ALLes allTAEGLICH

Ausgewählter Beitrag

ortrud hat ihr haus verloren

Ich sehe gerade einen Bericht über eine Ortrud ... 82 Jahre alt ... pflegebedürftig ... wohnte bis jetzt (seit über 50 Jahren) im eigenen Haus ... das sie vor 14 Jahren nach dem Tod ihres Mannes ihrer Tochter geschenkt hatte ... vor zwei Jahren fiel die alte Dame hin und brach sich den Oberschenkelhals ... diese Gelegenheit nutzte ihre Tochter und verkaufte das Haus hinter dem Rücken der Mama ... der neue Besitzer hat nun auf Eigenbedarf geklagt ... die alte Dame wurde jetzt zwangsgeräumt und kommt ins Altenheim.

Engelbert 25.11.2020, 23.05

Kommentare hinzufügen











Kommentare zu diesem Beitrag

29. von Sywe

Leider kommt dies öfter vor, als bekannt ist.

vom 27.11.2020, 21.32
28. von MaLu

25. von Laura

Wenn man aus dem Haus auszieht, hat man das Wohnrecht verwirkt, aber nicht das Niesbrauchrecht. Denn wenn man das Niesbrauchrecht hat, muss man gar nicht in der Wohnung leben, das kann man auch so bekommen. Man kann dann die Wohnung vermieten und mit dem Geld z.B. den Aufenthalt im Altenheim mitfinanzieren.

vom 27.11.2020, 12.13
27. von Lina

Als ich meinen Sohn das Haus geschenkt habe... hat uns der Notar darauf aufmerksam gemacht "für mich ein Wohnrecht einzuschreiben".

vom 27.11.2020, 01.06
26. von sonja-s

Unfassbar, die Tochter soll doch ihres Lebens nicht mehr froh werden :((

vom 26.11.2020, 21.56
25. von Laura

So habe ich es schon oft gehoert ... und leider auch viel zu iel in unseren Familie, bei Freunden und Bekannten erlebt. Ich haette auch nie gedacht, dass sich meine Schwiegermutter nach dem Tod des Schwiefervaters so veraendert (eigentlich ihr wahres Gesicht zeigt).

Ich wuerde das Recht in meinem Haus tun und lassen zu koennen, was ich will, so gern ich meinen Sohn habe, nie ihm ganz in die Hand geben, auch nicht mit Niesbrauchrecht. Soooo hoch ist die Erbschaftssteuer, wenn man ein ganzes Haus danach hat, dann auch nicht. Das wird er dann schon vermschmerzen, meist reicht der Freibetrag sogar aus.

Es gibt auch Situationen, in denen nuetzt dir nicht mal das Niesbrauchrecht mehr was, denn es muss nachgewiesen werden, dass du mit annehmbarem finanziellen Aufwand wohnen kannst. In dem Moment, wo du pflegebeduerftig in dem Masse bist, dass du dich nicht mehr selber versorgen kannst, hast du das Recht verwirkt. Genau kriege das jetzt nicht belegt, aber wir versuchen das gerade aus einem noch nicht unterschriebenen Notarvertrag raus zu bekommen. Keine schoene Sache, wenn man ueber solche Dinge miteinander streitet. Mir sind meine Freunde lieber als manche aus der Familie.

vom 26.11.2020, 19.14
24. von helen

@Engelbert, danke für den Hinweis, das hatte ich übersehen.
Ja es ist schlimm für die alte Dame. Und wie auch schon kommentiert und auch im Beitrag gesagt wurde, hätte sie sich ein Niesbrauchsrecht o. ä. eintragen lassen sollen. Dafür ist es jetzt leider zu spät.
Schade auch, dass es keinen Kommentar von der Tochter dazu gab.
Ich wünsche der alten Dame auf jeden Fall, dass sie trotz allem noch einen schönen Lebensabend verbringen kann.

