
Ausgewählter Beitrag
urheberrecht, markenrecht
Weils wichtig ist, ein Kommentar hier im Blog beantwortet.
Anonymus oder so hat kommentiert (seine Worte in rot, meine Antwort in schwarz):
Idiot!
Angenehm ... ich heiße Engelbert
Du hast das Markenrecht nicht verstanden.
Es geht hier nicht um das Markenrecht, sondern um das Urheberrecht.
Nicht der Tod des Künstlers ist entscheidend, sondern die vergangenen Jahre ohne einen geltend gemachten Anspruch.
70 Jahre nach dem Tod eines Künstlers wird ein Bild frei. Auszug aus dem Urheberrecht:
Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, d. h. es besteht von der Schaffung des Werkes an während der ganzen Lebensdauer des Schaffenden und 70 Jahre nach seinem Tod. Mit dem Tode des Urhebers geht das entsprechende Recht auf die Erben über. Steht das Urheberrecht mehreren Personen gemeinsam zu, so erlischt es 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers. Bei anonymen Werken endet das Urheberrecht 70 Jahre nach Veröffentlichung.
Wenn die Erben oder auch nur ein Buchverlag diese rechte heute besitzt, kriegst du für das veröffentlichte Bild eine Abmahnung, die kostet, ganz gleich, was du über das Recht denkst oder nicht.
Es kann niemand mehr Rechte an Bildern von Monet haben oder geltend machen. Punkt. Toidi.
Engelbert 14.04.2005, 12.27
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Kommentare zu diesem Beitrag
10.
von rielei
So !
So habe ich das beim Nachlesen der Urheberrechte auch verstanden ;-)
Danke, dass es hiermit bestätigt wurde :-)
vom 15.04.2005, 17.40
So !
So habe ich das beim Nachlesen der Urheberrechte auch verstanden ;-)
Danke, dass es hiermit bestätigt wurde :-)
vom 15.04.2005, 17.40
9.
von Strandsteine
entschuldigung habe es nicht gemerkt,
das ich mich unten mit dem Smily nicht
angemeldet hatte.
Engelbert, finde es richtig, das Du soooooo geantwortest hast.
Wäret den Anfängen. Und bei Beleidigungen blocken.
vom 14.04.2005, 22.19
entschuldigung habe es nicht gemerkt,
das ich mich unten mit dem Smily nicht
angemeldet hatte.
Engelbert, finde es richtig, das Du soooooo geantwortest hast.
Wäret den Anfängen. Und bei Beleidigungen blocken.
vom 14.04.2005, 22.19
7.
von Zitante
Ich versuche mich mal in einer Erklärung:
Das Urheber-Recht geht nach dem Tode des Urhebers auf seine Erben (oder Rechtsnachfolger) über, d.h. sie können in seinem Namen das Recht wahrnehmen bzw. ausüben - und zwar solange, bis das Recht erloschen (ausgelaufen) ist, nämlich am Ende des Jahres, an welchem er seinen 70. Todestag "feiert" *g*.
Alles klar? Falls nicht, ruhig noch mal rückfragen...
Liebe Grüße von
Zitante Christa
vom 14.04.2005, 21.26
Ich versuche mich mal in einer Erklärung:
Das Urheber-Recht geht nach dem Tode des Urhebers auf seine Erben (oder Rechtsnachfolger) über, d.h. sie können in seinem Namen das Recht wahrnehmen bzw. ausüben - und zwar solange, bis das Recht erloschen (ausgelaufen) ist, nämlich am Ende des Jahres, an welchem er seinen 70. Todestag "feiert" *g*.
Alles klar? Falls nicht, ruhig noch mal rückfragen...
Liebe Grüße von
Zitante Christa
vom 14.04.2005, 21.26
6.
von blacky
...in deinem blauen Auszug schreibst du doch selbst, dass das Urheberrecht auf die Erben übergeht - wie kommst du dann darauf, dass es erloschen ist?!
vom 14.04.2005, 20.58
Antwort von Engelbert:
Es geht auf die Erben über, das ist richtig, aber nur solange, bis der Künstler 70 Jahre tot ist. Monet ist am 5. Dezember 1926 gestorben und bis zum 31.12.1996 (es gilt immer das auf die 70 Jahre folgende Jahresende) geht das Recht auf die Erben über. Danach gibt es keine Rechte mehr. Die Erben haben also nur ein zeitgebundenes Recht (diese 70 Jahre eben).
