
Ausgewählter Beitrag
version 2
Ich hab mich so entschieden, dass das Bild in veränderter Version ins Archiv kommt. Löschen will ichs nicht, weil ich die Kommentare erhalten will. Das Original kann von mir per Mail erhalten werden (falls jemand am Nachlesen ist und das erste Bild noch nicht gesehen hat).
Ich hätte übrigens die beiden auch veröffentlichen können, wie sie gerade in einen Hamburger beißen. Geiles Foto. Aber indiziert ;).
Engelbert 07.06.2005, 11.52
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Kommentare zu diesem Beitrag
2.
von Alesia
Prima, Engelbert!
Jetzt kann sogar ich mit dem Foto leben. ;)
Liebe Grüße, Alesia
vom 07.06.2005, 19.53
Prima, Engelbert!
Jetzt kann sogar ich mit dem Foto leben. ;)
Liebe Grüße, Alesia
vom 07.06.2005, 19.53
1.
von piri/petra
Das finde ich eine noble Geste an deine Kritiker - Hut ab!
Beste kritische Grüße, Petra
vom 07.06.2005, 16.20
Das finde ich eine noble Geste an deine Kritiker - Hut ab!
Beste kritische Grüße, Petra
vom 07.06.2005, 16.20
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Diese ganzen Diskussionen sind total überflüssig, denn es gibt eine knallharte Rechtslage: Das Recht am eigenen Bild: "Der Grundsatz ist in § 22 enthalten.
§ 22 KUG lautet wörtlich:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten."
Ich fand das Originalfoto trotzdem gut und es ist schade, dass du es nun verfremdet zeigst. Der bessere Weg wäre sicher gewesen, die Leute zu fragen. Zwischen einem Künstler und einem Paparazzi ist ein schmaler Grat in der Fotografie.
LG
Elke
vom 07.06.2005, 22.18