli:
Genauso ist es. Danke!

vom 30.06.2019, 16.44
15. von Fortuna

Danke @ Geli. Wollte mich auch dahingehend äußern.
Zur Apothekenumschau:
Früher nur für "gute Kunden", heute bekomme ich sie ständig angeboten (und lehne dankend ab) Ebenso die "Medizini - immer sehr beliebt wegen der Tierposter in der Mitte. Die gab es auch nur für ein ausgewähltes Klientel udn heute liegt sie gut sichtbar aus.


vom 30.06.2019, 16.37
14. von geli

"Die Aufgaben des Bundesgerichtshofs

Die Aufgabe des Bundesgerichtshofs besteht vor allem darin, die Rechtseinheit zu sichern, grundsätzliche Rechtsfragen zu klären und das Recht fortzubilden. Er überprüft Entscheidungen der Instanzgerichte – der Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte – grundsätzlich nur auf Rechtsfehler. Auch wenn die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs formal nur im Einzelfall bindend sind, folgen die Instanzgerichte faktisch fast ausnahmslos seiner Rechtsauffassung. Die weitreichende Wirkung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs beruht zudem darauf, dass sich – insbesondere im Bereich des Zivilrechts – die Rechtspraxis regelmäßig an ihnen orientiert. Auf eine „Entscheidung aus Karlsruhe‟ reagieren Banken und Versicherungen ebenso wie Vermieter oder Scheidungsanwälte."

so steht es auf der internetseite des bundesgerichtshofs. heisst, an ihn werden faelle verwiesen, die klaeger und beklagte, deren anwaelte und zustaendigen gerichte nicht klaeren konnten/wollten. es liegt also nicht an diesem gerichtshof, sondern an den vorinstanzen und deren beteiligte.

moeglicherweise ist jeder, der sich hier ueber den bundesgerichtshof mokiert, irgendwann froh, dass dieser ihm mal in bzw. zu einem grundsatzurteil (ver)hilft. so gering auch der anlass sein mag, denn im rechtswesen geht es nicht darum, wie (un)wichtig ein fall ist, sondern dass einem klaeger/beklagten zu recht verholfen wird.



vom 30.06.2019, 16.20
13. von philomena

Mir ist das völlig egal. Nur das sich der BG damit befasst nicht. Das ist wirklich Gerichtsbeschäftigung um Nichts. - Die Taschentücher aus der Apotheke brauche ich nicht, auch keine Handcreme oder Ähnliches. Ich schätze meine Stammapothheke wegen der kompetenten MitarbeiterInnen und dem guten Service. Wenn man richtig krank ist, werden alle Medikamente ins Haus gebracht. Das musste ich schon 3 Mal in Anspruch nehmen und bin sehr froh, dass es dieses Angebot gibt.

vom 30.06.2019, 16.11
12. von Inge

Wir gehen meist zu unserer Stammapotheke, wenn wir ein Rezept einlösen. Beigaben gibt es dort schon lange nicht mehr, aber im letzten Jahr ab der Adventszeit, quasi als Weihnachtsgabe, erhielten wir eine kleine Mischung Tee, ein kleines weihnachtliches Teelicht und einen wirklich hübschen Aquarell-Jahreskalender für 2019. Treuepunkte gab es dort nie. Was jedoch auffallend ist für mich, dass die Apotheken-Umschau nicht mehr ausliegt so wie früher. Ich muß jedesmal nachfragen und darum bitten. Anscheinend will man sich damit hausinterne Kosten einsparen, denn jede Apotheke muß doch wohl zur Finanzierung dieser Zeitschrift beitragen. Also legt man weniger Exemplare bereit und verteilt nur noch auf Nachfrage.
Dass der Bundesgerichtshof sich um diese Apothekeninternas kümmert, finde ich lachhaft. Große Bürokratie in kleinen Dingen....wie überall in Deutschland.

vom 30.06.2019, 15.41
11. von Friedrich

Da hat Geli vollkommen recht: Hier klicken

Bei mir ist es so, dass ich in den allermeisten Fällen mit dem Rezept eben keine anderen Produkte kaufen muss.

Ich schätze jedoch, dass es genügend genug andere Leute gibt, die noch etwas anderes einkaufen.

Soweit zur in der Praxis völlig sinnfreien Entscheidung des BHG. Aber so ist das Recht eben, das in mir zu vielen Situationen völlig in die Irre geht. Denn Gerechtigkeit sieht anders aus.

vom 30.06.2019, 15.19
10. von Gisela L.

Wir bekamen 1 Pck. Papier-Taschentücher.

vom 30.06.2019, 15.09
9. von Webschmetterling

Wie früher war es schon lange nicht mehr.
Mal einen Treuepunkt (0,15 Euro) oder 1 P.Tempo oder eine Tee- oder sonstige Probe.

vom 30.06.2019, 15.06
8. von Rose

Hat der Bundesgerichtshof nichts Anderes zu tun? Da verliert man ja so langsam jegliches Verständnis!

vom 30.06.2019, 15.05
7. von ixi

Für Käufe von Waren die nicht auf Krankenschein gehen bekomme ich für bestimmte Beträge Punkte und wenn ein Kärtchen mit Punkten voll ist dann kann ich das vergüten lassen das ist so, wie das frühere Rabattmarken System.
Viel wichtiger finde ich, dass ein Medikament, das gerade nicht lieferbar ist mir am gleichen Tag noch nach Hause gebracht wird

vom 30.06.2019, 14.49
6. von Christiane

die Geschenke dürfen nur bei rezeptpflichtigen Medikamenten nicht verteilt werden. bei allem andern darf die apotheke weiter kleinigkeiten ausgeben.


vom 30.06.2019, 14.19
5. von geli

das ist nicht korrekt.

"bei arznei auf rezept" sind geschenke tabu. wenn du nicht-rezeptpflichtige sachen in der apotheke kaufst, dürfen die kleinen beigaben weiterhin verteilt werden.


vom 30.06.2019, 14.04
4. von MOnika Sauerland

Ab und zu mal 1 Päckchen Tempotücher oder eine ganz einfache Handcreme.

vom 30.06.2019, 13.50
3. von gudi wi

es gab gelegentlich papiertaschentücher, pröbchen von cremes, kugelschreiber...
muss ich nicht haben - aber es gäbe wohl wirklich wesentlich wichtigeres zu entscheiden

vom 30.06.2019, 13.36
2. von Petra H.

Gibt es bei uns (noch).

vom 30.06.2019, 13.36
1. von Birgit W.

Gab es, ebenso wie Sammelpunkte für Umsatz. Schade, dass wirklich wichtige Entscheidungen auf der Strecke bleiben.

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