
Ausgewählter Beitrag
schöffe ...
... hat jemand von Euch Erfahrungen in diesem Tätigkeit ?
Engelbert 05.03.2023, 02.57
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Kommentare zu diesem Beitrag
19.
von KarinSc
Bevor ich Schöffin werden wollte (kann ich nicht mehr, bin über 70) würde ich mich mal in einige Sitzungen/Verhandlungen rein setzen. Da sieht man, ob es möglich ist, dieses Amt zu übernehmen.
Im Rahmen meiner Ausbildung war ich vor zig Jahren mehrmals in verschiedenen Verhandlungen im Amtsgericht. Interessant, aber es ist auch oft sehr langatmig.
vom 06.03.2023, 10.17
Bevor ich Schöffin werden wollte (kann ich nicht mehr, bin über 70) würde ich mich mal in einige Sitzungen/Verhandlungen rein setzen. Da sieht man, ob es möglich ist, dieses Amt zu übernehmen.
Im Rahmen meiner Ausbildung war ich vor zig Jahren mehrmals in verschiedenen Verhandlungen im Amtsgericht. Interessant, aber es ist auch oft sehr langatmig.
vom 06.03.2023, 10.17
18.
von Defne
Anstrengend war das für mich damals überhaupt nicht. Die Fahrzeit war wesentlich kürzer wie zu meinem Arbeitsplatz mit ÖPNV. Meine Firma hat mich freigestellt und zusätzlich gab es ein kleines Unkostenentgelt.
Beim Verwaltungsgericht gab es damals auch noch die Fälle der Wehrdienstverweigerung, das ja heute nicht mehr vorkommt.
Ich möchte die Erfahrung nicht missen und finde die Altersgrenze zu niedrig (Lebensalter von 69 bei Antritt des Amtes in 2024).
vom 06.03.2023, 09.19
Anstrengend war das für mich damals überhaupt nicht. Die Fahrzeit war wesentlich kürzer wie zu meinem Arbeitsplatz mit ÖPNV. Meine Firma hat mich freigestellt und zusätzlich gab es ein kleines Unkostenentgelt.
Beim Verwaltungsgericht gab es damals auch noch die Fälle der Wehrdienstverweigerung, das ja heute nicht mehr vorkommt.
Ich möchte die Erfahrung nicht missen und finde die Altersgrenze zu niedrig (Lebensalter von 69 bei Antritt des Amtes in 2024).
vom 06.03.2023, 09.19
17.
von Gisa
Ich war vor rd. 30 Jahren 3 Jahre Beisitzer beim Arbeitsgericht + 5 Jahre Schöffe beim Landgericht. Ich wurde "einberufen". Jetzt - wo ich Zeit hätte, bin ich zu alt. Es war sehr interessant, ja, aber auch ziemlich anstrengend.
vom 06.03.2023, 07.34
Ich war vor rd. 30 Jahren 3 Jahre Beisitzer beim Arbeitsgericht + 5 Jahre Schöffe beim Landgericht. Ich wurde "einberufen". Jetzt - wo ich Zeit hätte, bin ich zu alt. Es war sehr interessant, ja, aber auch ziemlich anstrengend.
vom 06.03.2023, 07.34
16.
von Lina
Ich dachte, dass man dazu einberufen wird.
Ein Arbeitskollegin von mir musste mal als Schöffe tätig sein... bei einen langen komplizierten Fall. Sie war davon nicht begeistert.
Ich möchte das nicht machen.
vom 06.03.2023, 00.28
Ich dachte, dass man dazu einberufen wird.
Ein Arbeitskollegin von mir musste mal als Schöffe tätig sein... bei einen langen komplizierten Fall. Sie war davon nicht begeistert.
