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Bei diesem Aufkleber musste ich erst mal überlegen, wie das gemeint ist ;).

Engelbert 14.04.2024, 00.10

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Kommentare zu diesem Beitrag

17. von Gerlinde aus Sachsen

Möge dieser "Sponsor" nie in die Lage kommen, dass er das Bürgergeld beantragen muss. Er oder sie hätten keine Freude daran!!

vom 15.04.2024, 18.02
16. von Schpatz

Für viele lohnt sich arbeiten nicht. Neben dem Bürgergeld wird ja auch die Miete bezahlt. So viel Geld haben viele Rentner trotz 45 und mehr Arbeitsjahre nicht, und auch etliche, die arbeiten gehen. Da kann ich den Frust verstehen. Die Relationen stimmen einfach nicht mehr.

vom 14.04.2024, 22.06
15. von Hildegard

Lieserl da bin ich ganz Deiner Ansicht, wenn es aber auch da Unterschiede gibt.

vom 14.04.2024, 19.44
14. von Lieserl

Provokant. Aber wahr

vom 14.04.2024, 11.41
13. von ReginaE

Bei Pflegeberufen kann ich mir diese Sichtweise gut vorstellen. Sie kommt damit zwangsläufig. Das ist meist ein harter Job mit zu wenig Lohn.

vom 14.04.2024, 11.15
12. von KarinSc

Jetzt Bürgergeld, daher fällt das Arbeits­losengeld 2, beziehungs­weise Hartz 4, und das Sozialgeld weg.

Quelle Stiftung Warentest:

Was ist Bürgergeld?

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Bürgergeld. Das Arbeits­losengeld 2, beziehungs­weise Hartz 4, und das Sozialgeld sind seither abge­schafft. Menschen, die bisher eine von beiden Leistungen erhalten haben, bekommen seit Anfang 2023 Bürgergeld. Dafür mussten sie nichts unternehmen, die Umstellung passierte auto­matisch.

Das Bürgergeld ist eine Leistung zur Grundsicherung für Arbeits­suchende. Es sichert das Existenz­minimum ab. Anders als das Arbeits­losengeld 1 wird das Bürgergeld nicht von der Arbeits­losen­versicherung, sondern aus Steuergeldern finanziert.
Wer bekommt Bürgergeld?

Wer arbeitslos, aber erwerbs­fähig und hilfebedürftig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn andere vorrangige Sozial­leistungen wie Arbeitslosengeld 1 oder Wohngeld nicht (mehr) gezahlt werden. Darüber hinaus können Menschen, deren Einkommen zu nied­rig ist, Bürgergeld als aufstockende Leistung beantragen.

Diese Voraus­setzungen für den Anspruch auf Bürgergeld müssen Personen darüber hinaus erfüllen:

haupt­sächlich in Deutsch­land leben,
älter als 15 und jünger als 67 Jahre alt sein,
mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können,
den Lebens­unterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können.

Stiftung Warentest: Una

vom 14.04.2024, 10.34
11. von Engelbert

Das Auto stand auf dem Parkplatz der "Akademie im Schwestern Verband (Aus- & Weiterbildung in der Pflege).

vom 14.04.2024, 10.18
10. von Engelbert

Upps ... t ergänzt.

vom 14.04.2024, 10.07
9. von ReginaE

Mit so viel Frust, sollte die Person das Bürgergeld ebenfalls anstreben.

Das finde ich erbärmlich.

vom 14.04.2024, 09.06
8. von Hanna

Mir persönlich ist dieser Aufkleber zu provokant! Aber es steckt auch ein bisschen Wahrheit drin!
An meinem Auto würde er aber trotzdem keinen Platz finden!

vom 14.04.2024, 08.51
7. von Schnecke

Vier Sponsoren hier im Haushalt, lach! :-)

vom 14.04.2024, 08.48
6. von satu

*lach* Das fehlende "t" in deinem Kommentar, Engelbert, lässt mich überlegen, wie das gemeinT ist.

vom 14.04.2024, 08.36
5. von Stella

Bürgergeldempfänger zahlen keine Steuern

vom 14.04.2024, 08.24
4. von mira I

Erstaunlich, welche Wege genutzt werden, um andere Menschen zu beschädigen und den eigenen Frust auszudrücken.
Das hat mit Solidargemeinschaft nichts mehr zu tun.
Ich denke an: Verbreitung von schlechter Stimmung und Hetze

vom 14.04.2024, 08.08
3. von Ursel

... ach - immer wieder das alte leidige Thema - ein ewiger Streit-und Ärgerpunkt.


vom 14.04.2024, 06.17
2. von Lina

Mein Gedanke "Ein verärgerter Steuerzahler".

vom 14.04.2024, 01.46
1. von T. J.

Da sollten man auch mal die Frage stellen "Sind Bürgergeldempfänger nicht eigentlich genauso Steuerzahler"?


vom 14.04.2024, 01.00
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