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frage des tages



Die heute gezeigten Rosen hatte ich in einem kleinen öffentlichen Rosengärtchen fotografiert ... von dort aus sah ich eine schöne Rose ... die, die auf diesem Privatgrundstück steht. Nicht weit vom Gehsteig entfernt, seitlich der Garageneinfahrt.

Meine Frage an Euch ... Ihr hättet gesehen, das dass eine sehr schöne Rose ist ... hättet ihr fotografiert ? Wäret Ihr die paar Schritte aufs Grundstück gegangen ? Es war alles ruhig, weit und breit niemand zu sehen. Oder hättest du nicht fotografiert. Oder extra geklingelt und gefragt ? Das würde mich mal sehr interessieren ...

Engelbert 23.05.2022, 14.32

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Kommentare zu diesem Beitrag

37. von Engelbert

@ Claire: der Kreis ist deswegen im Bild, weil ich die Rose im Kreis meine ... und das dürfte auch jeder so verstanden habe ... und da gibt es auch keine Möglichkeit des Mißverständnisses ... "Nicht weit vom Gehsteig entfernt, seitlich der Garageneinfahrt." ... das, was da hinten rot blüht, ist ja nicht "nicht weit vom Gehsteig entfernt" ...

vom 24.05.2022, 20.21
36. von Claire

Offensichtlich werden hier Missverständnisse durch das Einkreisen der Rose hervorgerufen. Wenn es sich um die orangene Rose im Vordergrund handelt, hat sicherlich keiner etwas gegen das Fotografieren, so nah wie sie am öffentl. Gehweg ist. Aber nach der Beschreibung im Text handelt es sich wohl um die rote Rosen nach dem Weißen Busch? Und da würde ich die Einfahrt ( die Garagen im Hintergrund zeigen es ja), einfach nur als Grenze der Privatspähre akzeptieren. Besitztum muss übrigens nicht *zusammenhängend* eingefriedet sein, um als privat erkennbar zu sein.

vom 24.05.2022, 19.37
35. von owl

In dem Fall - so ganz ohne Zaun und Tor - wäre ich bis zu der Rose gegangen und hätte fotografiert.

vom 24.05.2022, 15.33
34. von Gisela L.

An der Stelle hätte ich auch fotografiert, wenn ich so schön wie Du fotografieren könnte.

vom 24.05.2022, 15.00
33. von Ilka

Auf der gepflasterten Fläche wäre ich bis an den Rosenbusch rangegangen, um zu fotografieren. Geklingelt hätte ich nicht, den Rasen betreten auch nicht.
Mir ist es schon mehrmals passiert, dass ich vom Straßenrand aus Blumen fotografiert habe und mich der Gartenbesitzer dabei "erwischt" und mir anschließend seinen ganzen Garten gezeigt hat. Ich glaube, wenn jemand mit Liebe seine Pflanzen hegt, wird kaum ein Griesgram dabei sein.

vom 24.05.2022, 11.37
32. von MaLu

Ich hätte diese Rose fotografiert, wäre dabei aber nicht auf`s Grundstück. Das ist für mich ein no go.

vom 24.05.2022, 11.34
31. von Maria

An dieser Stelle hätte ich glaube ich auch keine Bedenken und der Besitzer würde sich vielleicht sogar freuen, wenn Jemand seine schönen Rosen fotografiert.

vom 24.05.2022, 10.56
30. von Karin v.N.

Ich wäre auch hingegangen und hätte fotografiert. Birgit W. hat es klasse dargelegt und falls jemand gekommen wäre... freundliche Worte sind zu 98% sehr hilfreich für ein nettes Miteinander und Verständigung.

vom 24.05.2022, 09.30
29. von christine b

ich wäre ohne nachzudenken hingegangen, um zu fotografieren. wäre jemand gekommen, hätte ich freundlich gesagt, dass sie so wunderbare rosen haben. wäre allerdings ein tor gewesen, auch wenn offen, wäre ich nicht hineingegangen.

vom 24.05.2022, 09.11
28. von Chris

Ich glaube, dass ich mich zwei Schritte auf die Auffahrt gewagt hätte und dann mit Zoom fotografiert. Allerdings hätte ich es erst von der Straße aus probiert und dann "aus versehen" das Grundstück betreten. Bis zur weißen Rose wäre ich nicht gegangen, das würde mir wie das Eindringen in Privatsphäre vorkommen, dass möchte ich auch auf meinem Grundstück erleben.

vom 24.05.2022, 08.44
27. von Schpatz

Ich hätte wohl schnell ein Fot (oder mehrere) gemacht. Geklingelt hätte ich nicht, mit so einer Lappalie würde ich niemanden belästigen wollen. Das Grundstück ist ja nicht umzäunt. Es ist für mich hier kein Unterschied, ob ich etwas näher ran gehen würde oder irgendwo über einen Zaun hinweg fotografiert hätte.

vom 24.05.2022, 07.48
26. von ursula

Also ich würde mich trauen, ohne zu klingeln ein paar Fotos zu machen. Im umgekehrten Fall freut es mich, wenn andere Gefallen an meinen Rosen haben und ein Foto davon wollen. Da ist doch nichts Schlimmes dabei. Nicht freut es mich, wenn andere den Mull in meinen Garten werfen.

vom 24.05.2022, 07.44
25. von Sieglinde S.