Ich möchte das nicht machen.
vom 06.03.2023, 00.28
15.
von Laura
Mich interessiert das Amt und ich überlege tatsächlich, ob ich mich nicht bewerben soll. Es wäre genau mein Ding. Ich habe ein gutes Gespür ... Stundenlang sitzen geht auch (stehen ginge nicht).
vom 06.03.2023, 00.00
Mich interessiert das Amt und ich überlege tatsächlich, ob ich mich nicht bewerben soll. Es wäre genau mein Ding. Ich habe ein gutes Gespür ... Stundenlang sitzen geht auch (stehen ginge nicht).
vom 06.03.2023, 00.00
14.
von IngridG
Ich möchte das nicht machen wollen, niemals.
vom 05.03.2023, 22.37
Ich möchte das nicht machen wollen, niemals.
vom 05.03.2023, 22.37
13.
von Manfred
Bin schon über 15 Jahre als Ehrenamtsrichter tätig. Zuerst Arbeitsgericht, jetzt Sozialgericht. Bin da auch in der höchsten Instanz eingesetzt. Man muss da schon wissen was man tut, über andere zu richten und immer das richtige zu tun. Man entscheidet dabei über das Schicksal von anderen Menschen und muss immer bemüht sein die Wahrheit zu finden. Dabei braucht man ein starkes Selbstbewusstsein wenn man über Recht und Unrecht entscheiden muss. Schlaflose Nächte kommen auch vor und die Frage ob es alles richtig war wie entschieden wurde.
vom 05.03.2023, 22.17
Bin schon über 15 Jahre als Ehrenamtsrichter tätig. Zuerst Arbeitsgericht, jetzt Sozialgericht. Bin da auch in der höchsten Instanz eingesetzt. Man muss da schon wissen was man tut, über andere zu richten und immer das richtige zu tun. Man entscheidet dabei über das Schicksal von anderen Menschen und muss immer bemüht sein die Wahrheit zu finden. Dabei braucht man ein starkes Selbstbewusstsein wenn man über Recht und Unrecht entscheiden muss. Schlaflose Nächte kommen auch vor und die Frage ob es alles richtig war wie entschieden wurde.
vom 05.03.2023, 22.17
12.
von sennefee
Wurdest du 'bestellt', Engelbert?
Persönlich habe ich keine Erfahrungen vorzuweisen. Lese aber immer wieder, dass Hände ringend danach gesucht wird. - Mich selbst würde nichts an einem Schöffenamt reizen...
vom 05.03.2023, 22.13
Wurdest du 'bestellt', Engelbert?
Persönlich habe ich keine Erfahrungen vorzuweisen. Lese aber immer wieder, dass Hände ringend danach gesucht wird. - Mich selbst würde nichts an einem Schöffenamt reizen...
vom 05.03.2023, 22.13
11.
von Katharina
Eigentlich eine gute Sache, deshalb hatte mich das auch mal eine Zeit lang interessiert.
Ein Bekannter meines Bekannten in Berlin ist Schöffe, der wird auch oft zu Gericht geladen, muß oft dort erscheinen. Er ist eigentlich ein harter Typ, hart im Nehmen, und selbst bei seiner stabilen Konstitution sagte er nach einigen Jahren, daß es immer anstrengender wird. Denn die Gerichtsverhandlungen ziehen sich stundenlang in die Länge, und es fällt schwer, sich stundenlang zu konzentrieren. Wenn man durch die langen Verhandlungen beginnt nicht mehr hinzuhören, was die da vorne quatschen, dann kommt man nicht mehr richtig mit und kann dann folglich schwer mit Entscheidungen treffen. Mein Bekannter sagt, er will das nicht mehr weiter machen, nach seiner Frist hört er auf. Wenn DER als hartgesottener Typ das schon sagt, das heißt ja schon was.
Nun bin ich wieder enttäuscht, denn es hätte mich ja interessiert. Aber wenn man körperlich nicht fitt genug ist, kann ich das deshalb schon nicht machen. Zum Teil muß man morgens ziemlich früh schon dort bei Gericht erscheinen. Solche Gerichtsverhandlungen mit entsprechenden harten Themen sind echt nicht ohne, und das kann sich wirklich lange quälend hinziehen. = eigentlich eine gute Sache, die mal wieder durch die Härte der Realität für mich kaputt gemacht wird.
Immer wenn ich für irgendwas Interesse habe, kann ich wegen körperlicher Schwäche nicht mitmachen und fühle mich dann auch ausgestoßen.
Ich saß mal selber aus purem Interesse bei einer Gerichtsverhandlung, nur mal um so mitzuhören, wie das läuft. Auch als reiner Zuhörer wurde mir das quälend lange, so daß ich genau weiß, daß ich das nicht schaffe.
vom 05.03.2023, 21.03
Eigentlich eine gute Sache, deshalb hatte mich das auch mal eine Zeit lang interessiert.