vom 26.11.2020, 17.57
23. von Engelbert

@ Helen: schau dir mal den Link in Kommentar 8 an und kommentier dann noch mal.

vom 26.11.2020, 17.15
22. von Regina

Wie kann man so gemein sein...zur eigenen Mutter???

vom 26.11.2020, 17.02
21. von helen

Mich würde der Artikel interessieren wo das stand. Zehn Jahre nach der Schenkung kann die Tochter das Haus durchaus verkaufen. Vielleicht hatte sie das Geld auch für ihre Mutter gebraucht? Dass der neue Eigentümer dann wegen Eigenbedarf kündigen kann, ist sein gutes Recht. Auch wenn wir es hier alle für moralisch nicht ok finden. Hier wird nur eine Seite wieder gegeben und wir urteilen. Deswegen wäre die ganze Geschichte dazu wichtig um es zu beurteilen. Und das wird man nie erfahren.

vom 26.11.2020, 17.01
20. von Schpatz

Ich bin fassungslos. Wie gehen manche Kínder nur mit ihren Eltern (Müttern) um?? Da fehlen mir die Worte.

vom 26.11.2020, 14.07
19. von Margareta

Wie traurig... dazu fällt mir folgende Geschichte ein, hab sie gegoogelt:

Es war einmal ein steinalter Mann, dem waren die Augen trüb geworden, die Ohren taub, und die Knie zitterten ihm. Wenn er nun bei Tische saß und den Löffel kaum halten konnte, schüttete er Suppe auf das Tischtuch, und es floß ihm auch etwas wieder aus dem Mund. Sein Sohn und dessen Frau ekelten sich davor, und deswegen mußte sich der alte Großvater endlich hinter den Ofen in die Ecke setzen, und sie gaben ihm sein Essen in ein irdenes Schüsselchen und noch dazu nicht einmal genug; da sah er betrübt nach dem Tisch und die Augen wurden ihm naß. Einmal auch konnten seine zittrigen Hände das Schüsselchen nicht festhalten, es fiel zur Erde und zerbrach. Die junge Frau schalt, er sagte nichts und seufzte nur. Da kaufte sie ihm ein hölzernes Schüsselchen für ein paar Heller, daraus mußte er nun essen. Wie sie da so sitzen, so trägt der kleine Enkel von vier Jahren auf der Erde kleine Brettlein zusammen. "Was machst du da?" fragte der Vater. "Ich mache ein Tröglein," antwortete das Kind, "daraus sollen Vater und Mutter essen, wenn ich groß bin." Da sahen sich Mann und Frau eine Weile an Fingen endlich an zu weinen, holten alsofort den alten Großvater an den Tisch und ließen ihn von nun an immer mitessen, sagten auch nichts, wenn er ein wenig verschüttete.

vom 26.11.2020, 14.06
18. von lieschen

das tut mir für die Ortrud sehr leid, da kommt einem schon der Gedanke: Hoffentlich geht es er Tochter später auch mal so, oder noch schlechter. Ortrud wünsche ich, daß sie in dem Heim dafür sehr nette Schwestern, Mitbewohner und Zimmer bekommt.
alles gute ihr.

vom 26.11.2020, 11.40
17. von Defne

Ein schlechter Notar der nicht eindrücklich darauf hinweist dass ein Nießbrauch eingetragen wird.
Es war bei uns drei Geschwistern dann auch so dass wir das Haus nicht verkaufen konnten, die Mutter war im Heim aber nicht auf unser Betreiben. Falls das Geld (die Ersparnisse meiner Mutter) nicht gereicht hätte um das Heim zu bezahlen hätten wir eine gerichtliche Betreuung gebraucht um das Haus verkaufen zu können. Nicht einfach weil die Mutter dement war, wir hätten das Haus auch nicht vermieten können. Glücklicherweise haben die Ersparnisse gereicht bis meine Mutter gestorben ist.
Also für solche Fälle sollte man sich dann doch was überlegen. Bei einem Heimaufenthalt werden Ersparnisse ganz schnell aufgezehrt.

vom 26.11.2020, 11.32
16. von Chris

"Verstehst du dich noch mit deiner Familie oder habt ihr schon geerbt?" Das ist leider nicht nur ein Spruch sondern in vielen Familien Realität.