...in deinem blauen Auszug schreibst du doch selbst, dass das Urheberrecht auf die Erben übergeht - wie kommst du dann darauf, dass es erloschen ist?!
vom 14.04.2005, 20.58
Es geht auf die Erben über, das ist richtig, aber nur solange, bis der Künstler 70 Jahre tot ist. Monet ist am 5. Dezember 1926 gestorben und bis zum 31.12.1996 (es gilt immer das auf die 70 Jahre folgende Jahresende) geht das Recht auf die Erben über. Danach gibt es keine Rechte mehr. Die Erben haben also nur ein zeitgebundenes Recht (diese 70 Jahre eben).
5.
von enjoy
Alles schön gut .. soweit, wäre da nicht das ewige Urheberrecht und die Urhebernachfolgevergütung. Das Urheberrecht auf diesen einen Punkt runterzubrechen wäre doch recht einfach nicht war *g*.
Joy
vom 14.04.2005, 20.31
Alles schön gut .. soweit, wäre da nicht das ewige Urheberrecht und die Urhebernachfolgevergütung. Das Urheberrecht auf diesen einen Punkt runterzubrechen wäre doch recht einfach nicht war *g*.
Joy
vom 14.04.2005, 20.31
4.
von Chris & Co.
Sorry, Engelbert,
aber ich hab das noch nicht wirklich verstanden. Du hast unten geschrieben, Monet sei 1926 gestorben - so weit, so gut, 70 Jahre tot.
Jetzt schreibst Du oben: Mit dem Tode des Urhebers geht das entsprechende Recht auf die Erben über.
Ich weiß ja jetzt nicht, ob der Herr Monet Erben hat(te), aber ich kann jetzt nicht ersehen, wie lang die dann das Recht haben - und die müssen, falls vorhanden, ja noch nicht tot sein (und schon gar keine 70 Jahre, falls das da dann auch gilt).
Wer hilft mir mal aufs Pferd?
Unwissende Grüße
Chris & Co.
vom 14.04.2005, 20.27
Sorry, Engelbert,
aber ich hab das noch nicht wirklich verstanden. Du hast unten geschrieben, Monet sei 1926 gestorben - so weit, so gut, 70 Jahre tot.
Jetzt schreibst Du oben: Mit dem Tode des Urhebers geht das entsprechende Recht auf die Erben über.
Ich weiß ja jetzt nicht, ob der Herr Monet Erben hat(te), aber ich kann jetzt nicht ersehen, wie lang die dann das Recht haben - und die müssen, falls vorhanden, ja noch nicht tot sein (und schon gar keine 70 Jahre, falls das da dann auch gilt).
Wer hilft mir mal aufs Pferd?
Unwissende Grüße
Chris & Co.
vom 14.04.2005, 20.27
3.
von noch'n Frank
Manchmal können trockene Fakten eine herrliche Klatsche sein. Prima gemacht, Engelbert und über den Toidi zum Schluss habe ich herzhaft lachen müssen *g*
vom 14.04.2005, 20.14
Manchmal können trockene Fakten eine herrliche Klatsche sein. Prima gemacht, Engelbert und über den Toidi zum Schluss habe ich herzhaft lachen müssen *g*
vom 14.04.2005, 20.14
2.
von Josefine
Nun musste ich also in "meiner" Blogcommunity erst durch viele Links stolpern, ehe ich herausfand, dass Du auch sowas besitzt ;) Dabei schau ich jeden Tag ins Kalenderblatt und ins Forum und überhaupt. Achja, das Internet ist groß*g*
vom 14.04.2005, 18.32
Nun musste ich also in "meiner" Blogcommunity erst durch viele Links stolpern, ehe ich herausfand, dass Du auch sowas besitzt ;) Dabei schau ich jeden Tag ins Kalenderblatt und ins Forum und überhaupt. Achja, das Internet ist groß*g*
vom 14.04.2005, 18.32
1.
von Guido
Huhu Engelbert!
Prachtvolle Breitseite - Idiot versenkt!
Sehr schön geschrieben!
:))
LG: Guido
vom 14.04.2005, 13.12
Huhu Engelbert!
Prachtvolle Breitseite - Idiot versenkt!
Sehr schön geschrieben!
:))
LG: Guido
vom 14.04.2005, 13.12
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Letzte Kommentare:
ok, JETZT habe ich es auch kapiert :o)
Danke, Engelbert wir wollen ja alle nicht gegen Rechte verstoßen, nur weil wir irgendwas zeigen wollen...
Liebe Grüße
Chris & co.
vom 16.04.2005, 14.24