Ein Bekannter meines Bekannten in Berlin ist Schöffe, der wird auch oft zu Gericht geladen, muß oft dort erscheinen. Er ist eigentlich ein harter Typ, hart im Nehmen, und selbst bei seiner stabilen Konstitution sagte er nach einigen Jahren, daß es immer anstrengender wird. Denn die Gerichtsverhandlungen ziehen sich stundenlang in die Länge, und es fällt schwer, sich stundenlang zu konzentrieren. Wenn man durch die langen Verhandlungen beginnt nicht mehr hinzuhören, was die da vorne quatschen, dann kommt man nicht mehr richtig mit und kann dann folglich schwer mit Entscheidungen treffen. Mein Bekannter sagt, er will das nicht mehr weiter machen, nach seiner Frist hört er auf. Wenn DER als hartgesottener Typ das schon sagt, das heißt ja schon was.
Nun bin ich wieder enttäuscht, denn es hätte mich ja interessiert. Aber wenn man körperlich nicht fitt genug ist, kann ich das deshalb schon nicht machen. Zum Teil muß man morgens ziemlich früh schon dort bei Gericht erscheinen. Solche Gerichtsverhandlungen mit entsprechenden harten Themen sind echt nicht ohne, und das kann sich wirklich lange quälend hinziehen. = eigentlich eine gute Sache, die mal wieder durch die Härte der Realität für mich kaputt gemacht wird.
Immer wenn ich für irgendwas Interesse habe, kann ich wegen körperlicher Schwäche nicht mitmachen und fühle mich dann auch ausgestoßen.
Ich saß mal selber aus purem Interesse bei einer Gerichtsverhandlung, nur mal um so mitzuhören, wie das läuft. Auch als reiner Zuhörer wurde mir das quälend lange, so daß ich genau weiß, daß ich das nicht schaffe.
vom 05.03.2023, 21.03
10.
von KarinSc
Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt. Sie erhalten aber nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) Entschädigung für Nachteile, die durch ihre Heranziehung entstanden sind.
Fahrtkostenersatz (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 JVEG): Dieser liegt bei Benutzung des eigenen oder unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeugs bei 0,42 Euro für jeden gefahrenen Kilometer.
Klarstellung zur Gesamtdauer der Entschädigung (§ 15 Abs. 2 JVEG): Eine Ergänzung in § 15 Abs. 2 Satz 2 JVEG soll klarstellen, dass zu der Dauer der Heranziehung die gesamte Zeit zählt, in der der ehrenamtliche Richter seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen kann, d. h. einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten. Für im Schichtdienst Tätige ist die Klarstellung von Bedeutung, wenn die berufliche Tätigkeit vor oder nach der Sitzung incl. An- und Rückreise nicht ausgeübt werden kann.
Die Entschädigung für Zeitversäumnis (§ 16 JVEG), die alle ehrenamtlichen Richter für die gesamte Dauer der Heranziehung vom Verlassen der Wohnung bzw. der Arbeitsstätte bis zur Rückkehr dorthin erhalten, ist auf 7,- Euro pro Stunde festgelegt.
Die Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung (§ 17 JVEG) beträgt 17,- € pro Stunde.
Die Entschädigung für Verdienstausfall (§ 18 JVEG) beträgt 29,- € pro Stunde. Die Erhöhungsbeträge für Umfangsverfahren oder häufige Heranziehung betragen höchstens 55,- € (bei mehr als 20 Sitzungstagen in einem oder mindestens 6 Sitzungstage innerhalb von 30 Kalendertagen auch in mehreren Verfahren) bzw. höchstens 73,-€ (bei mehr als 50 Verhandlungstagen in einem Verfahren).
Quelle: Hier klicken
vom 05.03.2023, 20.17
Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt. Sie erhalten aber nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) Entschädigung für Nachteile, die durch ihre Heranziehung entstanden sind.
Fahrtkostenersatz (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 JVEG): Dieser liegt bei Benutzung des eigenen oder unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeugs bei 0,42 Euro für jeden gefahrenen Kilometer.
