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und dann wird es teurer
Dann kommt das dazu und das da auch noch und das da hinten hat länger gedauert und der genannte Preis war ohne Mehrwertsteuer und das müsste man auch noch und dort ist das Dingens nicht dabei ... man glaubt gar nicht, wie sich Handwerker- und Baustellenkosten vermehren können ... seufz ... sehrvielseufz.
Engelbert 24.09.2012, 16.51
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Kommentare zu diesem Beitrag
5.
von das Katzentier
Das Bundesministerium der Justiz sagt:
§ 1 Grundvorschriften
(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise). Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.
Und das würde ich dem Handwerker einfach mal unter die Nase halten. Auch wenn es viele Handwerker so machen wie du beschreibst, wird es dadurch nicht richtiger.
vom 24.09.2012, 22.00
Das Bundesministerium der Justiz sagt:
§ 1 Grundvorschriften
(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise). Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.
Und das würde ich dem Handwerker einfach mal unter die Nase halten. Auch wenn es viele Handwerker so machen wie du beschreibst, wird es dadurch nicht richtiger.
vom 24.09.2012, 22.00
4.
von Gabi K
doch, glaubt frau. *mitseufz*
vom 24.09.2012, 21.08
doch, glaubt frau. *mitseufz*
vom 24.09.2012, 21.08
3.
von andrea
oh ja, das kenne ich auch. fühlt sich gar nicht gut an.
*mit-seufz*
vom 24.09.2012, 20.49
oh ja, das kenne ich auch. fühlt sich gar nicht gut an.
*mit-seufz*
vom 24.09.2012, 20.49
2.
von Inge-Lore
Hast Du Dir ein Kostenangebot machen
lassen?? Zulässige 10% mehr sind ok,
die Mst natürlich auch.
Alles weitere müsstest Du prüfen lassen.
vom 24.09.2012, 19.35
Hast Du Dir ein Kostenangebot machen
lassen?? Zulässige 10% mehr sind ok,
die Mst natürlich auch.
Alles weitere müsstest Du prüfen lassen.
vom 24.09.2012, 19.35
1.
von beatenr
ach je .... musst Du jetzt als Model arbeiten gehen? Mitfühlende Gedanken....
vom 24.09.2012, 17.50
ach je .... musst Du jetzt als Model arbeiten gehen? Mitfühlende Gedanken....
vom 24.09.2012, 17.50
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Zukünftig Festpreise vereinbaren! Geht gar nicht mehr anders...
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