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tankstelle
Die Schilder "Abgabe von Spirituosen nur an über 18jährige" sind reine Dekoration. Denn ein Ernstnehmen wäre ja geschäftsschädigend.
Engelbert 31.12.2006, 21.13
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Kommentare zu diesem Beitrag
5.
von Kerstin
Ich habe einmal bei einer meiner Schichten einen "Bub" nach dem Ausweis gefragt, als er Wodka kaufen wollte. Er schaute mich ungläubig an, sagte, dass er seinen Ausweis leider nicht dabei hätte aber ich doch mal schauen solle, was da für ein Auto auf dem Hof stehen würde und ob da noch jemand drin sitzt. Ich reichte ihm dann das Fläschken über den Thresen, er stieg in seinen 7er BMW (!!!) und brauste davon. Da war mir mal wieder klar, dass ich irgendwas falsch mache...
vom 01.01.2007, 23.06
Ich habe einmal bei einer meiner Schichten einen "Bub" nach dem Ausweis gefragt, als er Wodka kaufen wollte. Er schaute mich ungläubig an, sagte, dass er seinen Ausweis leider nicht dabei hätte aber ich doch mal schauen solle, was da für ein Auto auf dem Hof stehen würde und ob da noch jemand drin sitzt. Ich reichte ihm dann das Fläschken über den Thresen, er stieg in seinen 7er BMW (!!!) und brauste davon. Da war mir mal wieder klar, dass ich irgendwas falsch mache...
vom 01.01.2007, 23.06
4.
von MicroAngelo
Willst Du damit sagen, dass man Dir entgegen Deiner jugendlichen Anmutung tatsächlich Spirituosen verkaufen wollte?
*SCNR*
vom 01.01.2007, 17.58
Willst Du damit sagen, dass man Dir entgegen Deiner jugendlichen Anmutung tatsächlich Spirituosen verkaufen wollte?
*SCNR*
vom 01.01.2007, 17.58
3.
von Krebs
Wenn man das Schild genau interpretiert, dann würde das bedeuten, Personen, die 18 und damit eigentlich Volljährig sind, erhalten noch keinen Alkohol, erst ab 19 und älter. (Das ist wie „in eine Woche“ oder „in 8 Tagen“ ;-))
Abgesehen von meinen obigen Satz ist der Verkäufer, wenn er sich daran hält doch im Sinne des Jugendschutzgesetzes abgesichert. Wenn Andere Alkohol oder Tabak besorgen und dies an Personen weitergeben, die diese nicht kaufen dürfen, ist der Verkäufer nicht mehr dafür verantwortlich.
vom 01.01.2007, 13.45
Wenn man das Schild genau interpretiert, dann würde das bedeuten, Personen, die 18 und damit eigentlich Volljährig sind, erhalten noch keinen Alkohol, erst ab 19 und älter. (Das ist wie „in eine Woche“ oder „in 8 Tagen“ ;-))
Abgesehen von meinen obigen Satz ist der Verkäufer, wenn er sich daran hält doch im Sinne des Jugendschutzgesetzes abgesichert. Wenn Andere Alkohol oder Tabak besorgen und dies an Personen weitergeben, die diese nicht kaufen dürfen, ist der Verkäufer nicht mehr dafür verantwortlich.
vom 01.01.2007, 13.45
2.
von Jürgen
Genauso lächerlich ist es, Jugendlichen das Rauchen verbieten zu wollen, bzw. den Verkauf von Zigaretten an solche zu untersagen. Dann geht eben Mama oder Papa einkaufen, der große Bruder, etc.
vom 01.01.2007, 09.59
Genauso lächerlich ist es, Jugendlichen das Rauchen verbieten zu wollen, bzw. den Verkauf von Zigaretten an solche zu untersagen. Dann geht eben Mama oder Papa einkaufen, der große Bruder, etc.
vom 01.01.2007, 09.59
1.
von klausH
Wenn sie erwischt werden, ist das Bußgeld gewinnschädigend und konzessionsbedrohend.
vom 01.01.2007, 02.17
Wenn sie erwischt werden, ist das Bußgeld gewinnschädigend und konzessionsbedrohend.
vom 01.01.2007, 02.17
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Letzte Kommentare:
ja, leider wird es häufig nicht ernstgenommen, besonders an Tankstellen.
Wenn ein Jugendlicher groß gewachsen ist, und das sind ja die meisten heutzutage, dann bekommt er viel leichter, auch ohne Ausweis, Zigaretten und Alkohol.
Lächerliches kann ich an solchen Versuchen Jugendliche von Alkohol und Zigaretten möglichst lange fern zu halten nicht finden Jürgen.
Man sollte ihnen den Kauf so schwer wie möglich machen.
Ich bin auch dafür, daß die Zigarettenautomaten endlich abgeschafft werden, hier kontrolliert niemand an wen verkauft wird.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß verantwortungsvolle Eltern Alkohol oder Zigaretten für ihre minderjährigen Kinder kaufen würden.
vom 02.01.2007, 12.35