Klarstellung zur Gesamtdauer der Entschädigung (§ 15 Abs. 2 JVEG): Eine Ergänzung in § 15 Abs. 2 Satz 2 JVEG soll klarstellen, dass zu der Dauer der Heranziehung die gesamte Zeit zählt, in der der ehrenamtliche Richter seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen kann, d. h. einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten. Für im Schichtdienst Tätige ist die Klarstellung von Bedeutung, wenn die berufliche Tätigkeit vor oder nach der Sitzung incl. An- und Rückreise nicht ausgeübt werden kann.
Die Entschädigung für Zeitversäumnis (§ 16 JVEG), die alle ehrenamtlichen Richter für die gesamte Dauer der Heranziehung vom Verlassen der Wohnung bzw. der Arbeitsstätte bis zur Rückkehr dorthin erhalten, ist auf 7,- Euro pro Stunde festgelegt.
Die Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung (§ 17 JVEG) beträgt 17,- € pro Stunde.
Die Entschädigung für Verdienstausfall (§ 18 JVEG) beträgt 29,- € pro Stunde. Die Erhöhungsbeträge für Umfangsverfahren oder häufige Heranziehung betragen höchstens 55,- € (bei mehr als 20 Sitzungstagen in einem oder mindestens 6 Sitzungstage innerhalb von 30 Kalendertagen auch in mehreren Verfahren) bzw. höchstens 73,-€ (bei mehr als 50 Verhandlungstagen in einem Verfahren).
Quelle: Hier klicken
vom 05.03.2023, 20.17
9.
von ixi
Im Internet gelesen:
Was bekommt man als Schöffe bezahlt?
Der Arbeitgeber hat sie für die Zeit ihres Einsatzes freizustellen. Schöffinnen und Schöffen erhalten für Ihre Teilnahme an den Sitzungen eine Entschädigung (unter anderem für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten). Eine weitere Vergütung gibt es nicht.
vom 05.03.2023, 18.22
Im Internet gelesen:
Was bekommt man als Schöffe bezahlt?
Der Arbeitgeber hat sie für die Zeit ihres Einsatzes freizustellen. Schöffinnen und Schöffen erhalten für Ihre Teilnahme an den Sitzungen eine Entschädigung (unter anderem für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten). Eine weitere Vergütung gibt es nicht.
vom 05.03.2023, 18.22
8.
von Hans
Ich war über 30 Jahre ehrenamtlicher Prüfer bei der IHK, das reicht. Jetzt wäre ich auch schon zu alt für den Schöffen-Job, auch, wenn es reizen würde.
vom 05.03.2023, 18.01
Ich war über 30 Jahre ehrenamtlicher Prüfer bei der IHK, das reicht. Jetzt wäre ich auch schon zu alt für den Schöffen-Job, auch, wenn es reizen würde.
vom 05.03.2023, 18.01
7.
von anna aus M.
Ich habe leider keine Erfahrung - ich hatte mich mal für dieses Amt beworben wurde aber nicht genommen; es gab zu viele Bewerber... und jetzt bin ich zu alt.
vom 05.03.2023, 16.29
Ich habe leider keine Erfahrung - ich hatte mich mal für dieses Amt beworben wurde aber nicht genommen; es gab zu viele Bewerber... und jetzt bin ich zu alt.
vom 05.03.2023, 16.29
6.
von christine b
ich persönlich habe keine erfahrung, wohl aber eine bekannte, auf deren hund ich dann schaute, wenn sie zu gericht mußte.
alles umständlich, erst bus, dann 100km zug, dann wieder bus. um 5h morgens mußte sie hier weg.abends dasselbe wieder heim.
es war ein drogenprozess mit drogenbossen.
man wird bestellt (hier in österreich). eines tages flattert ein brief herein, wo steht, dass man als schöffe bestellt wird. man darf nicht absagen, sie hat es versucht wegen dem weiten weg, dem wurde nicht stattgegeben.
der prozess zog sich über drei monate.
zum schluß mußte sie ewig dem zugsgeld, dass für eine mindestrentnerin kaum zahlbar war, nachlaufen. sie war froh, als das kapitel in ihrem leben wieder vorbei war.
vom 05.03.2023, 13.56
ich persönlich habe keine erfahrung, wohl aber eine bekannte, auf deren hund ich dann schaute, wenn sie zu gericht mußte.
