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zwei oder drei vornamen ?
Hat Beate jetzt zwei oder drei Vornamen ... in der Geburtsurkunde stehen zwei, in der Taufurkunde drei.
Engelbert 16.07.2014, 21.03
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Kommentare zu diesem Beitrag
14.
von Trude
Das mit dem "verschriebenen" Nachnamen haben wir auch in der Familie. Meine Mutti ist die Zweitgeborene von 4 Geschwistern und bei ihr wurde der Name anders geschrieben. Warum auch immer. Als meine Oma vor Jahren verstarb und die Kinder jeder einen Erbschein bekommen sollten, da gab es dann etliche Wege zum Amt. Konnte geregelt werden, weil sich die Geschwister einig waren, aber eben nur deshalb.
Vornamen habe ich 2, die behalte ich.
vom 17.07.2014, 10.03
Das mit dem "verschriebenen" Nachnamen haben wir auch in der Familie. Meine Mutti ist die Zweitgeborene von 4 Geschwistern und bei ihr wurde der Name anders geschrieben. Warum auch immer. Als meine Oma vor Jahren verstarb und die Kinder jeder einen Erbschein bekommen sollten, da gab es dann etliche Wege zum Amt. Konnte geregelt werden, weil sich die Geschwister einig waren, aber eben nur deshalb.
Vornamen habe ich 2, die behalte ich.
vom 17.07.2014, 10.03
13.
von christine b
ist der dritte hinzugefügte name in der taufurkunde eventuell der name der taufpatin?
zählen wird auf jeden fall die geburtsurkunde.
bei meinem papa (1922 geboren) verschrieb sich der pfarrer sogar beim nachnamen in der taufurkunde, das entdeckte mein papa erst im erwachsenenalter und beließ es dabei.
vom 17.07.2014, 08.37
ist der dritte hinzugefügte name in der taufurkunde eventuell der name der taufpatin?
zählen wird auf jeden fall die geburtsurkunde.
bei meinem papa (1922 geboren) verschrieb sich der pfarrer sogar beim nachnamen in der taufurkunde, das entdeckte mein papa erst im erwachsenenalter und beließ es dabei.
vom 17.07.2014, 08.37
12.
von Sandra
Meine Taufurkunde ist ja noch ganz frisch von diesem Jahr und stimmt auch. Aber für die kirchliche Hochzeit (am vergangenen Wochenende *g*) zählte trotzdem in erster Linie die Geburtsurkunde. Der Pfarrerfreund sagt, die ist maßgeblich. Je nach dem, ob du das aus einem bestimmten Grund wissen musst, könnte ich ihn aber fragen :-)
Alles Liebe
Sandra
vom 17.07.2014, 08.28
Meine Taufurkunde ist ja noch ganz frisch von diesem Jahr und stimmt auch. Aber für die kirchliche Hochzeit (am vergangenen Wochenende *g*) zählte trotzdem in erster Linie die Geburtsurkunde. Der Pfarrerfreund sagt, die ist maßgeblich. Je nach dem, ob du das aus einem bestimmten Grund wissen musst, könnte ich ihn aber fragen :-)
Alles Liebe
Sandra
vom 17.07.2014, 08.28
11.
von beatenr
@Brigida - Du schreibst: "es hat auch noch eine Fortsetzung, die ich erst als Erwachsen erkannte! glg" - gespanntbin - wie geht die Geschichte weiter?
vom 17.07.2014, 08.15
@Brigida - Du schreibst: "es hat auch noch eine Fortsetzung, die ich erst als Erwachsen erkannte! glg" - gespanntbin - wie geht die Geschichte weiter?
vom 17.07.2014, 08.15
10.
von Brigida
@Lily: Logo, mein lieber Vater hat nicht aufgepasst! Die Gemeindevorsteher waren damals auch noch mit der Handschrift unterwegs und wir hatten Landwirtschaft, da war Zeit knapp.... Egal, et ess wie et ess!
glg
vom 17.07.2014, 07.44
@Lily: Logo, mein lieber Vater hat nicht aufgepasst! Die Gemeindevorsteher waren damals auch noch mit der Handschrift unterwegs und wir hatten Landwirtschaft, da war Zeit knapp.... Egal, et ess wie et ess!
glg
vom 17.07.2014, 07.44
9.
von Lily
@Brigida: Jetzt muss ich mal kurz meine Standesamts-Kollegen in Schutz nehmen. Das Amt "macht nicht irgendwelche Namen", das Standesamt trägt die Namen in den Geburtseintrag ein, die von den Eltern angegeben werden - zu früheren Zeiten meist vom Vater, der persönlich die Geburt angezeigt hat. Er musste dann auch den Eintrag unterschreiben und hat damit bestätigt, dass das Kind die im Eintrag enthaltenen Namen erhalten soll.
Woher das mit dem zusätzlichen Taufnamen kommt weiß ich leider nicht. Könnte es sein, dass es sich da um den Vornamen von Taufpatin oder Taufpaten handelt, der im Geburtseintrag nicht erfasst wurde?
vom 17.07.2014, 07.38
@Brigida: Jetzt muss ich mal kurz meine Standesamts-Kollegen in Schutz nehmen. Das Amt "macht nicht irgendwelche Namen", das Standesamt trägt die Namen in den Geburtseintrag ein, die von den Eltern angegeben werden - zu früheren Zeiten meist vom Vater, der persönlich die Geburt angezeigt hat. Er musste dann auch den Eintrag unterschreiben und hat damit bestätigt, dass das Kind die im Eintrag enthaltenen Namen erhalten soll.