Bei Schenkungen immer an Wohn- und Niesbrauchrecht denken.

Das Herz schenkt gerne, aber bitte den Verstand, vor lauter Liebe zu den Kindern, nicht ausschalten.

Man möchte ja schließlich selber entscheiden, wann man in Betreuung geht und möchte dazu nicht genötigt werden.



vom 26.11.2020, 11.31
15. von Hildegard

Bei den eigenen Kindern muss man auch immer den Partner mit einbeziehen und darum habe ich bezügl. meiner Eltern (wir sind drei verschiedene Kinder) einen Erbvertrag mit meinen Eltern (Mutter und Stiefvater) beim Notar gemacht. Der dann allerdings nicht zum Tragen kam.

Das sagt sich übrigens so leicht "vielleicht hat sie es im Heim besser". Kann schon sein, aber man möchte das eben einfach selbst entscheiden. Mir droht das ja nun inzwischen seit 4 Jahren (Haus wurde verkauft, in dem ich Mieterin bin) und ich sehe das mit Entsetzen. Auch als alter Mensch, kann man sich in der eigenen Wohnung doch allerhand Hilfen dazukaufen, natürlich vorausgesetzt, man hat die finanziellen Mittel.

vom 26.11.2020, 11.06
14. von Licht

Kommt immer wie der vor. Im Betagten heim merkt man das Jahre kam kein Angehörige kaum gestorben kommen Sie . Traurig aber war. Von meinem Opa habe ich auch nichts bekommen alles wurde durch Bruder und deren Kinder aufgelöst. Ich wurde auch nicht gefragt. War darüber sehr traurig

vom 26.11.2020, 11.00
13. von Juttinchen

Der Dank der Nachkommen...
Es ist sooo traurig wie mit alten und gebrechlichen Menschen in der eigenen Verwandtschaft umgegangen wird. Gott sei Dank gibt es aber auch die andere Seite der Medaille.
Mit warmen Händen geben und dabei einen kühlen Kopf bewahren, dann wäre das vermutlich nicht passiert.

vom 26.11.2020, 10.04
12. von Monika aus Köln

Wie schofel. Mir fehlen die Worte.

vom 26.11.2020, 09.36
11. von Karin v.N.

Immer wieder hört odere liest man solche Dinge. Mir wird dabei auf deutsch gesagt "kotzübel" und ich wünsche mir dann, dass solche Menschen selbst Kinder haben und sie irgendwann am eigenen Leib erfahren wie gemein und gefühllos so etwas ist. Das Urvertrauen von Ortrud damals vor 14 Jahren,muss riesig gewesen sein. Ich hätte damals -sie war zu der Zeit 68Jahre- für alle Fälle ein Niesbrauchrecht eintragen lassen, denn ich denke bei solchen Sachen immer an die berühmten Pferde vor der Apotheke....

vom 26.11.2020, 09.30
10. von satu

Der Cousin meines Mannes hat seine Eltern damals aus dem Haus geklagt!