JUm an die Klingel zu gelangen, muss man ja erst das fremde Grundstück betreten. Wenn der Eigentümer erst eine Treppen laufen muss bis zur Haustüre Oder gar hinter dem hsuse ist, und soll dann wegen so einer Lapalie erst aufstehen, vielleicht wäre er gar nicht so begeistert hewesen.
Wenn ich am Vorgarten kniee und mich ein Nachbar grüßt, muss ich mich erst hochrappeln und shen, wer es ist.

vom 24.05.2022, 04.22
24. von Lina

Wenn da keine Tafel steht "Betreten verboten" hätte ich das Grundstück auch betreten und fotografiert.

Vielleicht 3 Minuten Fußweg von uns entfernt gibt es einen Bauernhof der gemietet wurde...und da steht gleich neben der Straße zu ihrer Zufahrt "Betreten verboten. Bei Bed anrufen" es steht auch die Tel. Nr. dabei.
Diese Tafel wird doch reichlich belächelt und der Kopf geschüttelt.
Die Dame selbst nimmt es jedoch nicht so genau mit dem betreten fremder Grundstücke.

vom 24.05.2022, 01.31
23. von Gerlinde aus Sachsen

Ich glaube, ich habe es richtig gut, dass ich auf dem Dorf wohne!
Diese Rose zu fotografieren hätte ich keine bedenken - falls gerade jemand im Garten wäre, würde ich mit einem kurzen Gespräch, ein paar freundlichen Worten auf diesen schönen Rosenstrauch hinweisen und nachfragen, ob es okay ist, dass ich die Blüten fotografiere. Wenn keiner da ist, kann ich mich mit niemandem unterhalten und einfach fotografieren.
Da die Einfahrt weder durch ein Tor oder eine Kette begrenzt ist und die Rose so nah zum Fußweg steht, ist es doch kein Hausfriedensbruch!

vom 23.05.2022, 23.41
22. von Birgit W.

Bei so einer offensichtlich ziemlich gut zugängigen Einfahrt würde ich dahin gehen und die Fotos machen. Sollte mich jemand auffordern, dies zu unterlassen, würde ich dem Folge leisten.

Hausfriedensbruch ist das Betreten dieses Weges auf jeden Fall nicht, denn der wird in §123 StGB definiert wie folgt:

" (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Das Grundstück im Bild ist NICHT befriedet, d.h. "in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert" (Lexikon der Sicherheit).

Ich bin sicher sehr vorsichtig was die rechtliche Seite des Fotografierens angeht, hätte aber hier gar keine Bedenken.

vom 23.05.2022, 20.27
21. von GerdaW

Ich hätte mich nur auf den Gehsteig gewagt und eventuell den Zoom benutzt. Wenn man nicht weiß, wie die Eigentümer reagieren, sollte man es nicht auf einen Streit ankommen lassen. Wäre doch jemand da gewesen, hätte ich aber gefragt, ob ich näher rangehen kann. Vielleicht hätte sich sogar ein nettes Gespräch entwickelt.

vom 23.05.2022, 20.04
20. von Helga F.

Nein, ich hätte das Grundstück nicht betreten um zu fotografieren und schon garnicht geklingelt.

vom 23.05.2022, 19.53
19. von Hildegard

Ich hätte es gezoomt und wenn das nicht ginge, es gelassen.

Ich hatte mal eine Canon Kamera mit 76-fach Zoom, war aber dann ohne Stativ auch nicht so ganz einfach.

vom 23.05.2022, 19.47
18. von Therese

Ich hätte die Rose auch fotografiert, der Busch steht ja nun ziemlich weit entfernt vom Haus. Die paar Schritte auf die Garagenauffahrt sind meines Erachtens nicht schlimm und haben mit Hausfriedensbruch nichts gemeinsam. Jeder, der einen Flyer oder Post in den Briefkasten steckt, betritt das Grundstück doch auch.
Ich hab sogar mal im Urlaub von einem kleinen Weg neben einem Haus eine schöne Rose fotografiert, sie stand unmittelbar hinter einem kleinen Zaun. Die Dame des Hauses kam grad mit Einkaufstasche nach Hause, ich lächelte sie an und meinte, dass ich bei dieser Schönheit einfach mal mit Handy draufhalten mußte. Sie lächelte zurück und sagte, dass öfter mal Leute stehenbleiben und den Rosenstrauch bewundern oder eben fotografieren.

vom 23.05.2022, 19.12
17. von ReginaE

Demnächst steht meine große Agave wieder im Außenbereich des Grundstücks. Sie wird immer wieder fotografiert, bislang sah ich noch keinen auf die Einfahrt gehen.
Mit dem fotografieren kann ich einig gehen. Sie ist schon riesig groß und wir hoffen, dass sie bald blüht. Dann ist sie eh hinüber.

vom 23.05.2022, 19.08
16. von Regina

Ich wäre ganz sicher auch ein Stück aufs Grundstück gegeangen zum Fotografieren.