alles umständlich, erst bus, dann 100km zug, dann wieder bus. um 5h morgens mußte sie hier weg.abends dasselbe wieder heim.
es war ein drogenprozess mit drogenbossen.
man wird bestellt (hier in österreich). eines tages flattert ein brief herein, wo steht, dass man als schöffe bestellt wird. man darf nicht absagen, sie hat es versucht wegen dem weiten weg, dem wurde nicht stattgegeben.
der prozess zog sich über drei monate.
zum schluß mußte sie ewig dem zugsgeld, dass für eine mindestrentnerin kaum zahlbar war, nachlaufen. sie war froh, als das kapitel in ihrem leben wieder vorbei war.
vom 05.03.2023, 13.56
5.
von Su
es ist doch gut, wenn es eine Alterbegrenzung gibt. Das sollte es auch für politische aktive Ämter geben, wie z.b Minister u.co. Ich kann nicht nachvollziehen, dass ein ü 80 jähriger in den USA Präsident sein muss, nur weil dort nur Reiche mit Beziehungen gewählt werden.
vom 05.03.2023, 13.29
es ist doch gut, wenn es eine Alterbegrenzung gibt. Das sollte es auch für politische aktive Ämter geben, wie z.b Minister u.co. Ich kann nicht nachvollziehen, dass ein ü 80 jähriger in den USA Präsident sein muss, nur weil dort nur Reiche mit Beziehungen gewählt werden.
vom 05.03.2023, 13.29
4.
von Janna
.... eine Frau im Haus hat das gemacht - nun sind wir beide zu alt dafür. Irgendwie sehe ich nicht ein warum eine ältere Person, die ja viel Lebenserfahrung hat, nicht mehr "geeignet" sein soll....gerade das würde bei Entscheidungen helfen denke ich.
vom 05.03.2023, 12.55
.... eine Frau im Haus hat das gemacht - nun sind wir beide zu alt dafür. Irgendwie sehe ich nicht ein warum eine ältere Person, die ja viel Lebenserfahrung hat, nicht mehr "geeignet" sein soll....gerade das würde bei Entscheidungen helfen denke ich.
vom 05.03.2023, 12.55
3.
von SilkeP
ich habe dieses Jahr überlegt, ob ich mich bewerben soll, bin aber inzwischen zu alt
vom 05.03.2023, 10.43
ich habe dieses Jahr überlegt, ob ich mich bewerben soll, bin aber inzwischen zu alt
vom 05.03.2023, 10.43
2.
von Defne
Ja ich habe das beim Verwaltungsgericht vor ca. 35 Jahren gemacht und dann versäumt mich gleich zum Ende der Amtsperiode wieder zu bewerben.
Zur letzten Amtsperiode habe ich mich noch mal beworben und wurde leider nicht genommen, wahrscheinlich gab es in meiner Altersklasse bei den Rentnerinnen zu viele Bewerbungen.
Jetzt darf ich altersbedingt leider nicht mehr.
vom 05.03.2023, 10.27
Ja ich habe das beim Verwaltungsgericht vor ca. 35 Jahren gemacht und dann versäumt mich gleich zum Ende der Amtsperiode wieder zu bewerben.
Zur letzten Amtsperiode habe ich mich noch mal beworben und wurde leider nicht genommen, wahrscheinlich gab es in meiner Altersklasse bei den Rentnerinnen zu viele Bewerbungen.
Jetzt darf ich altersbedingt leider nicht mehr.
vom 05.03.2023, 10.27
1.
von Tidora
Fragen Sie doch mal Frau Kaltmamsell. Sie macht das schon mehrere Jahre in München.
Ihr Blog: Hier klicken
vom 05.03.2023, 06.49
Fragen Sie doch mal Frau Kaltmamsell. Sie macht das schon mehrere Jahre in München.
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vom 05.03.2023, 06.49
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@Lina man kann sich bewerben und wird dann einberufen
@KarinSC falls das indirekt an mich ging, ich weiß worauf ich mich einlassen würde, habe viele Gremienämter in der Politik inne gehabt und kenne auch Gerichtsverhandlungen (zum Glück nie als selber betroffene).
vom 06.03.2023, 12.53