Woher das mit dem zusätzlichen Taufnamen kommt weiß ich leider nicht. Könnte es sein, dass es sich da um den Vornamen von Taufpatin oder Taufpaten handelt, der im Geburtseintrag nicht erfasst wurde?
vom 17.07.2014, 07.38
8.
von Stephanie
Ganz einfach: offiziell zählen die Namen, die beim Standesamt eingetragen sind. Manchmal kommt es aber vor, dass bei der Taufe noch ein Name hinzugefügt wird. Der steht dann zwar in der Taufurkunde/im Taufbuch. Und zählt für die Kirche. Erscheint aber sonst auf keinem offiziellen Dokument, da offiziell nicht vorhanden. Weshalb man sowas macht? Da müßtest du Beates Eltern fragen, falls die noch leben.
vom 17.07.2014, 06.46
Ganz einfach: offiziell zählen die Namen, die beim Standesamt eingetragen sind. Manchmal kommt es aber vor, dass bei der Taufe noch ein Name hinzugefügt wird. Der steht dann zwar in der Taufurkunde/im Taufbuch. Und zählt für die Kirche. Erscheint aber sonst auf keinem offiziellen Dokument, da offiziell nicht vorhanden. Weshalb man sowas macht? Da müßtest du Beates Eltern fragen, falls die noch leben.
vom 17.07.2014, 06.46
7.
von Webschmetterling
ich würde mit der tauf- u. geburtsurkunde zum zuständigen amt gehen, damit das richtig geregelt wird.
ich habe 3 vornamen. bei ganz wichtigen angelegenheiten muß ich die auch alle 3 angeben.
meinen töchtern habe ich sowas erspart, die haben einen einzigen namen und zwar einen kurzen und sie sind zufrieden so :-).
vom 17.07.2014, 04.16
ich würde mit der tauf- u. geburtsurkunde zum zuständigen amt gehen, damit das richtig geregelt wird.
ich habe 3 vornamen. bei ganz wichtigen angelegenheiten muß ich die auch alle 3 angeben.
meinen töchtern habe ich sowas erspart, die haben einen einzigen namen und zwar einen kurzen und sie sind zufrieden so :-).
vom 17.07.2014, 04.16
6.
von Lina
Rechtlich richtig und gültig ist die Geburtsurkunde.
Wenn es aber um einen Kirchlichen Segen geht wo man Taufschein und Geburtsurkunde benötigt... kann es Probleme geben... es sind ja beides Dokumente.
vom 17.07.2014, 01.18
Rechtlich richtig und gültig ist die Geburtsurkunde.
Wenn es aber um einen Kirchlichen Segen geht wo man Taufschein und Geburtsurkunde benötigt... kann es Probleme geben... es sind ja beides Dokumente.
vom 17.07.2014, 01.18
5.
von Rita die Spätzin
ich muss da mal nachschauen ... 3 Vornamen reichen mir eigentlich!
vom 16.07.2014, 23.31
ich muss da mal nachschauen ... 3 Vornamen reichen mir eigentlich!
vom 16.07.2014, 23.31
4.
von Anne/LE
Ist das denn wirklich so wichtig?
vom 16.07.2014, 23.23
Antwort von Engelbert:
Ja, das würden wir schon gerne wissen ... für Dich kanns natürlich unwichtig sein.
Ist das denn wirklich so wichtig?
vom 16.07.2014, 23.23
Ja, das würden wir schon gerne wissen ... für Dich kanns natürlich unwichtig sein.
3.
von DieLoewin
ich vermute, da kam noch ein Taufname (zb Name der Patin?)dazu. Ich glaub, für Amtspapiere (Urkunden)gilt die Geburtsurkunde-
vom 16.07.2014, 22.20
ich vermute, da kam noch ein Taufname (zb Name der Patin?)dazu. Ich glaub, für Amtspapiere (Urkunden)gilt die Geburtsurkunde-
vom 16.07.2014, 22.20
2.
von Brigida
dann gehts ihr fast so wie mir, in der Taufurkunde stehen meine richtigen 3 Namen, beginnend mit Brigida, Elisabeth, Christine. In der Geburtsurkunde beim Amt hat man daraus Brigitta, Elisabeth, Christine gemacht und es hat auch noch eine Fortsetzung, die ich erst als Erwachsen erkannte! glg
glg Brigida
vom 16.07.2014, 21.50
dann gehts ihr fast so wie mir, in der Taufurkunde stehen meine richtigen 3 Namen, beginnend mit Brigida, Elisabeth, Christine. In der Geburtsurkunde beim Amt hat man daraus Brigitta, Elisabeth, Christine gemacht und es hat auch noch eine Fortsetzung, die ich erst als Erwachsen erkannte! glg
glg Brigida
vom 16.07.2014, 21.50
1.
von Petra H.
Hm.... wie kommt denn das? Man muss doch vor der Taufe die Geburtsurkunde vorlegen. Schreibfehler?
vom 16.07.2014, 21.50
Hm.... wie kommt denn das? Man muss doch vor der Taufe die Geburtsurkunde vorlegen. Schreibfehler?
vom 16.07.2014, 21.50
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@beatenr: gerne erzähle ich es dir persönlich;o) ist hier nicht der richtige Platz! glg
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