Aber du bringst mich zum Nachdenken Engelbert.
Die Versuchung ist groß, aber ob es dem Grundstückseigner gefällt?? Darüber kann man schon diskutieren.

vom 23.05.2022, 18.48
15. von Lisale

Ich glaube, ich wäre einen Schritt auf das Grundstück gegangen. Ist ja wirklich dicht am Weg. Aber ich habe auch nicht immer mein Handy zur Hand.

vom 23.05.2022, 18.42
14. von IngridG

Das kurze Stück wäre ich hingegangen, weil es grad so nah an der Straße ist. Weiter aber nicht.

vom 23.05.2022, 18.28
13. von Hans

Meine Kamera hat dauernd ein Zoom-Objektiv 35 - 200 mm drauf. Damit könnte ich die Rose vom Gehweg aus fotograferen.

vom 23.05.2022, 18.13
12. von Leonie

Ich hätte weder geklingelt, noch das Grundstück betreten. Die Grenze zwischen Grundstück und Bürgersteig ist sehr deutlich sichtbar. Da der Rosenstock relativ nah an der "Grenze" steht, dürfte es mit der richtigen Fotoausrüstung machbar sein vom Bürgersteig aus zu fotografieren.

vom 23.05.2022, 17.57
11. von ChristineR

Ich wäre die paar Schritte zur Rose gegangen. Wenn bei mir jemand meine Blumen fotografiert freue ich mich.

vom 23.05.2022, 17.57
10. von ReginaE

Mach ich nicht, tu ich nicht auf ein fremdes Grundstück ohne Erlaubnis gehen. Ich weiß wie sich das anfühlt, ungut.

Fotografiert hätte ich von näher und dann nur den Rosenbusch, sonst rein gar nichts.

vom 23.05.2022, 17.50
9. von gerhard aus bayern

an deiner stelle hätte ich die rose fotografiert.

vom 23.05.2022, 17.18
8. von Laura

Wahrscheinlich wäre ich die zwei Schritte bis zur Rose gegangen und hätte fotografiert. Wenn mich jemand angesprochen hätte, hätte ich mich entschuldigen können und die Rose bewundern.

Deine Rosenbilder, besonders das vorletzte, haben mich dazu animiert, doch noch eine weitere Rose zu erstehen. Meine zwei neureren wachsen so zueinander, dass eine Lücke entstanden ist.

vom 23.05.2022, 16.06
7. von Su

Du könntest dir ja ein teures Teleobjektiv kaufen xD

vom 23.05.2022, 15.55
6. von Claire

Das unerlaubte Betreten fremder Grundstücke ist Hausfriedensbruch.Und man weiß nie wirklich ob man beobachtet wurde oder nicht. Das Bild einer schönen Rose ist diese Gesetzesübertretung und die teuren Folgen, die es haben könnte sicherlich nicht wert. Aus der Sicht eines Grundstückseigentümers, wurde ich das auch nicht wollen.

vom 23.05.2022, 15.53
5. von Marion-HH

Das Grundstück betreten hätte ich wohl nicht. Die Rose ist ja nicht weit entfernt vom Gehweg, so dass ein Foto auch von dort aus möglich war wie man sieht. Evt. mit Zoom, um die Rose besser abzubilden? Ich habe keine große Fotoerfahrung, aber das könnte ich mir vorstellen.Geklingelt hätte ich sicher nicht, ich würde die Bewohner nicht stören wollen wegen eines Fotos.

vom 23.05.2022, 15.51
4. von Webschmetteröing

Ich betrete zum Ablichten einer Blume etc. fremde Grundstücke nur wenn ich ein okay dazu habe.

vom 23.05.2022, 15.37
3. von Konny

Ich wäre die paar Schritte zur Rose gegangen. Die Zufahrt ist ja nich eingezäunt. Allerdings wäre ich auch nicht weiter wie bis zur Rose gegangen.

vom 23.05.2022, 15.13
2. von Inge

Grundsätzlich ist ja das Betreten eines fremden Grundstücks ohne die Erlaubnis des Eigentümers nicht rechtens und gilt sogar als Hausfriedensbruch. In diesem Fall lag das "Objekt deiner Begierde" nicht weit vom Gehsteig entfernt, und diesen kurzen Schritt wäre ich für ein schönes Foto auch gegangen. Den weißen Rosenstrauch oberhalb hätte ich nicht mehr aufgesucht, erst recht nicht die Rasenfläche rechts zum Fotografieren betreten.

vom 23.05.2022, 15.03
1. von Liane

Ich hätte da ein Problem, wenn ich ein fremdes Grundstück ungefragt betreten würde. Ich würde deshalb klingeln und wenn der Besitzer da ist, ihn zu seinen schönen Rosen gratulieren und fragen ob ich sie fotografieren darf. Wenn niemand zu Hause ist, dann schnell ein Foto machen und wieder verschwinden.


vom 23.05.2022, 14.55
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