Auch ich würde darauf bestehen, ein Niesbrauchsrecht einzutragen - man weiß nie, wie sich etwas entwickelt!

vom 26.11.2020, 08.53
9. von GerdaW

Da hatte man seinerzeit wohl vergessen, für die alte Dame ein lebenslanges Wohnrecht einzuräumen.

vom 26.11.2020, 08.49
8. von ixi

Das hab ich auf WDR gesehen

Hier klicken

Ich hoffe dass Rechtsanwälte verpflichtet sind oder werden Menschen die ihre Häuser verschenken auf all diese Eventualitäten hinzuweisen.

vom 26.11.2020, 08.25
7. von Lieserl

Es ist so traurig, dass man nicht mal mehr den eigenen Kindern trauen kann...
Wir haben unser Haus auch an unsern Sohn überschrieben. Aber auch mit lebenslangem Wohn- und Niesbrauchsrecht. Das ist alles eine Sache des Notars und wirkt sich natürlich auch auf dessen Rechnung aus, aber das sollte es schon wert sein.

vom 26.11.2020, 07.41
6. von Ursi

Igitt!
Gibt es noch mehr solche Menschen? Ich dachte immer, mein Bruder sei der Einzige (mit seiner Frau - die ist noch viel schlimmer!), der so geldgierig ist.
Ich kann so was nicht fassen. Finde solche Leute einfach ekelhaft!

vom 26.11.2020, 07.22
5. von ReginaE

Kein Einzelfall!!

vom 26.11.2020, 06.07
4. von MaLu

Meine Freundin hat, nach dem Tod ihres Mannes, ihr 2 Familien-Haus ihrem Sohn überschrieben, damit sie sich nicht um etwaige größere Reparaturen kümmern muss. Auf mein Anraten hin hat sie sich in den Schenkungsvertrag ein lebenslanges Niesbrauchrecht eintragen lassen, was ein erheblicher Unterschied zum Wohnrecht ist. Man weis nie was die Zukunft bringt und sollte sich deshalb auch innerhalb der Familie absichern. Was Engelbert geschildert hat, passiert leider öfter als man denkt. Auch als Pflegebedürftige*r kann man noch lange in seiner Wohnung leben.

vom 26.11.2020, 05.37
3. von Freya

Abgesehen davon, dass sich die Tochter und der neue Besitzer mehr als gemein benommen haben, ist es für eine pflegebedürftige alte Dame vielleicht besser, wenn sie nicht mehr allein lebt.

vom 26.11.2020, 03.07
2. von Lina

Diese Tochter hat wohl zur Mutter keine gute Verbindung.
Hat sie den die Mutter mit dem Haus verkauft? Sie müsste sich ja wohl vor dem Verkauf kümmern wo die Mutter wohnen wird.
Traurig... da denke ich... das Altenheim ist vielleicht sogar gut für die Pflege bedürftige Ortrud... dort ist sie nicht alleine und es wird für sie gesorgt.

vom 26.11.2020, 01.37
1. von Althea

Wenn ich sowas lese, kommt mir die Galle hoch.
Da heißt es doch mit warmen Händen geben und nicht mit kalten. Vielleicht hätte Ortrud ein Wohnrecht auf Lebenszeit bei der Schenkung eintragen lassen sollen. Arme Ortrud. So hatte sie sich das sicher nicht erhofft.

vom 26.11.2020, 00.31
RSS 2.0 RDF 1.0 Atom 0.3
2024
<<< März >>>
Mo Di Mi Do Fr Sa So
    010203
04050607080910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
Letzte Kommentare:
Inge-Lore:
In unserem Garten blühen auch die ersten Tul
...mehr

satu:
Dann mach ich den Abschluss!
...mehr

Ingrid S.:
Bei und blitzen sie auch schon hervor und ich
...mehr

Ingrid S.:
Nun über Kunst läßt sich streiten, mir gef
...mehr

Rona:
Gerne steuere ich eine aktuelle Aufnahme bei.
...mehr

Christa.S.F.:
28.April von Christa S.F.mit einem Foto aus d
...mehr

Liane:
Nein, solche Steinwächter möchte ich nicht
...mehr

Gudrun aus der Oberlausitz :
Am 27.4. gibt's dann ein Bild aus der Ob
...mehr

MaLu :
Die Skulptur ist interessant, aber auch gruse
...mehr

Margareta:
Dann nehme ich den 26.4.
...mehr